Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 26.05.05, 12:39 Titel: Einzugsermächtigung per Telefon
Hallo.
Warscheinlich ist dieses Thema schon einmal behandelt worden, aber mit Hilfe der Suchfunktion komme ich nicht weiter.
Grund der Anfrage:
Ich arbeite nebenbei im Call Center eines Versandhaues.
Neukunden, die bestellen möchten, werden von uns zur Bestellannahme durchgestellt. Da wir nur gegen Einzugsermächtigung liefern, wird mit den Kunden diese Vereinbarung telefonisch abgeschlossen.
Ist dies rechtens? Ich mein mich zu Erinnern, dass eine Einzugsermächtigung nur schriftlich Gültigkeit hat.
Ich bin für eine Antwort mit Hinweis auf entsprechenden Gesetztestext dankbar.
http://www.bruchkoebel.de/Stadtkasse.135.0.html auf dieser Webseite ganz unten bei Einzugsermächtigung steht ganz klar, dass ein unterschrift gebraucht wird. Somit denke ich, ist eine telefonische Vollmacht für das Einziehen von Geld nicht rechtens.
http://www.vv-i.de/gluecksstern-agb.html auf dieser webseite wiederum wird gesagt dass eine person sich telefonisch für eine Einzugsermächtigung verpflichten kann (Dieses kann man bei Punkt 3C nachlesen.
Ich glaube da sind wir wieder am Anfang angelangt, doch ich hoffe es war hilfreich.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.