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Verfasst am: 03.06.05, 11:34 Titel: Dienst zu ungünstigen Zeiten (DUZ)
Angeblich soll es ein aktuelles Urteil geben, das besagt, dass die aktuelle Verfahrensweise bei der Berechnung von DUZ nicht richtig ist.
Momentan werden nur die tatsächlich geleisteten Stunden in der DUZ relevanten Zeit vergütet.
Nun soll es so sein, dass sich die Berechnung auf den Schwerpunkt der Stunden des jeweiligen Dienstes stützt. Z.B. bei einem Dienst, der um 18:00 Uhr beginnt und 04:00 Uhr endet, fallen momentan nur die Stunden von 20:00 Uhr bis 04:00 Uhr in DUZ-Zeit. Da die überwiegenden Stunden jedoch in der Nachtdienstzeit geleistet werden, müssen die Stunden von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr ebenfalls, als DUZ relevante Nachtdienststunden, anerkannt werden.
Das hat nichts mit Antwortzeiten, sondern eher mit der komplexen Materie zu tun. Passt nämlich in verschiedene Foren. Verstehst auch Du das???
Das ist hier aber weder erwünscht noch erlaubt!
Und was soll an der Materie rechtlich komplex sein?
Wir sollen doch lediglich dazu missbraucht werden, ein Urteil für Dich zu suchen, das Du selbst nicht gefunden hast.
Angeblich soll es ein aktuelles Urteil geben, das besagt, dass die aktuelle Verfahrensweise bei der Berechnung von DUZ nicht richtig ist.
Momentan werden nur die tatsächlich geleisteten Stunden in der DUZ relevanten Zeit vergütet.
Nun soll es so sein, dass sich die Berechnung auf den Schwerpunkt der Stunden des jeweiligen Dienstes stützt. Z.B. bei einem Dienst, der um 18:00 Uhr beginnt und 04:00 Uhr endet, fallen momentan nur die Stunden von 20:00 Uhr bis 04:00 Uhr in DUZ-Zeit. Da die überwiegenden Stunden jedoch in der Nachtdienstzeit geleistet werden, müssen die Stunden von 18:00 Uhr bis 20:00 Uhr ebenfalls, als DUZ relevante Nachtdienststunden, anerkannt werden.
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