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ich geh mal davon aus, dass es im abrechnungschreiben schon genauer beschrieben sein wird... _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 09.06.05, 14:10 Titel:
Folgende Frage noch dazu. Nehmen wir an der mit dem beschädigten Auto entschliesst sich z.B. nach 3 Jahre doch sein Auto reparieren zu lassen.
Dabei fällt dann die MwSt unstreitbar wieder an. Kann er dann den nicht ausgezahlten Differenzbetrag von der Versicherung einfordern? Gibt es dazu auch ein Urteil?
Ich würde mal annehmen, dass sich der Fall für die Versicherung dann schon erledigt hat. Es ist ja der Schaden bezahlt worden. Wenn man dass denn nach 3 Jahren reparieren lässt, hat man halt Pech gehabt. Außerdem können da ja auch noch andere Faktoren hinzu kommen, wie z.B.
- evtl. Änderung des Mehrwertsteuersatzes,
- Folgeschäden bedingt durch unterlassene Reparatur,
- höhere Arbeitskosten bedingt durch Lohnsteigerungen,
- höhere Ersatzteilkosten bedingt durch Preissteigerungen, etc.
Anmeldungsdatum: 27.01.2005 Beiträge: 7499 Wohnort: PC
Verfasst am: 09.06.05, 16:21 Titel:
Zitat:
- evtl. Änderung des Mehrwertsteuersatzes,
- Folgeschäden bedingt durch unterlassene Reparatur,
- höhere Arbeitskosten bedingt durch Lohnsteigerungen,
- höhere Ersatzteilkosten bedingt durch Preissteigerungen, etc.
Meine Frage war ja nur dahingehend den damaligen Differenzbetrag zu fodern. Den Betrag als solche muss die Versicherung ja damals anerkannt haben sonst hätte ja keine Zahlung in Höhe von X/1,16 erfolgen können.
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