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Verfasst am: 05.06.05, 18:52 Titel: Pauschalreise: wie gelten die 7 Tage?
Hallo,
wir machen eine Pauschalreise in die Türkei:
7 Tage, von Mittwoch zu Mittwoch.
Unsere Ticketts lauten
Abflug 20.00 Uhr, Ankunft Donnerstag ca. 0.45 Uhr
Rückflug Mittwoch 17:00 Ortszeit
Ist das bei 7 Tage-Buchung OK, oder wird uns da rechtlich 1 Tag "gestohlen"?
Wenn nicht rechtens, was sollte ich machen? Abflug ist schon der 15.6.
Danke
Hansjuergen
Nach Anruf beim Veranstalter:
es ist eine 8-Tagereise mit 7 Übernachtungen! Im Hotel werden wir erst ca. 2.30 Uhr sein. Ist das dann rechtens, oder nicht?
Danke
Hansjuergen
Bei Flügen in die Türkei?? JA!!!
Lass mich raten: Das ist so ´ne Zauberreise mit Ausflug nach Pamukale??
Ich kenne keinen in meiner Umgebung, der nicht zu solchen "freundlichen" Zeiten in die Türkei geflogen ist.
Aber die Flugzeit? Von wo fliegst Du? Island? Kalkuliere mal schon einen zwischen Stopp ein. _________________ Pecunia non olet!
Ne discere cessa.
Es gibt viel zu verdienen, langt zu!
Zum Thema der Flugzeiten und der damit "verlorenen" Zeit:
Grundsätzlich zählt bei Pauschalreisen die Anzahl der Nächte; eine Nacht "beginnt" im Sinne der Hotelkonvetion mit der frühest möglichen Check-In-Zeit (in der Regel 14 Uhr) und endet mit dem spätest möglich Chech-Out-Termin (in der Regel 12 Uhr am nächsten Tag).
Für diesen Zeitraum mietet der Kunde (zunächst der Reiseveranstalter also, dann in weiterer Folge der Kunde) das Zimmer. Aber in welchen Zeitraum genau er sich im Zimmer aufhält ist dabei unerheblich (gar nicht, 6 Stunden, 22 Stunden...).
Somit ergibt sich als erste Nacht eine Ankunft vor 12 Uhr des zweiten Reisetages und die letzte Nacht eben ab 14 Uhr des vorletzten Reisetages.
Ich fliege von Berlin. Ja, das ist so eine Reise, aber wir fliegen in das Hotel schon das x-te Mal. Ich bin schon zu freundlicheren Zeiten angekommen Bei Zwischenstop, wenn er nicht auf dem Flugschein vermerkt ist, werde ich wieder mal "meckern". Habe ich schon mal beim gleichen Veranstalter gemacht.
Ich habe als o betr. Ankunftszeit leider keinen Regressanspruch
Vielen Dank für die freundlichen und schnellen Auskünfte.
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