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Verfasst am: 05.06.05, 21:25 Titel: Nutzung des Dachboden plötzlich verwehrt
Hallo, habe da eine Frage.
Unser Vermieter besitzt zwei nebeneinander liegende Häuser mit gemeinsamen Dachboden. Wir wohnten 2 Jahre im Haus Nr. 17, hatten laut Mietvertrag kein Recht auf Nutzung des Dachbodens - war im Mietvertrag durchgestrichen. Nun sind wir, weil die Whg. im Haus Nr. 19 größer sind, umgezogen. Dadurch bekamen wir einen neuen Mietvertrag in dem die Dachbodennutzung nicht durchgestrichen war. Seit Nov. 2003 nutzen wir also den DB zum Wäsche aufhängen, bei zwei kleinen Kindern ne ganze Menge Letzte Woche bekamen wir einen Brief, mit der Ermahnung bis zum 01.06. sämtliche Kleidungsstücke zu entfernen, da uns die Nutzung, laut Vertrag, nicht erlaubt ist. Mittlerweile wurde das Schloß ausgetauscht. Unsere Frage, wenn die Dachbodennutzung im Vertrag nicht durchgestrichen ist, wie im alten M-Vertrag, ist das dann gleichzeitig auch eine Zustimmung? Zumal wir den DB auch seit 1,5 Jahren nutzen ... das plötzliche Schreiben können wir uns nur damit erklären, das unser Vermieter gerade unseren (falsch) verglasten Balkon komplett renovieren lassen mußte, wegen Schimmelbildung und uns noch immer versucht die Schuld dafür zu geben, wie einer anderen Mieterin im Haus, welche das gleiche Problem hatte. Nun ja, ich hoffe jemand kann mir weiterhelfen. Vielen Dank und Grüße aus Hannover.
Also wurde im Mietvertrag nur die Nutzung vereinbart und nicht mitgemietet? Wenn nur genutzt werden durfte kann er VM jederzeit die Erlaubnis widerrufen. Bei mitgemietet kann der Mieter verlangen Zugang zu erhalten bzw. wenn das nicht mehr möglich ist die Miete zu mindern.
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 06.06.05, 07:44 Titel:
Zitat:
Dadurch bekamen wir einen neuen Mietvertrag in dem die Dachbodennutzung nicht durchgestrichen war
Es käme da schon auf die exakte Formulierung an.
Wenn im Mietvertrag ausdrücklich steht: "Dem Mieter ist es erlaubt...", dann ist es das auch. Wenn aber nur nicht durchgestrichen wurde, dass es ihm NICHT erlaubt ist, dann folgt daraus keine Erlaubnis.
Wenn im Mietvertrag ausdrücklich steht: "Dem Mieter ist es erlaubt...", dann ist es das auch. Wenn aber nur nicht durchgestrichen wurde, dass es ihm NICHT erlaubt ist, dann folgt daraus keine Erlaubnis.
Verstehe ich nicht. _________________ Judy
"Der Glaube kann Berge von Wissen ersetzen."
Zuletzt bearbeitet von Judy am 06.06.05, 08:44, insgesamt 1-mal bearbeitet
Worauf Karsten hinaus will ist, das man aus Schweigen zu einen bestimmten Sachverhalt keine Zustimmung für sich ableiten kann. In dem Fall hätte dann der VM einfach nichts gesagt zu dem Thema Dachbodennutzung und daraus kann der Mieter keinerlei Rechte für sich ableiten. Anders ist es wenn dort stehen würde "Dem Mieter ist es erlaubt..." dann kann er daraus ableiten das der VM die Nutzung erlaubt hat und seine Zustimmung gegeben hat.
Wie kann man dann aber auf diesem Formular sein Einverständnis mit der Nutzung geben? Ist das nicht wie bei Formularen, bei denen dann unten steht "Nichtzutreffendes bitte streichen"? _________________ Judy
"Der Glaube kann Berge von Wissen ersetzen."
Anmeldungsdatum: 12.11.2004 Beiträge: 9688 Wohnort: München
Verfasst am: 06.06.05, 08:43 Titel:
Hah, jetzt verstehe ich meine Satz selber nicht mehr.
Eigentlich sollte es natürlich nicht, wenn nicht, sondern logischerweise wenn, dann doch, wenn nicht, äh, heißen.
- Aber die Erklärung von Strider ist richtig:
Wenn es nicht AUSDRÜCKLICH erlaubt ist, dann gibt es kein Recht darauf.
Steht im Vertrag nun drin, dass die Dachbodennutzung erlaubt ist?
Wenn ja: dann darf - vorbehaltlich anderslautender Vereinbarungen der Dachboden auch genutzt werden.
Verweigerung der Nutzung berechtigt zur Minderung und man kann den Zugang per Leistungsklage durchsetzen. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Also, im Vertrag steht (gedruckt, nicht handschriftlich)
§ 1 Mietgegenstand Punkt 3:
Die nachstehend aufgeführten Einrichtungen und Flächen dürfen, soweit vorhanden, mitbenutzt werden, z.B.: Waschküche, Trockenboden, Waschmaschinen - die Mitbenutzung erfolgt nach Maßgabe der Hausordnung.
Im alten Vertrag ist diese Textpassage von Hand durchgestrichen. Im neuen Vertrag nicht. Wohl vergessen ... hilft das jemanden weiter?? Nochmal vielen vielen Dank!
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