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schnitzel FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.02.2005 Beiträge: 36
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Verfasst am: 02.06.05, 20:17 Titel: Täuschungshandlung?! |
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Hallo!
Folgende Frage wurde bei uns kürzlich heiß diskutiert ...
Nehmen wir an:
Eine Schülerin (10. Klasse Realschule in BW) schreibt regelmäßig sehr gute Noten. Auch die mündliche Leistung ist richtig gut. Jetzt stellt sich heraus, dass (mit sehr sehr hoher Warscheinlichkeit) vorher beschriftete Blätter (Tafelanschriebe) bei Klassenarbeiten abgegeben wurden. Die Antworten passen nicht so ganz genau auf die Fragestellung ...
Die Klassenarbeiten (in drei unterschiedlichen Fächer) wurden noch nicht zurückgegeben.
Kann der Lehrer die Arbeit mit "ungenügend" wegen einer Täuschungshandlung bewerten oder muss er den "Täter auf frischer Tat" ertappen?
Bin gespannt auf die Meinung bzw. das Wissen der Forumsteilnehmer!!! |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 02.06.05, 20:41 Titel: |
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Kann die Täuschungshandlung bewiesen werden? |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 02.06.05, 21:03 Titel: |
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Wenn der Nachweis einer Täuschungshandlung geführt werden kann, kann die Leistung auch mit "ungenügend" bewertet werden. Ein "Ertappen auf frischer Tat" ist nicht erforderlich und wäre auch einmalig im deutschen Rechtssystem. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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schnitzel FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 15.02.2005 Beiträge: 36
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Verfasst am: 02.06.05, 22:15 Titel: |
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Auffällige Veränderungen der Schrift, unterschiedliche Tinte, eigentlich schon beantwortete Fragen "tauchen" ein zweites Mal auf (auf einem Blatt finden sich Tafelaufschriebe), ähnliche Beobachtungen in verschiedenen Fächern ... alles Hinweise ... aber Beweise ...
Man würde einer Schülerin natürlich auch nicht Unrecht tun wollen... den Schülern, die sich an Regeln halten natürlich auch nicht ... |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 03.06.05, 07:13 Titel: |
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Und gegen eine Täuschung spricht, daß die mündlichen Noten zu den schriftlichen Noten passen. |
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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 03.06.05, 12:08 Titel: |
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Nicht zwingend.
Aus meiner Schulzeit kenne ich einige Fälle von Mitschülern, die mündlich glatt 1 und schriftlich immer bei 3 oder 3+ waren (meist psychisch bedingt wg. Prüfungssituation, nicht aus mangelnder Fähigkeit). Da kann man sich dann durchaus mal bemüßigt fühlen, dem Schriftlichen "nachzuhelfen". _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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questionable content FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 14.02.2005 Beiträge: 6312 Wohnort: Mein Körbchen.
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Verfasst am: 03.06.05, 12:19 Titel: |
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Richard Gecko hat folgendes geschrieben:: | Und gegen eine Täuschung spricht, daß die mündlichen Noten zu den schriftlichen Noten passen. |
Das Ganze ist - wie so oft - eine reine Frage der Beweiswürdigung.
Die vorhandene Leistungsfähgkeit könnte dabei auch berücksichtigt werden. Aber gerade ein Einserschüler kann auch in Versuchung kommen, bei besonders wichtigen Klausuren zu Betrugsversuchen zu greifen, um seine Noten mit höherer Wahrscheinlichkeit zu halten. In diesen Rängen finden sie ja üblicherweise die besonders Ehrgeizigen . _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions. |
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Richard Gecko FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 13.11.2006 Beiträge: 7763
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Verfasst am: 03.06.05, 12:20 Titel: |
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Bei mir war das immer umgekehrt. Ich versteh die Leute nicht, die sagen mündliche Prüfungen wären einfacher. |
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Pat89 noch neu hier
Anmeldungsdatum: 03.06.2005 Beiträge: 1
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Verfasst am: 03.06.05, 19:19 Titel: Täuschung? |
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Was wäre, wenn der Lehrer ein Blatt nach der Arbeit im Heft findet, dass vorher zum Lernen benutzt wurde, ist das auch eine Täuschung? |
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Gammaflyer FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 06.10.2004 Beiträge: 8793
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Verfasst am: 03.06.05, 19:42 Titel: |
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Auf jeden Fall.
Das Abschreiben von mitgebrachten Zettel ist schließlich keine eigene Leistung und ein ungerechter Vorteil den anderen Schülern gegenüber.
Auch wenn sie gar nicht benutzt wurden, für den Vorwurf einen Täuschungsversuchs reicht es allemal. _________________ Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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