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Verfasst am: 06.06.05, 17:30 Titel: Haustür nicht von Innen abschließbar.
Hallo,
ich habe zum 01.06. eine neue Wohnung gemietet.
Mir ist jetzt erst aufgefallen, dass sich die Tür nicht von Innen abriegeln lässt.
Habe dabei irgendwie ein unsicheres Gefühl.
Muss der Vermieter dafür sorgen, dass eine Wohnungstür auch von Innen abschliessbar ist?
Alternative ist natürlich, dass ich mir einen neuen eigenen Schliesszylinder hole, will aber natürlich Kosten 'sparen'.
Verfasst am: 06.06.05, 17:39 Titel: Re: Haustür nicht von Innen abschließbar.
Dieter_P hat folgendes geschrieben::
Alternative ist natürlich, dass ich mir einen neuen eigenen Schliesszylinder hole, will aber natürlich Kosten 'sparen'.
Einen neuen Schliesszylinder (kostet zwischen 30 und 100 Euro je nach Qualität) würde ich mir bei einer Mietwohnung sowieso immer einbauen.
Woher weiss man schliesslich, wer noch alles einen Schlüssel für die Wohnung hat (Hauseigentümer, Hausmeister, der Vormieter, die Ex vom Vormieter usw.)?
Heben Sie das alte Schloss mit Schlüsseln auf und tauschen Sie es beim Auszug wieder zurück.
Den eigenen Schliesszylinder können Sie dann bei der nächsten Wohnung wieder einbauen.
So wie die Wohnungstür jetzt ist, ist se vertragsgemässer Zustand. Dementsprechend kann man nichts fordern vom VM nur bitten. Selber etwas einbauen zb. zusatzschloss geht nur mit Einverständnis des VM.
So wie die Wohnungstür jetzt ist, ist se vertragsgemässer Zustand.
Das dürfte in diesem Fall nicht zutreffen. Man wird nicht davon ausgehen können, dass ein Mietinteressent bei einer Besichtigung die Funktion sämtlicher Schlösser erkennen könnte und damit der derzeitige Zustand bekannt sein müsste. Daher würde ich zunächst von einem Instandsetzungsanspruch des Mieters ausgehen.
Als vertragsgemäßen Zustand könnte man vielleicht die - für eine Eingangstür schwer vorstellbare - Konstellation ansehen, dass die Tür erkennbar überhaupt kein Schloss hat und damit auch niemand erwarten kann, dass diese Tür abzuschließen wäre.
Zum vertragsgemäßen Zustand könnte des defekte Schloss allerdings durch ein Übergabeprotokoll geworden sein. Hier wäre daran zu denken, dass der Defekt bei oder vor der Übergabe bekannt geworden ist und nicht im Protokoll erwähnt wurde.
Abschließend kommt noch die Kostentragung durch den Mieter im Rahmen einer Vereinbarung über Kleinreparaturen in Betracht.
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