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Dienst zu ungünstigen Zeiten (DUZ)

 
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Richel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 03.06.05, 11:34    Titel: Dienst zu ungünstigen Zeiten (DUZ) Antworten mit Zitat

Angeblich soll es ein aktuelles Urteil geben, das besagt, dass die aktuelle Verfahrensweise bei der Berechnung von DUZ nicht richtig ist.
Momentan werden nur die tatsächlich geleisteten Stunden in der DUZ relevanten Zeit vergütet.
Nun soll es so sein, dass sich die Berechnung auf den Schwerpunkt der Stunden des jeweiligen Dienstes stützt. Z.B. bei einem Dienst, der um 18:00 Uhr beginnt und 04:00 Uhr endet, fallen momentan nur die Stunden von 20:00 Uhr bis 04:00 Uhr in DUZ-Zeit. Da die überwiegenden Stunden jedoch in der Nachtdienstzeit geleistet werden, müssen die Stunden von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr ebenfalls, als DUZ relevante Nachtdienststunden, anerkannt werden.

Hat davon noch jemand gehört???
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Hensl



Anmeldungsdatum: 09.05.2005
Beiträge: 509

BeitragVerfasst am: 03.06.05, 12:47    Titel: Antworten mit Zitat

wie oft denn noch?! ein thread reicht dicke aus. wenn die antwortzeiten hier zu lange sind, dann geh zum anwalt, der hilt dir sofort Verrückt Verrückt Verrückt Verrückt
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Richel
Interessierter


Anmeldungsdatum: 03.06.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 03.06.05, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

Das hat nichts mit Antwortzeiten, sondern eher mit der komplexen Materie zu tun. Passt nämlich in verschiedene Foren. Verstehst auch Du das???
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nebelhoernchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 03.06.05, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Richel hat folgendes geschrieben::
Das hat nichts mit Antwortzeiten, sondern eher mit der komplexen Materie zu tun. Passt nämlich in verschiedene Foren. Verstehst auch Du das???

Das ist hier aber weder erwünscht noch erlaubt!
Und was soll an der Materie rechtlich komplex sein?
Wir sollen doch lediglich dazu missbraucht werden, ein Urteil für Dich zu suchen, das Du selbst nicht gefunden hast. Böse
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wapiti
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 121

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 06:12    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Angeblich soll es ein aktuelles Urteil geben, das besagt, dass die aktuelle Verfahrensweise bei der Berechnung von DUZ nicht richtig ist.
Momentan werden nur die tatsächlich geleisteten Stunden in der DUZ relevanten Zeit vergütet.
Nun soll es so sein, dass sich die Berechnung auf den Schwerpunkt der Stunden des jeweiligen Dienstes stützt. Z.B. bei einem Dienst, der um 18:00 Uhr beginnt und 04:00 Uhr endet, fallen momentan nur die Stunden von 20:00 Uhr bis 04:00 Uhr in DUZ-Zeit. Da die überwiegenden Stunden jedoch in der Nachtdienstzeit geleistet werden, müssen die Stunden von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr ebenfalls, als DUZ relevante Nachtdienststunden, anerkannt werden.

Hat davon noch jemand gehört???


Hättest Du mal lieber was anständiges gelernt Winken
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KaiH
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.02.2005
Beiträge: 20

BeitragVerfasst am: 24.06.05, 19:42    Titel: Antworten mit Zitat

DUZ war (zumindest wärend meiner aktiven Zeit beim Bund) -> 2004

Der Dienst Mo - Fr von 00.00 - 06.00 Uhr und 20.00 - 24.00 Uhr

Samstag: 00.00 - 06.00 Uhr und 13.00 - 24 Uhr

Sonntag / Feiertag: 00.00 - 24.00 Uhr

Meines Wissens nach hat sich da bisher nichts geändert.

Gruß
Kai
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