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Eidestattliche Versicherung über Vermögensverhältnisse

 
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horsti
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 03.06.05, 20:46    Titel: Eidestattliche Versicherung über Vermögensverhältnisse Antworten mit Zitat

hi

A hat Schulden bei B und bei C. A hat aber schon vor einiger Zeit eine Eidestattliche Versicherung über Vermögensverhältnisse abgegeben.

B hat nun mittels seines Titels eine Abschrift des Protokolls und eine Abschrift des Vermögensverzeichnisse von A beim Amtsgericht angefordert und auch bekommen.

Darf B nun eine Kopie davon an C weitergeben?

Darf B nun die Tatsache das A eine Eidestattliche Versicherung über Vermögensverhältnisse abgegeben auch an andere Leute die mit A zu tun haben weitergeben?

Horst
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 03.06.05, 20:49    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, aber jeder Gläubiger in der Zwangsvollstreckung hat die Möglichkeit, sich das Vermögensverzeichnis direkt vom Amtsgericht anzufordern.
Weiterhin wird der Schulder im öffentlichen Schuldnerregister des Amtsgerichtes eingetragen (darauf hat jeder Zugriff), und weiterhin landen die Daten dadurch automatisch bei den relevanten Wirtschaftsauskunfteien, zum Beispiel der SCHUFA.
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horsti
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 03.06.05, 21:08    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Nein, aber jeder Gläubiger in der Zwangsvollstreckung hat die Möglichkeit, sich das Vermögensverzeichnis direkt vom Amtsgericht anzufordern.



stimmt aber C will sich die 15 Euro sparen. Welche Konsequenzen erwarten B wenn der eine Kopie weitergibt?

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Weiterhin wird der Schulder im öffentlichen Schuldnerregister des Amtsgerichtes eingetragen (darauf hat jeder Zugriff),


Wie funktioniert das mit der Einsicht für "Jedermann"?

Kostet das was?

Horst
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 03.06.05, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

horsti hat folgendes geschrieben::
stimmt aber C will sich die 15 Euro sparen. Welche Konsequenzen erwarten B wenn der eine Kopie weitergibt?

Nichts. Diese Daten sind ohnehin öffentlich.

horsti hat folgendes geschrieben::
Wie funktioniert das mit der Einsicht für "Jedermann"?

Zum Amtsgericht laufen und Einblick in die Schuldnerkartei nehmen.

horsti hat folgendes geschrieben::
Kostet das was?

Nein.
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horsti
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 03.06.05, 21:13    Titel: Antworten mit Zitat

hi

Zitat:
Zum Amtsgericht laufen und Einblick in die Schuldnerkartei nehmen.


Wenn das Gericht sich nicht zufällig um die Ecke befindet ist das mit dem "Laufen" schwerlich möglich. Gibts da auch "Fernabfragemöglichkeiten" ?

Horst
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mano
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 30.12.2004
Beiträge: 2664

BeitragVerfasst am: 03.06.05, 21:15    Titel: Antworten mit Zitat

Hi Horsti,

früher nannte man es "Post" die Fernabfrage nannte man "Brief". Cool

Mano
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 03.06.05, 21:55    Titel: Antworten mit Zitat

horsti hat folgendes geschrieben::
Wenn das Gericht sich nicht zufällig um die Ecke befindet ist das mit dem "Laufen" schwerlich möglich. Gibts da auch "Fernabfragemöglichkeiten" ?

Und über Wirtschaftsauskunfteien (ggfs. kostenpflichtig) geht es natürlich auch.
Die Daten aus den öffentlichen Schuldnerverzeichnissen landen automatisch bei den Wirtschaftsauskunfteien (z. B. der SCHUFA).
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