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Impressum - Pseudonym für Layouter?

 
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georg colin
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 12:41    Titel: Impressum - Pseudonym für Layouter? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin Layouter bei einer kleinen Zeitschrift. Muss mein "echter" Name (also der, der im Perso steht) im Impressum stehen, oder kann da auch ein (nicht eingetragenes) Pseudonym stehen?
Wenn ich es richtig verstehe, ist der Layouter im Impressum ja keine Pflichtangabe, also müsste ein Pseudonym doch OK sein?
Der Name ist mir wichtig.

Vielen Dank im voraus
Georg
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 15:40    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es für eine bestimmte Person keine Verpflichtung zur Aufführung ihrer Kontaktdaten im Impressum gibt, kann die Person sich folglich darstellen, wo und wie sie will (solange sie nicht Rechte Dritter verletzt, etwa sich als ein Dritter ausgibt).

Eine Angabe "Layout: Fritz der Pinsler" dürfte daher zulässig sein.
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Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 15:47    Titel: Antworten mit Zitat

Man kann sich ein Pseudonym auch als Künstlernamen in den Personalausweis eintragen lassen ... Sehr glücklich
Dann darf man den Künstlernamen immer und überall als offiziellen Namen angeben.
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 15:50    Titel: Antworten mit Zitat

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Man kann sich ein Pseudonym auch als Künstlernamen in den Personalausweis eintragen lassen ... Sehr glücklich
Dann darf man den Künstlernamen immer und überall als offiziellen Namen angeben.


... was im Fall "kerner.de" allerdings nichts genutzt hat. Geschockt
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georg colin
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 18:50    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank für die Info!

nebelhoernchen hat folgendes geschrieben::
Man kann sich ein Pseudonym auch als Künstlernamen in den Personalausweis eintragen lassen ... Sehr glücklich
Dann darf man den Künstlernamen immer und überall als offiziellen Namen angeben.

Merkwürdigerweise muss man erst mit dem Namen veröffentlichen, bevor man ihn eintragen lassen kann...
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 20:43    Titel: Antworten mit Zitat

georg colin hat folgendes geschrieben::
Merkwürdigerweise muss man erst mit dem Namen veröffentlichen, bevor man ihn eintragen lassen kann...


Es wird eine gewisse "Verkehrsgeltung" verlangt (damit sich nicht jeder "Pablo Picasso" als Künstlernamen eintragen lassen kann, vermute ich Winken).
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