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Verfasst am: 06.06.05, 14:30 Titel: Barkauf eines Autos verweigert, dafür auf Laising hingewiese
Sehr geehrte Damen und Herren, ich wollte mir ein neues Auto kaufen und bar bezahlen. Nun pries mir der Autohausverkäufer einen Laisingvertrag für 1 Jahr mit 12 monatlichen Raten von 20,- EUR, Anzahlung von 16.250,- EUR und Restzahlung von 2.169,- EUR an. Er bgründete diese Verfahrensweise damit, dass er mir den sonst üblichen Bonus von 16- 20 % auf den Kaufpreis- ich bin Schwerbehinderter mit 60 % und dem Merkzeichen "G" nicht geben könnte. Welche Nachteile hat so ein Laisingvertrag für mich als Kunde gegenüber dem Kaufvertrag mit Barzahlung.
Für eine Antwort danke ich Ihnen herzlich.
Kleinsteuber
Beim Leasing werden Sie nicht Eigentümer, sondern nur Mieter des Fahrzeuges.
Verglichen mit einem Barkauf ist Leasing für Privatpersonen, die die monatlichen Leasingraten nicht von der Steuer absetzen können, meist sinnlos und viel zu teuer.
Häufig werden Sie beim Leasing zudem dazu gezwungen, Vollkasko- und Restschuldversicherungen abzuschliessen.
Und Ihr Autohändler braucht Ihnen kaum Rabatt zu gewähren und bekommt obendrein noch eine hübsche Provision von der Leasingbank für die freundliche Vermittlung der Finanzierung.
Beim Leasing werden Sie nicht Eigentümer, sondern nur Mieter des Fahrzeuges.
Genau genommen wird er nicht Mieter, sondern Leasingnehmer. Läuft aber aufs Gleiche hinaus.
Verglichen mit einem Barkauf ist Leasing für Privatpersonen, die die monatlichen Leasingraten nicht von der Steuer absetzen können, meist sinnlos und viel zu teuer.
Es kommt immer auf die Motivation an , warum ein Auto geleast wird. Die steuerliche Abzugsfähigkeit ist nur ein Argument von vielen. Sollte aber beim Fahrzeugkauf der Eigentumserwerb im Vordergrund stehen, bietet sich Leasing nicht unbedingt an. Zumal diese Ratengestaltung hier schon sehr abenteuerlich ist. 16.250 € als Anzahlung und dann nur 20 € als Monatsrate und ein Restwert von 2.169 € schreit ja vor lauter Unfug zum Himmel.
Häufig werden Sie beim Leasing zudem dazu gezwungen, Vollkasko- und Restschuldversicherungen abzuschliessen.
Auch korrekt, wobei eine Vollkaskoversicherung immer gewählt werden sollte, unabhängig von der Finanzierungsart. Meinen Sie mit Restschuldversicherung eine Differenzabsicherung ? Kostet nur ein paar Euro im Monat. Ansonsten stammt der Begriff der Restschuldversicherung aus dem Hypo-Bereich, aber nicht im Leasinggeschäft.
Und Ihr Autohändler braucht Ihnen kaum Rabatt zu gewähren und bekommt obendrein noch eine hübsche Provision von der Leasingbank für die freundliche Vermittlung der Finanzierung.
Richtig, auch Rabatte sind verhandlungsfähig, aber je nach Marke andererseits wieder marktüblich. Die Provision von der Leasinggesellschaft hält sich aber auch in Grenzen. Je nach Gestaltung vielleicht max. 4 % von der BGDL.
Wobei ich bei so einem Händler auch nicht kaufen würde.
Es soll den Bedarf des Kunden feststellen und entsprechend befriedigen. Wenn er nicht will oder kann, dann würde ich zu einem anderen Händler gehen.
Den Schwerbehindertenrabatt bekommen Sie unabhängig von der Art der Finanzierung. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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Ich danke Ihnen sehr für die ausgezeichneten Antworten. Nun werde ich auch nicht bei diesem Händler mein Auto kaufen. Vom Volkswagenwerk habe ich auch die Mitteilung bekommen, dass ich den Rabatt von 15 % wegen der Schwerbehinderung bekomme.
Vielen Dank für die schnellen Antworten. Dieses Forum hat mir schon oft und ausgezeichnet weitergeholfen.
Mit freundlichen Grüßen
Kleinsteuber
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