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Grundlose Ausweiskontrolle

 
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miji
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Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 14:57    Titel: Grundlose Ausweiskontrolle Antworten mit Zitat

letztens saßen wir in unserem nachbarort an einem von unseren autos und tranken unserer bier.der fahrer war natürlich nüchtern).
Plötzlich gegen 21.00Uhr kam ein grün-silberner mannschaftsbus an und die polizisten stiegen aus. einer meinte, wir sollten ihm unsere ausweise aushädigen, was ja auch noch in ordnung ist. Als wir aber nach zehn minuten zu ihnen ans auto gingen und fragten, ob wir einen ausweis schon mal zurück haben könnten, da einer von uns zum zug müsste, sagten sie uns, wir müssten warten. Nachdem wir die ausweise zurückhatten, war der zug weg und unser freund durfte eine stunde warten.
Danach sagten sie, wir hätten jetzt einen platzverweis, für die komplette innenstadt. unsere mitgebrachte musik sollten wir direkt ausstellen da sie uns sonst abgenommen werde (war aber höchstens zimmerlautstärke). Wir gingen an dem abend weiter und setzten uns woanders hin. dort wurden wir wiederum kontrolliert und des platzes verwiesen.
Deshalb hätte ich mal zwei fragen:
1. Dürfen Polizisten grundlos Platzverweise aussprechen?
2. Dürfen sie es verhindern, dass ein Freund von uns pünktlich zum Zug kommt?

Und ich hätte noch eine Frage: Gibt es im Internet eine Seite, auf der die Rechte von Polizisten stehen?

Danke!
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FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 15:01    Titel: Antworten mit Zitat

1. Nein, aber sie müssen einen begründeten Platzverweis nicht notwendig ausführlich begründen und erst recht nichts so, dass ihn jemand der die Begründung nicht nachvollziehen will auch versteht und billigt.

2. Eine berechtigte Maßnahme dauert so lange, wie sie bei ordnngsgemäßer Durchführung nun einmal dauert. Ob dadurch zufällig als mittelbare Folge jemand einen Zug später fahren muss, ist völlig wurst.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Martin Jandel
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.05.2005
Beiträge: 132
Wohnort: Köln

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 16:07    Titel: Antworten mit Zitat

Da stellt sich mir die Frage, ob man vor Herausgabe seines Ausweises die Begründung verlangen kann, bzw. den Ausweis erst herausgeben, wenn ein Grund genannt worden ist. Selbst, wenn die Kontrolle verdachtsunabhängig ist, kann man in einem Rechtsstaat verlangen, daß man dies erfährt.
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Hensl



Anmeldungsdatum: 09.05.2005
Beiträge: 509

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 16:25    Titel: Antworten mit Zitat

sicherlich in bayern, oder?!

check mal copzone.de, dort findest du die "verantwortlichen" Winken
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 08.06.05, 16:53    Titel: Antworten mit Zitat

Martin Jandel hat folgendes geschrieben::
Da stellt sich mir die Frage, ob man vor Herausgabe seines Ausweises die Begründung verlangen kann, bzw. den Ausweis erst herausgeben, wenn ein Grund genannt worden ist.


Zum Thema "Muß ich meinen Personalausweis vorzeigen" diesen Thread lesen:

http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=19010&highlight=ausweis

Insbesondere ergibt sich aus der Vorzeigepflicht, daß diese nicht davon abhängig ist, daß Ihnen ein Grund genannt wird.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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DanielB
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 01:24    Titel: Antworten mit Zitat

Das Bundesverfassungsgericht hat sich auch mit diesem Thema beschäftigt (BVerfGE 92, 191):
Zitat:
Es verstößt gegen Art. 2 Abs. 1 GG, wenn die Verweigerung der Angabe der Personalien nach § 111 OWiG geahndet wird, ohne daß zuvor die Rechtmäßigkeit der Aufforderung in vollem Umfang überprüft worden ist.


Die Verweigerung der Personalien darf also nur bestraft werden, wenn die Personalienfeststellung rechtmäßig ist, beim Verdacht von Straftaten ist sie das, wenn ich das Urteil richtig verstehe, nur dann, wenn der Verdacht zu Recht bestand. Die Polizei kann solche Maßnahmen nach den Polizeigesetzen der Länder (siehe etwa §12 HmbSOG) aber auch zur Gefahrenabwehr einsetzen, ebenfalls der Gefahrenabwehr dienen Platzverweise.


