Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 08.06.05, 14:10 Titel: wann muss Versicherung leisten ??
Hallo, weiß jemand, wann eine Versicherung spätestens leisten muss ? Was kann ich tun, wenn die gegenerische Versicherung nicht leisten will, weil sie auf Nachricht vom Staatsanwalt wartet, ihre Leistung von diesem abhängig macht, obwohl mir vor 5 Zeugen ein tatsächlicher Schaden zugefügt wurde und die Versicherung unabhängig leisten müsste ??
Autounfall, Einbruchdiebstahl, Feuer, Berufsunfähigkeit oder ...?
Wenn auf Nachricht vom Staatsanwalt gewartet wird, sieht es nach Einbruchdiebstahl aus, vielleicht auch Feuer.
Bei ED kann möglicherweise eine Abshclagszahlung verlangt werden, ähnlich bei Feuer, wenn nicht gerade gegen den VN selbst wegen des Verdachts auf Brandstifung ermittelt wird. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
grundsätzlich muss eine versicherung dann leisten, wenn alle unterlagen zum schadenfall vorliegen und der schadenfall zum hergang und umfang geklärt ist. die anforderung einer akte bei der staatsanwaltschaft ist i.d.r. ein normaler vorgang und oft auch notwendig. und das dauert leider manchmal etwas, dafür kann aber die versicherung nichts...
edit: da war einer schneller
ich tippe mal auf haftpflicht. irgendjemand hat dem fragsteller einen schaden zugefügt. und die versicherung prüft nun vorsatz.
bei vorsatz gibts übrigens nichts von der versicherung. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Zuletzt bearbeitet von talla am 08.06.05, 14:26, insgesamt 1-mal bearbeitet
Verfasst am: 08.06.05, 14:24 Titel: Re: wann muss Versicherung leisten ??
flori999 hat folgendes geschrieben::
...gegenerische Versicherung... obwohl mir vor 5 Zeugen ein tatsächlicher Schaden zugefügt...
also ich geh jetzt von einem Haftpflichtversicherungsfall aus.. Die Antwort weiß ich aber auch nicht, hab gerade mal die AKB's gewälzt (da ich von der KFZ-Haftpflicht ausgehe), aber da steht nix. HIlfe....
Wurde von meinem Nachbarn angefahren ( ich Fußgänger, er Autofahrer).
Der Staatsanwalt lehnte Vorsatz ab, ich habe dagegen Beschwerde eingereicht, weil es absoluter Vorsatz war (haben auch alle Zeugen ausgesagt). Begründung: Ich sei ja noch am Leben (sinngenmäß) - sehe nicht ein, dass der Schweregrad einen Vorsatz begründen soll und nicht ausschließlich die Tatsache, dass ich mutwillig über den Haufen gefahren wurde und damit im Krankenhaus landete.
Dies ist 4 Monate her und ich möchte endlich meine Schäden bezahlt bekommen, nur der Staatsanwalt schläft gehörig vor sich hin und ich würde gerne wenigstens eine Vorleistung sehen...
na, wenn der schuss mal nicht nach hinten losgeht.
wenn vorsatz bestätigt wird, bekommen sie von der vericherung keinen pfennig, ach ne, keinen cent, dann müssen sie die kohle vom unfallverursacher herausklagen...
und solange das mit dem vorsatz nicht endgültig geklärt ist, wird die versicherung sowieso nicht leisten. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.