Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Verfasst am: 08.06.05, 21:50 Titel: Kündigung im Sonderfall?
Hallo!
Folgende Problematik:
Hauptversicherungsnehmer A hat den Lebensabschnittspartner B in seiner Rechtsschutzversicherung mitversichert. Mittlerweile gehen A und B aber getrennte Wege. A informiert die Versicherung umgehend von der Trennung und bittet um Herausnahme von B aus dem Vertrag. Die Versicherung bestätigt den Wunsch von A und schickt eine "geänderte" Versicherungspolice. In dieser ist jedoch B wiederum als versicherte Person mit aufgeführt.
Frage: Tritt in diesem Fall das sogenannte Sonderkündigungsrecht in Kraft?
Vielen Dank vorab für eine Antwort
Gruß autoandimat
welches "Sonderkündigungsrecht" ist denn hier gemeint?
Beitragserhöhung liegt offenbar nicht vor, und ein anderes Sonderkündigungsrecht fällt mir im Augenblick nicht ein.
Hier sieht es so aus, als ob einfach der Sachbearbeiter gepennt hat und vergessen hat, in seiner EDV die mitversicherte Person zu inaktivieren.
Ich würde einen kurzen Brief (oder E-Mail) an den Versicherer schreiben mit der Bitte, einen korrigierten Versicherungsschein zuzusenden, und damit müsste die Sache gegessen sein. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.