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Täuschungshandlung?!

 
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schnitzel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 20:17    Titel: Täuschungshandlung?! Antworten mit Zitat

Hallo!

Folgende Frage wurde bei uns kürzlich heiß diskutiert ...

Nehmen wir an:

Eine Schülerin (10. Klasse Realschule in BW) schreibt regelmäßig sehr gute Noten. Auch die mündliche Leistung ist richtig gut. Jetzt stellt sich heraus, dass (mit sehr sehr hoher Warscheinlichkeit) vorher beschriftete Blätter (Tafelanschriebe) bei Klassenarbeiten abgegeben wurden. Die Antworten passen nicht so ganz genau auf die Fragestellung ...

Die Klassenarbeiten (in drei unterschiedlichen Fächer) wurden noch nicht zurückgegeben.

Kann der Lehrer die Arbeit mit "ungenügend" wegen einer Täuschungshandlung bewerten oder muss er den "Täter auf frischer Tat" ertappen?

Bin gespannt auf die Meinung bzw. das Wissen der Forumsteilnehmer!!!
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 20:41    Titel: Antworten mit Zitat

Kann die Täuschungshandlung bewiesen werden?
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 21:03    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Nachweis einer Täuschungshandlung geführt werden kann, kann die Leistung auch mit "ungenügend" bewertet werden. Ein "Ertappen auf frischer Tat" ist nicht erforderlich und wäre auch einmalig im deutschen Rechtssystem.
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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schnitzel
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 15.02.2005
Beiträge: 36

BeitragVerfasst am: 02.06.05, 22:15    Titel: Antworten mit Zitat

Auffällige Veränderungen der Schrift, unterschiedliche Tinte, eigentlich schon beantwortete Fragen "tauchen" ein zweites Mal auf (auf einem Blatt finden sich Tafelaufschriebe), ähnliche Beobachtungen in verschiedenen Fächern ... alles Hinweise ... aber Beweise ...

Man würde einer Schülerin natürlich auch nicht Unrecht tun wollen... den Schülern, die sich an Regeln halten natürlich auch nicht ...
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 03.06.05, 07:13    Titel: Antworten mit Zitat

Und gegen eine Täuschung spricht, daß die mündlichen Noten zu den schriftlichen Noten passen.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 03.06.05, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

Nicht zwingend.
Aus meiner Schulzeit kenne ich einige Fälle von Mitschülern, die mündlich glatt 1 und schriftlich immer bei 3 oder 3+ waren (meist psychisch bedingt wg. Prüfungssituation, nicht aus mangelnder Fähigkeit). Da kann man sich dann durchaus mal bemüßigt fühlen, dem Schriftlichen "nachzuhelfen".
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DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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questionable content
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 03.06.05, 12:19    Titel: Antworten mit Zitat

Richard Gecko hat folgendes geschrieben::
Und gegen eine Täuschung spricht, daß die mündlichen Noten zu den schriftlichen Noten passen.


Das Ganze ist - wie so oft - eine reine Frage der Beweiswürdigung.

Die vorhandene Leistungsfähgkeit könnte dabei auch berücksichtigt werden. Aber gerade ein Einserschüler kann auch in Versuchung kommen, bei besonders wichtigen Klausuren zu Betrugsversuchen zu greifen, um seine Noten mit höherer Wahrscheinlichkeit zu halten. In diesen Rängen finden sie ja üblicherweise die besonders Ehrgeizigen Smilie.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Richard Gecko
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.11.2006
Beiträge: 7763

BeitragVerfasst am: 03.06.05, 12:20    Titel: Antworten mit Zitat

Bei mir war das immer umgekehrt. Ich versteh die Leute nicht, die sagen mündliche Prüfungen wären einfacher.
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Pat89
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 03.06.05, 19:19    Titel: Täuschung? Antworten mit Zitat

Was wäre, wenn der Lehrer ein Blatt nach der Arbeit im Heft findet, dass vorher zum Lernen benutzt wurde, ist das auch eine Täuschung?
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 03.06.05, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

Auf jeden Fall.
Das Abschreiben von mitgebrachten Zettel ist schließlich keine eigene Leistung und ein ungerechter Vorteil den anderen Schülern gegenüber.
Auch wenn sie gar nicht benutzt wurden, für den Vorwurf einen Täuschungsversuchs reicht es allemal.
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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