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Verfasst am: 15.10.04, 09:32 Titel: Ausgeliehen und nicht zurückgegeben
Hallo,
Ich hab ein kleine Problem.... Eine Bekannte (eigentlich mal gute Freundin, aber das ist eine andere Geschichte) hat sich vor ca. einem halben Jahr eine Hose, ein T-Shirt, ein Samtkleid und eine Silberbrosche bei mir ausgeliehen und gibt sie mir nicht mehr zurück. Auf sämtliche Aufforderungen kam immer ein "Du bekommst sie, versprochen" und geschehen ist bisher nichts.
Die Klamotten haben einen Wert von na ja... die Hose hat mal 85€ gekostet, das Shirt ist neu und hat 15€ gekostet, das Kleid war auch neu bevor ich es ihr gab und hat 45€ gekostet und bei der Brosche kann ich nur schätzen, ich denk mal ca. 20 - 30€. Ist also alles nicht die Welt, aber mich ärgert es halt.
Hab ich in der Sache irgendeine rechtliche handhabe? Kann ich da irgendwas machen?
Danke, Katrin
Tut mir leid, wenn ich es ins falsche Forum gepostet hab, aber ich kenn mich mit Recht nicht so aus....
Verfasst am: 15.10.04, 09:46 Titel: Re: Ausgeliehen und nicht zurückgegeben
Hallo Katrin,
schreibe Deine Ex-Freundin an und fordere sie auf die Sachen (konkrete Aufzählung) bis spätestens zum ....zurückzugeben.
Verweise sie abschließend darauf, dass eine Verweigerung der Rückgabe eine Unterschlagung nach § 246 StGB darstellt und von Dir zur Anzeige gebracht wird.#
MfG
Verfasst am: 15.10.04, 15:14 Titel: Re: Ausgeliehen und nicht zurückgegeben
Zitat:
schreibe Deine Ex-Freundin an und fordere sie auf die Sachen (konkrete Aufzählung) bis spätestens zum ....zurückzugeben.
Richtig, daß solltest Du machen.
Zitat:
eine Verweigerung der Rückgabe eine Unterschlagung nach § 246 StGB darstellt und von Dir zur Anzeige gebracht wird
Es ist Unterschlagung, richtig. Aber das mit der Anzeige würde ich mir überlegen, da die Sachen dann erst mal als Beweismittel beschlagnahmt werden, und Du sie frühestens nach Abschluß des Verfahrens zurückbekommst. Das kann 1 Jahr und länger dauern.
Stattdessen kannst Du zivilrechtlich auf Herausgabe klagen, und die Kosten dafür als Schadenersatz geltend machen. Evtl. hast Du auch Anspruch auf Prozesskostenhilfe --> Antrag stellen.
Deine Freundin hat die Sachen in Besitz. Deshalb wird zunächst einmal vermutet, daß Sie auch die Eigentümerin ist. D.h. Du mußt beweisen, dass das nicht so ist.
Dafür gibt es zwar viele Möglichkeiten (Quittungen, Zeugen etc.), dennoch gibts ein Risiko, daß die Quittung nicht mehr existiert, die Zeugen sich nicht an das konkrete Teil erinnern.
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