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haftpflicht ferienwohnung

 
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anna
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.10.2004
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 11:01    Titel: haftpflicht ferienwohnung Antworten mit Zitat

hallo,
ich habe folgende frage
wir waren zum wochenende zu einer hochzeit eingeladen. dort hatten wir für das wochenende ein ferienhaus gemietet.
es war haus, aber wohl mehrfach um- und angebaut. zur oberen etage - wo sich auch die schlafräume befanden - führte eine sehr schmale, steile mit schmalen schrittsufen, alte - wie man sagt hühnertreppe. die treppe könne man nur begehen, wenn man die füsse schräg auf die stufen stellte, da der tritt sehr klein und somit seitlich die treppe rauf bzw. runterging. es war schon sehr gefährlich.
nun passierte es wirklich sonntagmorgen gegen 8.30, dass mein bruder beim runtergehen die treppe herunterfiel und für 3 tage ins krankenhaus musste. gottlob nur eine rippe angebrochen. der herbeigerufene notarzt und die sanitäter hatten schlimmeres befürchtet.
nach 4 stunden schlaf war natürlich noch restalkohl da, denn es war die hochzeit seines sohnes.er kam aber zuvor die treppe rauf und irgendwann muss man ja auch wieder runter
wir hatten immer alle ein merkwürdiges unsicheres gefühl, wenn wir da rauf mussten, zumal der handlauf an einer stelle direkt an der wand war und man plötzlich beim festhalten am lauf hakte.
es war eine treppe, wie man sie früher in uralten häuseren hatte. die tür begann auch sofort an der für ohne einen etwas breiteren vorsprug, sondern direkt die steile treppe.

meine frage ist der vermieter oder muss der vermieter gegen derartige unfälle versichert sein.
für antworten wäre ich dankbar
gruss anna
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 11:11    Titel: Antworten mit Zitat

Man müsste nun klären, ob das Haus baupolizeiliche genehmigt ist und damit den zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme gültigen Bauvorschriften entsprach.

Weiters wäre zu klären, ob es zur Vermietung besondere Bauvorschriften gibt bzw. eine frühere Kolaudierung erneut hätte durchgeführt werden müssen.

Kann man dem Vermieter eine Verletzung von Bauvorschriften nachweisen, wird man ihn für Schäden, die aus einem Unfall resultieren haftbar machen können. Allerdings wird man sich eine allfällige Alkoholisierung anrechnen lassen müssen.

Inwieweit Schmerzensgeldforderung durchgehen würden, kann ich nicht sagen.

Gruß
Peter
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anna
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 11.10.2004
Beiträge: 41

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 11:52    Titel: ferienhaus Antworten mit Zitat

danke für die superschnelle antwort.
ferienhaus muss ja irgendwie genehmigt sein, denn draussen steht ein schild FERIENHAUSVERMIETUNG.
aber die treppe ist wirklich mordsgefährlich - auch ohne restalkohol und entspricht in keiner weise den heutigen bauvorschriften. für privatgebrauch ok -eigenes risiko - aber bei vermietung an fremde?
mein bruder lebt im ausland und ist nur wegen der hochzeit nach deutschland gekommen. schmerzensgeld will er garnicht. sondern nur die krankenhauskosten und rettungswagen - der kostet schon 800,-- euro. es passierte in norddeutschland auf einem dorf und er musste in die nächste größere stadt gebracht werden.
ich habe schuhgröße 38 und trotzdem, meine füsse quer auf die stufen stellen, um möglichst heil die treppe rauf bzw. noch schlimmer runter zu kommen.
gruss anna
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