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Vollstreckungsklausel

 
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Salem
Gast





BeitragVerfasst am: 16.09.04, 12:37    Titel: Vollstreckungsklausel Antworten mit Zitat

Unser Haus wurde vrsteigert. Heute habe ich einen Brief vom Gericht bekommen, in dem steht, dass es beabsichtigt ist, eine entsprechende Vollstreckungsklausel zu erteilen?

Was bedeutet dies? Das wir jetzt aus dem Haus raus müssen? Es läuft noch ein Verfahren wegen der Vrsteigerung, dieses ist noch nicht abgeschlossen. Der Zuschlag wurde aber erteilt.

Das Gericht will jetzt von mir eine Stellungnahme. Was soll ich denen schreiben?
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Gast






BeitragVerfasst am: 17.09.04, 14:23    Titel: Re: Vollstreckungsklausel Antworten mit Zitat

Nach der Versteigerung kommt - sofern Du nicht freiwillig ausziehst und das Haus dem Erwerber (aus der Zwangsversteigerung) überlässt, die Vollstreckung. Zur Not wird das Haus zwangsweise geräumt (Gerichtsvollzieher kommt mit Möbelspedition und Polizei und lässt Eure Habseligkeiten von der Spedition einlagern).

Das Gericht möchte von Dir wissen, ob es irgendwelche schwerwiegenden Gründe gibt, die eine Vollstreckung/Zwangsräumung verhindern würden.

Salem hat folgendes geschrieben::
Unser Haus wurde vrsteigert. Heute habe ich einen Brief vom Gericht bekommen, in dem steht, dass es beabsichtigt ist, eine entsprechende Vollstreckungsklausel zu erteilen?

Was bedeutet dies? Das wir jetzt aus dem Haus raus müssen? Es läuft noch ein Verfahren wegen der Vrsteigerung, dieses ist noch nicht abgeschlossen. Der Zuschlag wurde aber erteilt.

Das Gericht will jetzt von mir eine Stellungnahme. Was soll ich denen schreiben?
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