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A ist als Beamter auf Lebenszeit(Lehrer) für den Zeitraum von 3 Jahen beurlaubt aus familiären Gründen. Darf A in diesem Zeitraum einen Nebenerwerb beim Finanzamt anmelden (Lernberatung) ?
Anmeldungsdatum: 12.05.2005 Beiträge: 1614 Wohnort: schönste Stadt der Welt
Verfasst am: 06.06.05, 18:37 Titel:
Während einer Beurlaubung aus familiären Gründen darf nur eine Nebentätigkeit genehmigt werden, die dem Zweck der Beurlaubung, d.h. Betreuung/Pflege der Angehörigen zuwiderläuft.
Vor Ausübung der Nebentätigkeit ist eine Genehmigung durch den Dienstherrn zu beantragen.
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