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Ortszuschlag für über 27 Jahre alte Kinder

 
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Miller1
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Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 03.06.05, 10:31    Titel: Ortszuschlag für über 27 Jahre alte Kinder Antworten mit Zitat

Hallo,

ich habe eine Frage.

Mein Sohn, der Jura studiert, ist im Januar 27 Jahre alt geworden. Er wohnt weiterhin bei mir. Nun ist mir der Ortszuschlag gestrichen worden. Meiner Meinung steht er mir nach BAT § 29 Stufe 2 Punkt 4 weiterhin zu. Ist das so?

Vielen Dank für die Antwort!

Jutta M.
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lawyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 1614
Wohnort: schönste Stadt der Welt

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

1. Ein Anspruch als Lediger/Geschiedener auf Stufe 2 des Ortszuschlages (=Verheiratetenzuschlag) könnte bestehen, wenn u.a. eine gesetzliche Verpflichtung zum Unterhalt gegenüber dem Sohn besteht. Diese gesetzliche Verpflichtung kann sich nur aus dem BGB ergeben. Sie besteht auch gegenüber Kindern. Eine gesetzliche Pflicht besteht aber nicht, wenn ein volljähriger erwerbsfähiger Aufgenommener keine Anstrengungen unternimmt, sich selbst zu unterhalten.
Außerdem darf der Sohn die Einkommensgrenze, die § 29 genannt ist (ds 6-fache des Unterschiedsbetrages zwischen St. 1 und St. 2) nicht überschreiten.
Wenn der Arbeitgeber den OZ nicht zahlt, sollte dervielleicht Sozialhilfe beantragen und sich damit bestätigen lassen, das Mutter unterhaltspflichtig ist.
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