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Schadensersatz -MwSt ???

 
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startpower
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Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 13:32    Titel: Schadensersatz -MwSt ??? Antworten mit Zitat

hallo, allgemein gehalten frag ich mal so...

darf eine versicherung von schadensersatz die mwst abziehen und noch eine gebühr den geschädigten in rechnung stellen????
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ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 13:55    Titel: Antworten mit Zitat

Schau mal hier:

klick

Gebühr? Wofür denn eine Gebühr??
_________________
Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist Winken
WM- ich war dabei!!
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startpower
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 09.06.2005
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

okay jetzt ist mir es auch klar mit mwst... die gebühr wurde nicht genau beschrieben irgendwas für die bearbeitung
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 14:08    Titel: Antworten mit Zitat

ich geh mal davon aus, dass es im abrechnungschreiben schon genauer beschrieben sein wird...
_________________
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windalf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 14:10    Titel: Antworten mit Zitat

Folgende Frage noch dazu. Nehmen wir an der mit dem beschädigten Auto entschliesst sich z.B. nach 3 Jahre doch sein Auto reparieren zu lassen.
Dabei fällt dann die MwSt unstreitbar wieder an. Kann er dann den nicht ausgezahlten Differenzbetrag von der Versicherung einfordern? Gibt es dazu auch ein Urteil?
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Exar
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

Ich würde mal annehmen, dass sich der Fall für die Versicherung dann schon erledigt hat. Es ist ja der Schaden bezahlt worden. Wenn man dass denn nach 3 Jahren reparieren lässt, hat man halt Pech gehabt. Außerdem können da ja auch noch andere Faktoren hinzu kommen, wie z.B.

- evtl. Änderung des Mehrwertsteuersatzes,
- Folgeschäden bedingt durch unterlassene Reparatur,
- höhere Arbeitskosten bedingt durch Lohnsteigerungen,
- höhere Ersatzteilkosten bedingt durch Preissteigerungen, etc.

Das hätte man ja alles vermeiden können.
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windalf
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

- evtl. Änderung des Mehrwertsteuersatzes,
- Folgeschäden bedingt durch unterlassene Reparatur,
- höhere Arbeitskosten bedingt durch Lohnsteigerungen,
- höhere Ersatzteilkosten bedingt durch Preissteigerungen, etc.

Meine Frage war ja nur dahingehend den damaligen Differenzbetrag zu fodern. Den Betrag als solche muss die Versicherung ja damals anerkannt haben sonst hätte ja keine Zahlung in Höhe von X/1,16 erfolgen können.
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Thom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 23:10    Titel: Antworten mit Zitat

... oder nach 10 Jahren?
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