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Fehlende Gegensprechanlage als Mietminderungsgrund

 
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M. Linse
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.03.2005
Beiträge: 7

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 22:45    Titel: Fehlende Gegensprechanlage als Mietminderungsgrund Antworten mit Zitat

Hallo,

könnte eine von Mietbeginn an fehlende Gegensprechanlage als Mietminderung durchgehen? Kann man generell den Vermieter dazu verpflichten eine solche nachzurüsten? Ist ja heutzutage eigentlich Standard und dient auch der Sicherheit des Mieters.

Vielen Dank schonmal.
Liebe Grüße
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Meiner-einer
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Anmeldungsdatum: 11.01.2005
Beiträge: 1481
Wohnort: Ostzone

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 04:38    Titel: Antworten mit Zitat

Genau, und Ihr Auto können Sie auch umtauschen, wenn es kein ESP, ABS, 18 Airbags, ABC, EFG u.s.w. Ist ja heutzutage eigentlich Standard und dient auch der Sicherheit des Mieters ähhh Fahrers. Winken
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det11
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005
Beiträge: 1059
Wohnort: Würzburg bei Altertheim

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 05:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ziehen Sie doch in eine Wohnung, bei der von Anfang an eine Gegensprechanlage vorhanden ist.
(Ich persönlich nenne solche Mieter Mietschmarotzer)

Gruss det11
_________________
Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt
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flo2
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Anmeldungsdatum: 31.03.2005
Beiträge: 876
Wohnort: Augsburg

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 11:07    Titel: Antworten mit Zitat

Selbst wenn das Fehlen einer Gegensprechanlage einen "Mangel" nach §536 BGB darstellen sollte, so haben wir doch noch §536b BGB:

BGB hat folgendes geschrieben::
Kenntnis des Mieters vom Mangel bei Vertragsschluss oder Annahme

Kennt der Mieter bei Vertragsschluss den Mangel der Mietsache, so stehen ihm die Rechte aus den §§ 536 und 536a nicht zu. Ist ihm der Mangel infolge grober Fahrlässigkeit unbekannt geblieben, so stehen ihm diese Rechte nur zu, wenn der Vermieter den Mangel arglistig verschwiegen hat. Nimmt der Mieter eine mangelhafte Sache an, obwohl er den Mangel kennt, so kann er die Rechte aus den §§ 536 und 536a nur geltend machen, wenn er sich seine Rechte bei der Annahme vorbehält.

_________________
An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
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Yvonne
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 30.09.2004
Beiträge: 2522
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

flo2 hat folgendes geschrieben::
Selbst wenn das Fehlen einer Gegensprechanlage einen "Mangel" nach §536 BGB darstellen sollte...


Was es aber mit Sicherheit nicht tut.
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