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Der Käufer

 
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biggi33
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 05.06.05, 18:41    Titel: Der Käufer Antworten mit Zitat

Der Käufer meiner Wohnung hat die Wohnung so gekauft, wie er sie gesehen hat. Nun ist es aber so, daß meine Wohnung kpl. renoviert ist, ich habe mit Zustimmung des vorherigen langjährigen VM viel neu gemacht, wie Fliesen, Abschlußtür, Starkstromleitungen, Windschutz auf dem Balkon, Rohre verkleidet und was alles. Kündigen kann der neue VM nicht, weil meine Mutter, die ebenfalls Mieterin ist, über 65 ist und dazu kommt der offizielle Kündigungsschutz von 10 Jahren.
Sollte es aber doch so kommen, daß ich freiwillig rausgehe, dürfte ich beispielsweise die feuerfeste Abschlußtür mitnehmen und die alte Tür wieder einsetzen, den Windschutz abbauen usw.?
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 07:11    Titel: Antworten mit Zitat

Es dürfen die Mietereinbauten wieder mitgenommen werden und der ursprüngliche Zustand muss dann wieder hergestellt werden. Ausser es gibt entsprechende Vereinbarungen mit dem VM, das die Einbauten drin bleiben sollen.

Das die Mutter wegen 65 Jahren nicht gekündigt werden kann glaube ich so erstmal nicht. Im Zweifel muss das ein Gericht entscheiden ob es der Frau zugemutet werden kann nocheinmal umzuziehen.
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biggi33
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 02:21    Titel: Antworten mit Zitat

Kann die Mutter trotz des 10jährigen Kündigungsschutzes gekündigt werden?
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Strider
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 07:21    Titel: Antworten mit Zitat

Nach Ablauf der 10 Jahre kann der Eigentümer kündigen.
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 11:02    Titel: Antworten mit Zitat

Strider hat folgendes geschrieben::
Nach Ablauf der 10 Jahre kann der Eigentümer kündigen.

Es sei denn, der Eigentümer hat im Kaufvertrag ausdrücklich auf sein Recht auf Eigenbedarf verzichtet - auf die gesamte Vertragslaufzeit, d.h. auf Lebenszeit des derzeitigen Mieters. Bei sozialverträglicher Wohnungsprivatisierung wie in vorliegendem Fall ist das so, daß die über 65-jährigen einen vertraglichen Kündigungsschutz gegen Eigenbedarf auf Lebenszeit bekommen. Eine völlig andere Frage ist, inwieweit dieser Schutz dann - wenn es drauf ankommt - tatsächlich für einen Mieter einklagbar ist.
MfG
Lucky
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biggi33
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 20:47    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es zu diesem Thema Urteile?
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 10:17    Titel: Antworten mit Zitat

biggi33 hat folgendes geschrieben::
Kann die Mutter trotz des 10jährigen Kündigungsschutzes gekündigt werden?

Können Sie sich an den Neue-Heimat-Skandal erinnern? Diese Mieter fühlten sich so sicher wie in Abrahams Schoß - und fielen aus allen Wolken, als Ihnen die Wohnungen unterm Hintern wegverkauft wurden oder die Mieten sich (nach Renovierungen) verdoppelt und verdreifacht haben. Endgültigen Schutz haben Sie nur als Eigentümer.
MfG
Lucky
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biggi33
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Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 1388

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, ich befürchte sowas hier auch und da bleibt nur eins..........
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