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Verfasst am: 05.06.05, 10:02 Titel: Suspendierung Info an Dienstelle / Automatisch Mitschuld
Guten Tag,
ich habe eine Frage die mir schwer auf dem Magen liegt. Sie liest sich sehr Naiv, aber ich habe keine Erfahrung mit solchen Situationen umzugehen.
Wird man als Beamter wenn man Angezeigt wurde, im Privatbereich, automatisch vom Dienst suspendiert /Entlassen.
Ich bin Beamter auf Lebenszeit,( Kein Vollzugsbeamter) aber in einen Sicherheitsbereich, leider hat meine Frau die man als Internetauktionshaus [Name geändert] süchtig bezeichnen kann, Artikel eingestellt, die Sie wohl laut Meinung der Gegenseite, nicht einsetzen hätte dürfen.
Jetzt meine Frage, ist man als Ehemann automatisch Mitschuld, wenn der Ehepartner eigenmächtig Artikel anbietet. (Sie steht auch dazu, dass es Ihre Idee war) Die Gegenseite droht aber damit uns beide anzuzeigen wegen Hehlerei weil wir ja ein Ehepaar sind.
Die Ware wurde uns von einen Freund geschenkt (Lebensmittel). Bis jetzt gingen immer nur Schreiben zwischen den Anwälten hin und her.
Ich bin voll Sauer über Ihre Blödheit mit Internetauktionshaus [Name geändert], weil ich eigentlich die Ware verzehren wollte aber Sie denkt wieder mal nur an Internetauktionshaus [Name geändert] und Ihre vielen positiven Bewertungen.
Ich kann ja meiner Frau mit 45 Jahren nicht hinterher schnüffeln, oder Sie vorher anweisen, dass Sie mich vorher fragen, muss, was Sie ins Internetauktionshaus [Name geändert] einstellt
Wie verhält es sich nach einer Anzeige wird der Dienstherr automatisch von der Staatsanwaltschaft darüber informiert, und kann er mich danach sofort vom Dienst suspendieren, obwohl nachweislich meine Frau die Artikel eingestellt hat. Dienstlich habe ich mir noch nie was zu schulden kommen lassen.
Sollte ich lieber selber vorsorglich den Dienstherrn informieren??
Die Sache wird schon von unseren Anwalt betreut, der ist zwar sehr kompetent und Freundlich aber meiner Ansicht nach zu cool, oder ich zu ungeduldig, und gab uns den Rat, wir sollen uns gar nicht mehr zu der Sache äußern, obwohl ich ja eigentlich nichts zu verbergen habe.
Er sagt immer abwarten was passiert und dann reagieren, in Deutschland gibt es immer noch die Unschuldsvermutung.
Muss sich mein Dienstherr auch daran halten ??
Aber mit meinen Beamtenstatus und dem verhalten nach einer Anzeige und deren Folgen mache ich mir nun mal große Sorgen. Ich hoffe es sind nicht zu viele Fragen auf einmal, es wäre aber toll wenn mir jemand einen Tipp geben könnte.
Vielen Dank und noch einen schönen Tag wünscht
derbeste13
Zuletzt bearbeitet von derbeste13 am 05.06.05, 11:27, insgesamt 1-mal bearbeitet
Unabhängig von der Dealerei deiner Frau: wenn es sich um Diebesgut handelte und dir das bewusst war und darüber hinaus Verwertungs-/Verzehrabsichten hegtes, biste dran!
Ganz einfach.
Hallo,
die Antwort hat mir nicht gerade geholfen. Schade dass Du mir nicht eine Antwort mit mehr Inhaltsqualität geben konntest.
Fragst Du denn immer deine langjährigen Freunde wenn Sie Dir was schenken, ob es sich um Diebesgut handelt?
Außerdem wer hat was von Diebesgut geschrieben. Es liegt auch keine Anzeige oder ähnliches wegen Diebstahl vor.
Es geht hier um Lebensmittel von geringem Wert die mir ich wiederhole mich, geschenkt wurden.
Trotzdem wünsche ich Dir weil wir gerade beim Du sind
noch einen schönen Sonntag.
