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Verfasst am: 20.05.05, 12:30 Titel: Rückflugverspätung über 10 Stunden bei Billigpauschalreise
Eine Familie (2 Erw, 1 Kind) flog kürzlich innerhalb einer über ein Internetreisebüro kurzfristig gebuchten Pauschalreise eines bekannten Veranstalters von Hannover nach Mallorca. Der Rückflug verspätete sich wegen eines Defektes des Flugzeuges um mehr als 10 Stunden. Es mußte auf dem Flughafen übernachtet werden.
Besteht hier ein Entschädigungsanspruch nach der neuen EU-Richtlinie, (ich denke 3x250,-€ ?), auch wenn diese den Gesamtreisepreis überschreitet und an wen sind die Ansprüche zu richten? (Fluggesellschaft/Reiseveranstalter/Reisebüro?)
Grundsätzlich gibt es bei Verspätung keine Entschädigungsansprüche in Form von Geld. Man hat nur Anspruch auf entsprechende Verpflegung und Unterkunft.
Gemäß der Verordnung über Überbuchung, Nichtbeförderung oder Verspätung gilt dies auch für Pauschalreisen.
Was noch nicht ausjudiziert wurde ist die Frage, ob die Entschädigung auch höher sein könnte als der Gesamtflug- oder reisepreis. Ich neige aber hier zur Ansicht, dass die Entschädigung maximal den Wert der Reise betragen muss. Schließlich wäre ja dies bereits eine Totalentschädigung...
Laut frankfurter liste stehen dem geschädigten bei "Zeitlich verschobener Abflug über vier Stunden hinaus" 5% des anteiligen Reisepreises für einen Tag für jede weitere Stunde zu...
Ich war auch dabei.. also hat mir (Wortsperre: Firma) einen gutschein über 65euro geschickt..
Frage:
1. verpflegung war nicht ausreichend vorhanden und Service auch nicht was laut frankfurter Liste nochmal 5 % gebe...
2. Muss ich den gutschein annhemen oder kann auf Rückerstattung durch auszahlung pochen?
Auch diese Frage ist noch nicht geklärt: Ersetzt die neue Verordnung für Entschädigungen die Frankfurter Tabelle in den Punkten Verspätung - Nichtbeförderung - Annullierung?
Auf jeden Fall muss man keine Gutscheine akzeptieren.
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