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Verfasst am: 06.06.05, 13:14 Titel: Uni- Zugangsberechtigung im Deutschen Abitur inbegriffen
Das deutsche Abitur beinhaltet die Zugangsberechtigungs Prüfung für die Universität.
In Spanien wird diese Prüfung auch im Anschluss an die 12 Schuljahre abgelegt, stellt aber eine Extra- Prüfung dar ( genannt "Selectividad"), der sich nicht alle Schüler unterziehen müssen, sondern nur diejenigen, die an der Uni studieren wollen.
Mein Deutsches Abitur wurde mir hier in Spanien anerkannt, aber ich muss den spanischen Behörden noch beweisen, dass die "Selectividad" im Deutschen Abitur inbegriffen ist. Und ich somit Zugang zu einem Studiengang in Deutschland hätte. Wo kann ich so einen Gesetzestext finden??
Es ist dringendst, da die Voreinschreibung für die Studien hier in Spanien bereits beginnen, und ich diesen Text erst noch übersetzen lassen muss.
Verfasst am: 08.06.05, 13:09 Titel: Regelungen Hochschulzugang per Abitur
Insoweit handelt es sich um Gegenstände der Landesgesetzgebung, das heißt jedes Bundesland verfügt über entsprechende Regelungen. Praktischer Weise sollten dann die Regelungen des eigenen Bundeslandes gesucht werden. Welches das ist, weiß ich jetzt nicht.
Deswegen hier exemplarisch anhand der Rechtslage in NRW:
§ 66 I, II HG NW (Hochschulgesetz Nordrhein-Westfalen) - dort steht, dass die allgemeine Hochschulreife eine Möglichkeit ist, die Hochschulreife als Qualifikationsvoraussetzung für ein Studium nachzuweisen.
§ 18 V SchulG NW:
"Die gymnasiale Oberstufe schließt mit der Abiturprüfung ab, mit der die allgemeine Hochschulreifeverliehen wird. Für den schriftlichen Teil der Abiturprüfung werden landeseinheitliche Aufgaben gestellt.Die Gesamtqualifikation setzt sich aus den Leistungenin der Qualifikationsphase und in der Abiturprüfungzusammen. In der gymnasialen Oberstufe kann auchder schulische Teil der Fachhochschulreife erworbenwerden."
Jedes Bundesland hat solche Regelungen an ähnlicher Stelle vorzuweisen, also in das Schulgesetz und in das Hochschulgesetz des eigenen Landes schauen, dort findet man Texte wie den zitierten. _________________ Erik Günther
http://www.hlb.de/ http://www.raeg.de/
Diese Infos sind abstrakte Ausführungen zu rechtlichen Fragen. Damit will und kann ich Rechtsberatung nicht ersetzen. Es erfolgt keine Haftung.
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