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Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 114 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 06.06.05, 04:10 Titel:
Ich habe es auch noch nie erlebt. Liegt m.E. an einer Diskrepanz der Vorschriften: Das BBG i.V.m. einem Rundschreiben des BMI schreibt die verstärkte Nutzung der Teildienstfähigkeit bzw. der Reaktivierung vor. Allein die Frage, wie die fehlenden Planstellen beschafft werden sollen, wird nicht gelöst. Und so steht die Behörde immer wieder vor der Ermessensfrage, ob sie die durch DU frei gewordene Planstelle lieber für einen jungen, dynamischen Beamten verbrät, oder ob sie sie für die eventuelle Reaktivierung "zurückhält".
Ein Schelm, der Böses dabei denkt
Gruß
R. H. _________________ Vor Gericht und auf hoher See bist du mit Gott allein...
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