Zuletzt bearbeitet von derbeste13 am 05.06.05, 10:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
Anmeldungsdatum: 12.05.2005 Beiträge: 1614 Wohnort: schönste Stadt der Welt
Verfasst am: 05.06.05, 10:47 Titel:
Du musst damit rechnen, dass die Staatsanwaltschaft bzw. das Gericht den Dienstherrn über eine Strafsache gegen dich informiert. Du solltest Dich aber hier an Deinen Rechtsanwalt halten. Der wird die Sache schom im Griff haben.
Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 196 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 05.06.05, 11:08 Titel:
Zunächst, werter derbeste13, hat Ihr Anwalt Recht: abwarten und Tee trinken. Wenn Sie wirklich nichts mit dem Handeln Ihrer Frau zu tun haben, sofern es sich denn überhaupt um eine Straftat handelt (geht aus Ihrem Sachverhalt nicht hervor), können Sie auch nicht bestraft werden.
Selbst wenn gegen Sie ermittelt würde, müssten Sie sich Ihrem Dienstvorgesetzten gegenüber nicht offenbaren! Dieser erhält aber spätestens nach den Ermittlungen automatisch Kenntnis durch die Staatsanwaltschaft (MiStra).
Selbst im Falle einer Verurteilung wegen Hehlerei haben Sie eine Entfernung aus dem Dienst kaum zu befürchten, es sei denn, es handelt sich um eine Dienstpflichtverletzung (das ist die Begehung einer Straftat immer), die den "Kernbereich" Ihrer Dienstpflichten berührt. Das ist immer dann der Fall, wenn es z. B. zu Ihren dienstlichen Aufgaben gehört, derartige Straftaten zu verhüten oder zu verfolgen. Ist hier eher nicht anzunehmen. Ansonsten gilt der Grundsatz des Verbots der Doppelbestrafung. Will heißen: Ist gegen Sie eine Strafe verhängt worden, so sind Geldbuße oder Verweis (als milde Disz.-Maßnahme) nicht mehr möglich. Kürzung der Dienstbezüge oder Degradierung nur dann, wenn dies zusätzlich erforderlich ist, um den Beamten zur Pflichtenmahnung anzuhalten.
Eine Entfernung als Disz.-Maßnahme ist jedoch bei schwerwiegenden Straftaten neben der Verurteilung immer möglich. Aber wie gesagt, hier nicht zu erwarten.
Hallo, vielen Dank für die sachlichen schnellen und tollen Antworten. Meine Antwort hat sich gerade mit Ihrer überschnitten. Ich bin wahrscheinlich zu ungeduldig und in solchen Sachen nicht erfahren. Klar wird der Anwalt schon wissen wie er zu verfahren hat.
Mir ging es ja hauptsachlich nur darum zu erfahren, wie es geregelt ist, ab welcher Strafe man seinen Beamtenstatus verliert, und ob gleich nach eingehen der Anzeige der Staatsanwalt den Arbeitgeber informiert, oder erst wenn es zu einen Verfahren kommt.
Wissen Sie eigentlich ob man auch selber mit dem Staatsanwalt ein Gespräch führen kann, also freiwillig, ohne Vorladung, um die Sache zu klären und die Hintergründe zu erklären, bevor eventuell Anklage erhoben wird?? Meiner Ansicht nach, muss sich doch ein Staatsanwalt auch entlastende Fakten anhören.
Macht das überhaupt einen Sinn mit den Staatsanwalt einen Dialog zu suchen, oder pfuscht man damit seinen RA ins Handwerk, was ich ja auch nicht möchte ??
Viele Grüße und noch einen schönen Sonntag
Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 196 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 05.06.05, 11:28 Titel:
Natürlich, mein Bester, gibt es auch einen "absoluten" Entlassungsgrund, nämlich dann, wenn ein Beamter wegen einer vorsätzlichen Straftat (das ist bei einer Hehlerei immer der Fall) zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird. Das gilt auch dann, wenn die pflichtwidrige Verhalten nicht zum Kernbereich der Dienstpflichten gehört - also für alle Beamte. Wenn Sie aber nur ein paar Dosen Kekse, die angeblich nicht geklaut waren, handelt, liegt auch keine Hehlerei vor, schon gar nicht gewerbsmäßige Hehlerei. Auch wird der Verkauf von Lebensmitteln nicht dadurch zu einer Hehlerei, nur weil man verheiratet ist (?). Ich verstehe daher Ihre Unruhe nicht.
