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Niederlegung eines Geschäftsführermandats

 
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cd7000
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Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 13:47    Titel: Niederlegung eines Geschäftsführermandats Antworten mit Zitat

Die Niederlegung einer Geschäftsführungsfunktion kann ohne Einhaltung von Fristen, also mit sofortiger Wirkung erfolgen. Es sei denn, diese Niederlegung würde zur Unzeit, also bei vorliegen von Schwierigkeiten der Gesellschaft (GmbH) erfolgen; dies ist nicht der Fall. Der GF-Anstellungsvertrag selbst sieht keine Fristen vor; verweist aber an einer Stelle auf das Vorhandensein eines wichtigen Grundes für eine Kündigung. Der Vertrag hat eine Laufzeit von 5 Jahren und verlängert sich danach automatisch. Die Gesellschafter reklamieren nun
a) die Einhaltung von Fristen (welche? und wo im Gesetz geregelt?)
b) die Anerkennung der Niederlegung in Abhängigkeit zur Entlastung.
Ein geschäftswidriges Verhalten seitens des Niederlegenden GF ist nicht erkennbar. Darüber hinaus verbleibt noch ein weiterer GF in der GmbH. Die GmbH ist also nicht ohne Geschäftsführung. Bei Aufrechterhaltung der Niederlegung wird Kündigung der 2. GF - Position angedroht, was zur Folge hätte, dass über das Gericht eine Notgeschäftsführung bestellt werden müsste. Wie und mit welchen Mitteln kann die Niederlegung einschließlich der damit verbundenen Austragung aus dem HReg wirksam gemacht werden? Danke für Hinweise!
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