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Verfasst am: 08.06.05, 22:45 Titel: Fehlende Gegensprechanlage als Mietminderungsgrund
Hallo,
könnte eine von Mietbeginn an fehlende Gegensprechanlage als Mietminderung durchgehen? Kann man generell den Vermieter dazu verpflichten eine solche nachzurüsten? Ist ja heutzutage eigentlich Standard und dient auch der Sicherheit des Mieters.
Genau, und Ihr Auto können Sie auch umtauschen, wenn es kein ESP, ABS, 18 Airbags, ABC, EFG u.s.w. Ist ja heutzutage eigentlich Standard und dient auch der Sicherheit des Mieters ähhh Fahrers.
Selbst wenn das Fehlen einer Gegensprechanlage einen "Mangel" nach §536 BGB darstellen sollte, so haben wir doch noch §536b BGB:
BGB hat folgendes geschrieben::
Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme
Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.
_________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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