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Verfasst am: 03.06.05, 20:46 Titel: Eidestattliche Versicherung über Vermögensverhältnisse
hi
A hat Schulden bei B und bei C. A hat aber schon vor einiger Zeit eine Eidestattliche Versicherung über Vermögensverhältnisse abgegeben.
B hat nun mittels seines Titels eine Abschrift des Protokolls und eine Abschrift des Vermögensverzeichnisse von A beim Amtsgericht angefordert und auch bekommen.
Darf B nun eine Kopie davon an C weitergeben?
Darf B nun die Tatsache das A eine Eidestattliche Versicherung über Vermögensverhältnisse abgegeben auch an andere Leute die mit A zu tun haben weitergeben?
Nein, aber jeder Gläubiger in der Zwangsvollstreckung hat die Möglichkeit, sich das Vermögensverzeichnis direkt vom Amtsgericht anzufordern.
Weiterhin wird der Schulder im öffentlichen Schuldnerregister des Amtsgerichtes eingetragen (darauf hat jeder Zugriff), und weiterhin landen die Daten dadurch automatisch bei den relevanten Wirtschaftsauskunfteien, zum Beispiel der SCHUFA.
Wenn das Gericht sich nicht zufällig um die Ecke befindet ist das mit dem "Laufen" schwerlich möglich. Gibts da auch "Fernabfragemöglichkeiten" ?
Und über Wirtschaftsauskunfteien (ggfs. kostenpflichtig) geht es natürlich auch.
Die Daten aus den öffentlichen Schuldnerverzeichnissen landen automatisch bei den Wirtschaftsauskunfteien (z. B. der SCHUFA).
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