Mit dem Staatsanwalt selbst zu verhandeln, ist Sache Ihres Anwalts, wenn er es denn überhaupt für notwendig erachtet. Ihr Anwalt würde sich in seinem Vertrauen beeinträchtigt sehen, was der Sache nicht dienlich wäre (Sie könnten sich dort auch verplappern!).
Werter Herr Belz, da habe ich ja Glück gehabt,
dass ich jemand wie Sie,der auf den Gebiet Recht fit ist ,sich die Mühe gemacht hat und sich meine vielen Zeilen durchgelesen hat. Ich bin nur Unruhig, weil die Gegenseite davon ausgeht, dass man als Ehepartner genauso verantwortlich ist für das Handeln des Ehepartners. Gibt es so etwas überhaupt in unserer Gesellschaft, oder gab es so etwas wie automatische Mitschuld in der Vergangenheit?? Na ja, und außerdem hat man ja automatisch Zukunftsängste.
Ich würde natürlich nie ohne Absprache mit meinen RA irgendetwas veranlassen, ich habe Ihn aber so oft schon in seiner Kanzlei angerufen und Ihn mit Fragen belegt, dass er mir langsam Leid tut. Er hat es mir noch nicht gesagt, aber ich glaube dass ich Ihn langsam nerve. Er ist wirklich ein sehr netter Geduldiger Anwalt für Strafrecht, und ist bestimmt andere schwerwiegendere Fälle gewöhnt. Er bleibt immer ruhig, und verweist auf die Unschuldsvermutung!! Wird die wirklich bei uns berücksichtigt??
Ich wünsche Ihnen werter Herr Belz, und auch allen anderen die sich die Mühe machen sich mit meinen Zeilen zu befassen, noch einen erholsamen Sonntag. Vielen Dank noch mal
derbeste13
wer kam wie darauf, dass die lebensmittel gestohlen sind?
Der Threadöffner hat sein Eingangsposting nachträglich editiert - wie man sehen kann. In der Originalfassung war explizit der Begriff "Hehlerei" enthalten und zwar in dem Zusammenhang, dass die Beamtengattin via Internetauktionshaus [Name geändert] Lebens- oder Genussmittel fragwürdiger Herkunft verhökert, die ihr Mann, wissend um die Herkunft, für seinen Eigenbedarf nutzen wollte. Darauf nahm ich mit meinem Posting um 11:21 UhrBezug. Und darauf hin bekam die Beamtenseele kalte Füße und hat um 12:27 Uhr editiert.
wer kam wie darauf, dass die lebensmittel gestohlen sind?
Der Threadöffner hat sein Eingangsposting nachträglich editiert - wie man sehen kann. In der Originalfassung war explizit der Begriff "Hehlerei" enthalten und zwar in dem Zusammenhang, dass die Beamtengattin via Internetauktionshaus [Name geändert] Lebens- oder Genussmittel fragwürdiger Herkunft verhökert, die ihr Mann, wissend um die Herkunft, für seinen Eigenbedarf nutzen wollte. Darauf nahm ich mit meinem Posting um 11:21 UhrBezug. Und darauf hin bekam die Beamtenseele kalte Füße und hat um 12:27 Uhr editiert.
Hallo ich musste gerade nochmals diese Antwort editieren, ich betone diese Antwort die ich gerade geschrieben habe.
Der Begriff Hehlerei ist doch gar nicht entfernt worden, was wollen Sie eigentlich??
Ich weiß zwar nicht warum Sie eigentlich so aggressiv sind, und solch einen Kommentar schreiben. Warum schaffen Sie es nicht so sachlich zu bleiben wie die anderen hier im Forum?? Habe ich Ihnen irgendetwas getan?
Ich wusste gar nicht dass es verboten ist, seine Beiträge nachträglich zu editieren??
Wenn Sie sich meine Antworten mal richtig durchlesen würden, statt den Finger zu heben, oder fast schon Beleidigend zu werden, würden Sie den ganzen Zusammenhang begreifen. Können Sie eigentlich keine sachliche Kritik vertragen??
