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Mieter verstorben - wer zahlt Stromschulden?

 
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gala
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 18:29    Titel: Mieter verstorben - wer zahlt Stromschulden? Antworten mit Zitat

Hallo,

ich weiß nicht, ob das Anliegen hier, im "Mietrecht", richtig ist, sollte es falsch sein, kann es gern verschoben werden. Verlegen

Zum Fall:
Mieter A verstirbt im Dezember 2003 und hat, was zu dem Zeitpunkt noch nicht bekannt ist, horrende Stromschulden. Einen Ehepartner gibt es nicht (mehr, da zuvor verstorben), die Kinder sowie auch alle anderen Angehörigen (Mutter, Schwester, ...) haben das Erbe ausgeschlagen.
Nun erhält die Vermieterin des Hauses, in dem A bis zuletzt wohnhaft war und verstarb, eine Aufforderung zur Stromnachzahlung in Höhe vom ca. 3.000 Euro.
Kann man die Vermieterin belangen? Sie ist zwar die Schwiegermutter von A, aber im mietrechtlichen Sinne doch "nur" Vermieter.
Wer muß für die 3.000 Euro aufkommen?

Vielleicht weiß jemand Rat!

Ich danke euch!

gala
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flo2
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Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 07.06.05, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

Wer hatte den Vertrag mit dem Unternehmen, das den Strom geliefert hatte?

Mit dem VM (oder der VM hat gebürgt, ...) --> der VM haftet und kann sich das Geld vom Erben holen
Mit dem M --> geht den VM in der Regel nix an --> der Erbe zahlt

Also das ist mal so meine Einschätzung, keine Ahnung ob das richtig ist. Ein Blick in den Vertrag (wenn vorhanden?) ist sicher nützlich.

Wenn alle das Erbe ausgeschlagen haben, müsste eigentlich der Fiskus Erbe sein (?), aber ob man von dem was holen kann? Lachen Für den Fiskus gelten in solchen Fällen eh Sonderbedingungen...
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An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 08:58    Titel: Antworten mit Zitat

Meiner Meinung nach wird der Stromlieferant auf der Rechnung sitzenbleiben.
Sie hätten die Schulden erst nicht so horrent anwachsen lassen dürfen. ???
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flo2
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Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 09:26    Titel: Antworten mit Zitat

Die Rechnung kann natürlich auch (evtl. auch teilweise) verjährt sein, das ist richtig.
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gala
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 09:57    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für eure Antworten! Smilie

Wann verjähren Rechnungen denn?
Die nun erhaltene soll angeblich sein vom 01.01.2004 - 28.02.2005 - und das, obwohl A im Dezember 2003 (!) verstorben ist. Seitdem hat niemand die Wohnung benutzt, erst ab Dezember 2004 hat jemand (B) dort handwerkliche Arbeiten durchgeführt, vorher aber den Zählerstand abgelesen, da B ja erst ab dann bezahlt. (Beim Ablesen des Zählerstandes teilte ein anwesender Angestellter des Stromlieferanten B mit, daß noch Altlasten auf diesem Zähler liegen.)

gala
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 10:00    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit die Forderung nicht verjährt ist, und der Stromlieferant eine Behörde ist, kann der Stromlieferant die Zahlung durch den Eigentümer fordern. Die Immobilie (also der Eigentümer) haftet für öffentliche Abgaben. Die Frage ist nur: Zählt die Stromrechnung zu öffentlichen Abgaben??? Wenn nicht, bleibt der Stromlieferant auf seinen Kosten sitzen, denn mit dem Eigentümer / Vermieter hat er ja keinen Vertrag.
MfG
Lucky
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gala
Interessierter


Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 10:06    Titel: Antworten mit Zitat

Lucky hat folgendes geschrieben::
Die Immobilie (also der Eigentümer) haftet für öffentliche Abgaben. Die Frage ist nur: Zählt die Stromrechnung zu öffentlichen Abgaben???


Wie bekommt man das denn heraus? Ich befürchte, daß der Vertrag von A mit dem Stromlieferanten nicht mehr auffindbar ist, um evtl. dort nachzuschauen.
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 10:13    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn mit A der verstorbene Mieter gemeint ist, dann es egal, was in seinem Vertrag stand. Der Vermieter dürfte mit dem Stromlieferanten vermutlich keinen Vertrag haben, also keine Zahlungspflicht. Falls der Stromlieferer jedoch eine Behörde ist, besteht die gesetzliche (nicht vertragliche) Zahlungspflicht bzw.Haftung.
Der Eigentümer kann sich ganz einfach weigern zu zahlen, dann wird der Stromlieferant schon die Begründung liefern, warum deren Erachtens eine Zahlungspflicht besteht. Diese genannten Gründe können Sie dann überprüfen.
MfG
Lucky
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gala
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Anmeldungsdatum: 21.01.2005
Beiträge: 6

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 10:18    Titel: Antworten mit Zitat

Vielen Dank!
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flo2
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Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 11:56    Titel: Antworten mit Zitat

Lucky hat folgendes geschrieben::
Der Eigentümer kann sich ganz einfach weigern zu zahlen, dann wird der Stromlieferant schon die Begründung liefern, warum deren Erachtens eine Zahlungspflicht besteht. Diese genannten Gründe können Sie dann überprüfen.


Sie sollten natürlich damit rechnen, dass Sie in diesem Fall möglicherweise Mahngebühren zahlen müssen.
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Lucky
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 12:05    Titel: Antworten mit Zitat

flo2 hat folgendes geschrieben::
Sie sollten natürlich damit rechnen, dass Sie in diesem Fall möglicherweise Mahngebühren zahlen müssen.

Vielleicht hatte der Mieter ja nicht nur beim Stromlieferanten Schulden, sondern auch noch bei der Telefongesellschaft und dem Bäcker und bei der Bank und bei 3 verschiedenen Versandhäusern. Diese könnten ja alle den Vermieter anbetteln und von ihm die Begleichung dieser Schulden fordern - und Mahngebühren androhen.
Lassen Sie sich nicht ins Bockshorn jagen, prüfen Sie erstmal ob Sie überhaupt zahlen müssen.
MfG
Lucky
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Werner
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Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 7530
Wohnort: Koblenz

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 14:14    Titel: Antworten mit Zitat

das meine ich auch.
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flo2
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Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 14:47    Titel: Antworten mit Zitat

Ich wollte das hauptsächlich für den Fall anmerken, dass der VM ein Vertragsverhältnis hat. Das geht aus dem Bisherigen nicht hervor. Und ohne Prüfung, ob man wirklich zahlen muss, darauf warten, dass Mahnungen kommen, könnte teuer werden.

Allerdings bin ich auch der Meinung, dass der VM wahrscheinlich nicht zahlen muss.
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Meiner-einer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 15:20    Titel: Antworten mit Zitat

Hmmm flo2 , wie teuer darf denn eine Mahnung über 3000 sein?

Dachte immer das geht nur um ein paar Euronen ?
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flo2
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Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Können Verzugszinsen ohne "vorherige Ankündigung" verlangt werden? Ich hab keine Ahnung was an Mahngebühren verlangt werden kann... aber nachdem eine Rechnung vorliegt und der VM möglicherweise bereits im Verzug ist, wenn der Anspruch gerechtfertigt ist, kann das ja vielleicht auch recht teuer werden?
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