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gala Interessierter
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 07.06.05, 18:29 Titel: Mieter verstorben - wer zahlt Stromschulden? |
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Hallo,
ich weiß nicht, ob das Anliegen hier, im "Mietrecht", richtig ist, sollte es falsch sein, kann es gern verschoben werden.
Zum Fall:
Mieter A verstirbt im Dezember 2003 und hat, was zu dem Zeitpunkt noch nicht bekannt ist, horrende Stromschulden. Einen Ehepartner gibt es nicht (mehr, da zuvor verstorben), die Kinder sowie auch alle anderen Angehörigen (Mutter, Schwester, ...) haben das Erbe ausgeschlagen.
Nun erhält die Vermieterin des Hauses, in dem A bis zuletzt wohnhaft war und verstarb, eine Aufforderung zur Stromnachzahlung in Höhe vom ca. 3.000 Euro.
Kann man die Vermieterin belangen? Sie ist zwar die Schwiegermutter von A, aber im mietrechtlichen Sinne doch "nur" Vermieter.
Wer muß für die 3.000 Euro aufkommen?
Vielleicht weiß jemand Rat!
Ich danke euch!
gala |
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flo2 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.03.2005 Beiträge: 876 Wohnort: Augsburg
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Verfasst am: 07.06.05, 19:58 Titel: |
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Wer hatte den Vertrag mit dem Unternehmen, das den Strom geliefert hatte?
Mit dem VM (oder der VM hat gebürgt, ...) --> der VM haftet und kann sich das Geld vom Erben holen
Mit dem M --> geht den VM in der Regel nix an --> der Erbe zahlt
Also das ist mal so meine Einschätzung, keine Ahnung ob das richtig ist. Ein Blick in den Vertrag (wenn vorhanden?) ist sicher nützlich.
Wenn alle das Erbe ausgeschlagen haben, müsste eigentlich der Fiskus Erbe sein (?), aber ob man von dem was holen kann? Für den Fiskus gelten in solchen Fällen eh Sonderbedingungen... _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge. |
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Werner FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 08.06.05, 08:58 Titel: |
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Meiner Meinung nach wird der Stromlieferant auf der Rechnung sitzenbleiben.
Sie hätten die Schulden erst nicht so horrent anwachsen lassen dürfen. ??? |
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flo2 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.03.2005 Beiträge: 876 Wohnort: Augsburg
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Verfasst am: 08.06.05, 09:26 Titel: |
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Die Rechnung kann natürlich auch (evtl. auch teilweise) verjährt sein, das ist richtig. _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge. |
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gala Interessierter
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 08.06.05, 09:57 Titel: |
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Danke für eure Antworten!
Wann verjähren Rechnungen denn?
Die nun erhaltene soll angeblich sein vom 01.01.2004 - 28.02.2005 - und das, obwohl A im Dezember 2003 (!) verstorben ist. Seitdem hat niemand die Wohnung benutzt, erst ab Dezember 2004 hat jemand (B) dort handwerkliche Arbeiten durchgeführt, vorher aber den Zählerstand abgelesen, da B ja erst ab dann bezahlt. (Beim Ablesen des Zählerstandes teilte ein anwesender Angestellter des Stromlieferanten B mit, daß noch Altlasten auf diesem Zähler liegen.)
gala |
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Lucky FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4099
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Verfasst am: 08.06.05, 10:00 Titel: |
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Soweit die Forderung nicht verjährt ist, und der Stromlieferant eine Behörde ist, kann der Stromlieferant die Zahlung durch den Eigentümer fordern. Die Immobilie (also der Eigentümer) haftet für öffentliche Abgaben. Die Frage ist nur: Zählt die Stromrechnung zu öffentlichen Abgaben??? Wenn nicht, bleibt der Stromlieferant auf seinen Kosten sitzen, denn mit dem Eigentümer / Vermieter hat er ja keinen Vertrag.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe. |
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gala Interessierter
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 08.06.05, 10:06 Titel: |
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Lucky hat folgendes geschrieben:: | Die Immobilie (also der Eigentümer) haftet für öffentliche Abgaben. Die Frage ist nur: Zählt die Stromrechnung zu öffentlichen Abgaben??? |
Wie bekommt man das denn heraus? Ich befürchte, daß der Vertrag von A mit dem Stromlieferanten nicht mehr auffindbar ist, um evtl. dort nachzuschauen. |
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Lucky FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4099
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Verfasst am: 08.06.05, 10:13 Titel: |
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Wenn mit A der verstorbene Mieter gemeint ist, dann es egal, was in seinem Vertrag stand. Der Vermieter dürfte mit dem Stromlieferanten vermutlich keinen Vertrag haben, also keine Zahlungspflicht. Falls der Stromlieferer jedoch eine Behörde ist, besteht die gesetzliche (nicht vertragliche) Zahlungspflicht bzw.Haftung.