Zuletzt bearbeitet von DanielB am 09.06.05, 01:50, insgesamt 3-mal bearbeitet
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FM
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 01:29    Titel: Antworten mit Zitat

"tranken unser Bier"

"mitgebrachte Musik"

Das läßt dunkel erahnen, daß die Aktion nicht ganz grundlos war.

Es kann in der Tat in bestimmten Städten verboten sein, sich auf öffentlichen Straßen aufzuhalten und Bier zu trinken. Könnte es sein daß die Polizisten dem Fragesteller das auch mitgeteilt haben und er lediglich vergaß, es hier zu erwähnen?

Eine solche Ordnungswidrigkeit kostet so in etwa 25 Euro. Man kann natürlich vom BVerfG überprüfen lassen, ob dieses Verbot überhaupt Bestand hat. Dabei sollte man sich vorher über § 34 Abs. 2 BVerfG informieren.
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HaMajim
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.04.2005
Beiträge: 52

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

Michael A. Schaffrath hat folgendes geschrieben::

Zum Thema "Muß ich meinen Personalausweis vorzeigen" diesen Thread lesen:
http://www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?t=19010&highlight=ausweis
Insbesondere ergibt sich aus der Vorzeigepflicht, daß diese nicht davon abhängig ist,
daß Ihnen ein Grund genannt wird.


Sollte ich den zitierten Beitrag nicht völlig mißverstanden haben, ging es dabei um das Aushändigen von Fahrzeugpapieren und Führerschein. Eine Ausweismitführungspflicht besteht für normale Fußgänger oder Mitfahrer in einem Auto m.E. nicht. Die Polizei hat aber das Recht, die Personalien festzustellen (verdachtsunabhängig neben Bayern auch in Thüringen), d.h., man sagt halt, wer man ist und wo man wohnt.
In begründetet Fällen kann die Polizei daran auch zweifeln und zur Identitätsfeststellung den Betroffenen mit zur Wache nehmen, ich glaube, maximal 12 Stunden.
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Hamster
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Anmeldungsdatum: 14.01.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 14:58    Titel: Antworten mit Zitat

HaMajim hat folgendes geschrieben::
Eine Ausweismitführungspflicht besteht für normale Fußgänger oder Mitfahrer in einem Auto m.E. nicht.


Es besteht für Deutsche in Deutschland generell keine Pflicht den Personalausweis mitzuführen, nur der Besitz ist soweit mir bekannt ab 16 Pflicht.
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Gammaflyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 15:17    Titel: Antworten mit Zitat

Stimmt, es sei denn man besitzt einen gleichwertigen Reisepass. Aber wir schweifen ab...
_________________
Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
Forenregeln!
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windalf
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.01.2005
Beiträge: 7499
Wohnort: PC

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 15:42    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Stimmt, es sei denn man besitzt einen gleichwertigen Reisepass. Aber wir schweifen ab...

[klugscheissmodus on]
das Wort gültig nicht vergessen... Sehr glücklich
[klugscheissmodus off]
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Gammaflyer
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Anmeldungsdatum: 06.10.2004
Beiträge: 8793

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 15:52    Titel: Antworten mit Zitat

[kleinlaut]
stimmt
[/kleinlaut]
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Dass Laien am Rechtsverkehr teilnehmen ist zwar ärgerlich aber eben unvermeidbar. spraadhans (cave: Ironie)
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miji
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 17:25    Titel: Antworten mit Zitat

"Es kann in der Tat in bestimmten Städten verboten sein, sich auf öffentlichen Straßen aufzuhalten und Bier zu trinken. Könnte es sein daß die Polizisten dem Fragesteller das auch mitgeteilt haben und er lediglich vergaß, es hier zu erwähnen?"


Uns wurde von den Polizisten nicht mitgeteilt, dass es verboten sei.
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Eder
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Anmeldungsdatum: 06.06.2005
Beiträge: 46

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

Alkohol trinken in der Öffentlichkeit ist vor allem in Städten nach deren Stadtsatzung verboten. Dies ist auch in meiner Stadt der Fall (hier eine Belehrung, beim 2. Verstoß erfolgt Anzeige an die Stadt). Tatbestandsmäßig, sobald man "lagert". Dies war hier der Fall, da ihr auf einem Auto gesessen habt. Platzverweis ist auch normal.
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