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Verfasst am: 03.06.05, 15:29 Titel: Wie gehe ich bei Schmerzengeldforderung vor ?
Hallo,
ich hatte einen Fahrrad-Unfall mit einem PKW - unfallgegner ist schuld
Nach dem Unfall bin ich gleich zum Artzt um meine Verletzungen dokumentieren zu lassen - im endeffekt Prellungen(ganzer linker Unterschenkel is schön blau-grün) und schürfwunden.
Soo, nun hab ich von der Gegnerischen Versicherung nen schreiben bekommen, wegen schadensabwicklung für mein Rad.
Wie mach ich das nun aber mit dem Schmerzensgeld - ich hab null ahnung und weiss nicht ob sich für so ein - zu erwartend - kleines Schmerzensgeld nen Anwalt lohnt (sind zwar Rechtschutz-serischert, aber trotzdem).
Wie sollte ich nun vorgehen - gibts da Musterformulare ?
da brauchen sie keine formulare. schreiben sie einfach bei der aufstellung ihrer sachschäden auch ihre forderung des schmerzensgeldes mit rein...
in welcher höhe? das kann man pauschal nicht sagen, hängt von den konkreten verletzungen ab, wie lange und wie schwerwiegend man damit eingeschränkt ist, usw...
schreiben sie einfach irgendeinen betrag X rein, was ihnen so vorschwebt. es können dann nur zwei dinge passieren: die versicherung zahlt (wenn die summe realtiv gering ist), oder man will von ihnen name und anschrift der behandelten ärzte, von denen dann atteste angefordert werden. und dann wird nach bisherigen schmerzensgeldentscheidungen ihr anspruch geprüft. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
In diesem Fall sollten Sie Ihre Ansprüche gegenüber der Versicherung unbedingt durch einen Rechtsanwalt durchsetzen lassen.
Sie sind in so einem Fall berechtigt, sich rechtsanwaltlich beraten und vertreten zu lassen und die gegnerische Haftpflichtversicherung muss die Kosten Ihres Rechtsanwaltes in vollem Umfang übernehmen.
In welchem Rahmen bewegen sich den die "geringen Beträge" - ich habe keine Ahnung was ich da fordern kann ( 300€ ??? Ich habe beim (Wortsperre: Firmename) geschaut und da war ne ältere dame mit schürfwunden und Hämatomen die 500€ bekam (von Fahrrad angefahren))
Wie läuft das mit dem Anwalt - geh ich zu dem hin und sage um was es geht und er fordert sein Honorar bei der Versicherung ein, oder muss ich was beachten / tun ?
Muss ich die Schmerzensgeldforderung gleich stellen, oder kann ich die auch "nachreichen" ?
Mir wäre nämlich um eine schnelle Schadensregelung seitens der Versicherung sehr gelegen.
Wie läuft das mit dem Anwalt - geh ich zu dem hin und sage um was es geht und er fordert sein Honorar bei der Versicherung ein, oder muss ich was beachten / tun ?
Das sollten Sie gleich ganz zu Beginn des Mandatsverhältnisses mit Ihrem Rechtsanwalt besprechen!
tygold hat folgendes geschrieben::
Muss ich die Schmerzensgeldforderung gleich stellen, oder kann ich die auch "nachreichen" ?
Mir wäre nämlich um eine schnelle Schadensregelung seitens der Versicherung sehr gelegen.
Auch die geschickteste Vorgehensweise gegenüber der Versicherung sollten Sie mit Ihrem Rechtsanwalt besprechen.
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