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Werbung mit Selbstverständlichkeiten als Reiseveranstalter

 
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uzsrb3
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.04.2005
Beiträge: 37

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 13:34    Titel: Werbung mit Selbstverständlichkeiten als Reiseveranstalter Antworten mit Zitat

Hallo,

die Frage hatte ich zwar schon einmal gestellt, aber keine klare Antwort bekommen. Ob dieser Sachverhalt werbetechnisch geschickt ist oder nicht, bleibe einmal aussen vor.

Generell gibt der Gesetzgeber gewisse Richtlinien in den §§651 des BGB vor. Darunter fällt u.a. (glaube ich), dass die Buchungsannahme durch den Reiseveranstalter schnell erfolgen muss und der Reisende bestimmte Gewährleistungsansprüche hat. Zumindest gibt es zu letzterem Punkt zahlreiche Gerichtsentscheide.

Kann man mit Aussagen werbe wie z.B.:

- Buchungsannahme innerhalb von x Tagen
- Gewährleistungsgarantie
- Bezahlung per Rechnung
- ausführliche Programmbeschreibungen
- Anzahlung und spätere Restzahlung
- ...

Oder sind das alles Selbstverständlichkeiten, die man rechtlich gesehen nicht für Werbezwecke verwenden darf.

Viele Grüsse,

Philip
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abc
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 24.12.2004
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 14:30    Titel: Antworten mit Zitat

Warum sollte man nicht die Wahrheit sagen dürfen, auch wenn es "Selbstverständlichkeiten" sind? Jemand, der rechtlich versiert ist, weiß vielleicht über den Gewährleistungsanspruch Bescheid, der immer besteht - ein rechtlich nicht versierter Kunde erfährt dies vielleicht zum ersten Mal aus dem Prospekt eines Reiseveranstalters. Werbung schließt ja wohl nicht aus, dass man auch informieren darf? Wenn Veranstalter meinen, sie hätten dadurch einen Nachteil, steht es ihnen ja frei, genauso ausführlich zu informieren wie die Konkurrenz. Als Kunde bin ich froh, wenn ich über wesentliche Eigenschaften des Vertrags und auch meine rechtliche Situation informiert werde. Wenn ein Veranstalter das dahingehend übertreibt, dass er nur noch mit "Nebensächlichkeiten" wirbt, und das eigentlich Wichtige untergeht, schadet er sich damit letztendlich ohnehin nur selbst.
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mosaik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 16:08    Titel: Antworten mit Zitat

wie @abc schon schrieb - natürlich kann man mit allem werben und mag auch für den einen oder anderen interesssant sein, siehe @abc. Die Fragen sind aber:

... was kostet mich dann der Platz für so viel Werbung?
... verwirrt es nicht den Konsumenten?

ich meine, bei Inseraten, Plakaten usw. (nicht in einer detalierten Reiseausschreibung, wo ja manche Punkte sowieso zwingend vorgeschrieben sind).

Noch zu den Punkten im einzelnen:

-Buchungsannahme innerhalb von x Tagen
--> diesen Vorbehalt haben quasi alle Reiseveranstalter in ihren Bedingungen, wobei die wenigsten wissen, dass die Bestätigung im Moment der Buchung im Computersystem des Reiseveranstalters die Annahme darstellt: und zwar die Vergabe einer Vorgangsnummer; meist glauben - auch die Reisebüromitarbeiter - erst die schriftliche Bestätigung sei bindend; de facto druckt beispielswiese die TUI jeweils ab Mitternacht des Buchungstages die Bestätigungen aus - also datumsgleich;

Gewährleistungsgarantie
--> ist eine im Reiserecht verankerte gesetzliche Pflicht, das heißt, diese müssen alle Gewerbetreibenden entsprechend ihrer Produkte geben; egal ob sie damit werben oder nicht, egal ob sie wollen oder nicht - das setze ich eigentlich als Konsument bei jedem Produkt voraus...

Bezahlung der Rechnung
---> auch dies ist eine Selbstverständlichkeit, die man eigentlich nicht erwähnen muss; interessant wäre hier nur, wenn der Kunde erst im Nachhinein zahlen müsste... aber davon rate ich dringend ab - die Praxis zeigt, dass so etwas schamlos ausgenützt würde;

ausführliche Programmbeschreibungen
--> das schon eher hervor heben; aus eigener ERfahrung weiß ich, dass das doch etliche Kunden schätzen; nur bedenken: schaffe ich es auch, wenn viel los ist? Denn die Kunden pochen dann auf ihr "Recht", egal, ob du es schaffst oder nicht...

Anzahlung und spätere Restzahlung
-> siehe Rechnungszahlung, aber noch was dazu: es könnte problematisch werden, beispielsweise für Veranstalterbuchungen keine Anzahlung zu verlangen; dies würde u. U. gegen Agenturverträge verstoßen und beispielsweise bei Zahlungsverzug müsste man dann selbst die Anzahlung bezahlen... ebenso Restzahlung später: verlangt der Veranstalter Bezahlung des Restes spätestens bei Übergabe der Reiseunterlagen und man macht dies nicht und der Kunde zahlt dann doch nicht, ist man selbst für das Inkasso des restlichen Geldes verantwortlich und der Veranstalter kann mit Recht sein Geld einziehen!

Also immer gut überlegen, welche werblichen Vorteile man bieten kann, ohne selbst ein Problem zu bekommen.

Gruß
Peter
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