Ich habe bestimmt keine kalten Füße warum auch.
Sie kennen doch gar nicht die Hintergründe, oder die Fakten die vorliegen. Das war auch eigentlich nicht der Sinn meiner Anfrage. Ich bin nur der Auffassung, dass man in einen Forum sachlich und auch Fair miteinander umgehen sollte. Jedenfalls steht es so in den Punkten. recht.de-Knigge, die Juriquette Ich merke sie sind, oder jedenfalls wirken Sie auf mich irgendwie sehr aggressiv und angriffslustig. Ich weiß zwar nicht warum, aber das wird schon seine Gründe haben.
Ich würde Sie doch bitten, wie die anderen die mir hier im Forum geantwortet haben, doch sachlich zu bleiben, und nicht selber auch anzufangen irgendetwas zu behaupten, was nicht der Tatsache entspricht. Sie können nicht einfach Behauptungen aufstellen, was Sie ja gerade in Ihrem Beitrag gemacht haben, die Böswillig rüberkommen und nicht der Wahrheit entsprechen. Man könnte ja fast schon in Richtung Verleumdung denken, was aber bestimmt nicht Ihre Absicht ist, oder war.Vielleicht habe es falsch Verstanden, wofür ich mich wenn es nicht so gemeint ist, im Voraus und in aller Form vielmals bei Ihnen entschuldigen möchte.
Da ich sachlich bleibe, wünsche ich Ihnen trotzdem noch einen schönen Tag. Ich bin mal gespannt ob Sie mir diesmal eine Sachliche und Faire Antwort auf meine Antwort schreiben können. Das würde mich freuen. Vielen Dank im Voraus
Zuletzt bearbeitet von derbeste13 am 05.06.05, 17:49, insgesamt 1-mal bearbeitet
Hallo Hensi,
Sorry das ich vorhin nicht auf deine Anfrage geantwortet habe. Es handelte sich um einen Karton mit Müsli/Frühstückshaferflocken.
( Inhalt des Kartons 50 Minipakete a 20 Gramm.) Mein Freund hat mir die Flocken geschenkt weil seine kleinen Kinder keinen Geschmack an den Flocken hatten. Ich esse gerne solche Müsliflocken und habe Sie dankend angenommen. Zuhause bekam meine Frau einen Anfall und fragte mich was ich mit dem Zeug will, ich sagte nur na Essen.
Meine Frau fand es unheimlich toll diese Artikel einzustellen, weil es eben so kleine Pakete sind. Sie meinte nur damit ich das Zeug nicht selber esse, und dann zu Dick werde, oder es schlecht werden lasse. Sie hat nun mal einen kleinen Internetauktionshaus [Name geändert]. Ich weiß nicht ob Sie auch solche Internetauktionshaus [Name geändert] kennen, die alles was man nicht mehr braucht, bei Internetauktionshaus [Name geändert] einstellen wollen. Letztens hat sie meinen Kleiderschrank ausgeräumt, und alle Sweatshirts die Ihr nicht gefallen haben, raus genommen und auch bei Internetauktionshaus [Name geändert] eingestellt.
Ich verstehe auch nicht warum einige Mitglieder sich so aggressiv verhalten. Ich wollte ja auch nur eine Auskunft von Mitgliedern bekommen die Erfahrungen auf diesem Gebiet haben, und bereit sind diese auch weiterzugeben. Ich bin immer noch der Ansicht, dass die Mehrzahl der FDR Mitglieder freundlich sind, und nicht gleich weil man sich vielleicht nicht so geschickt ausdrückt, und Beiträge editiert als einen als bösen Buben hinstellen. Das ist sehr verletzend finde ich. Jedenfalls ist es bei mir so rübergekommen.
Ich freue mich immer sehr über nette sachliche Antworten. Vielen Dank und einen schönen Abend noch
In Deutschland gibt es zum Glück keine Sippenhaft!
Wenn die Ehefrau eines Beamten irgendeine Straftat begehen sollte (was in diesem Fall ja noch nicht einmal klar ist!), dann hat der Ehemann/Beamte dadurch weder eine strafrechtliche noch eine dienstrechtliche/disziplinarische Verfolgung zu befürchten.
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