Der Eigentümer kann sich ganz einfach weigern zu zahlen, dann wird der Stromlieferant schon die Begründung liefern, warum deren Erachtens eine Zahlungspflicht besteht. Diese genannten Gründe können Sie dann überprüfen.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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gala Interessierter
Anmeldungsdatum: 21.01.2005 Beiträge: 6
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Verfasst am: 08.06.05, 10:18 Titel: |
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Vielen Dank! |
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flo2 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.03.2005 Beiträge: 876 Wohnort: Augsburg
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Verfasst am: 08.06.05, 11:56 Titel: |
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Lucky hat folgendes geschrieben:: | Der Eigentümer kann sich ganz einfach weigern zu zahlen, dann wird der Stromlieferant schon die Begründung liefern, warum deren Erachtens eine Zahlungspflicht besteht. Diese genannten Gründe können Sie dann überprüfen. |
Sie sollten natürlich damit rechnen, dass Sie in diesem Fall möglicherweise Mahngebühren zahlen müssen. _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge. |
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Lucky FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.12.2004 Beiträge: 4099
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Verfasst am: 08.06.05, 12:05 Titel: |
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flo2 hat folgendes geschrieben:: | Sie sollten natürlich damit rechnen, dass Sie in diesem Fall möglicherweise Mahngebühren zahlen müssen. |
Vielleicht hatte der Mieter ja nicht nur beim Stromlieferanten Schulden, sondern auch noch bei der Telefongesellschaft und dem Bäcker und bei der Bank und bei 3 verschiedenen Versandhäusern. Diese könnten ja alle den Vermieter anbetteln und von ihm die Begleichung dieser Schulden fordern - und Mahngebühren androhen.
Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen, prüfen Sie erstmal ob Sie überhaupt zahlen müssen.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe. |
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Werner FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 14.09.2004 Beiträge: 7530 Wohnort: Koblenz
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Verfasst am: 08.06.05, 14:14 Titel: |
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das meine ich auch. |
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flo2 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.03.2005 Beiträge: 876 Wohnort: Augsburg
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Verfasst am: 08.06.05, 14:47 Titel: |
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Ich wollte das hauptsächlich für den Fall anmerken, dass der VM ein Vertragsverhältnis hat. Das geht aus dem Bisherigen nicht hervor. Und ohne Prüfung, ob man wirklich zahlen muss, darauf warten, dass Mahnungen kommen, könnte teuer werden.
Allerdings bin ich auch der Meinung, dass der VM wahrscheinlich nicht zahlen muss. _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge. |
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Meiner-einer FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 11.01.2005 Beiträge: 1481 Wohnort: Ostzone
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Verfasst am: 08.06.05, 15:20 Titel: |
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Hmmm flo2 , wie teuer darf denn eine Mahnung über 3000 sein?
Dachte immer das geht nur um ein paar Euronen ? |
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flo2 FDR-Mitglied
Anmeldungsdatum: 31.03.2005 Beiträge: 876 Wohnort: Augsburg
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Verfasst am: 08.06.05, 16:22 Titel: |
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Können Verzugszinsen ohne "vorherige Ankündigung" verlangt werden? Ich hab keine Ahnung was an Mahngebühren verlangt werden kann... aber nachdem eine Rechnung vorliegt und der VM möglicherweise bereits im Verzug ist, wenn der Anspruch gerechtfertigt ist, kann das ja vielleicht auch recht teuer werden? _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge. |
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