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Rechnung für WRS vom Kiefrchirurgen gerechtfertigt ???

 
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Tina
Gast





BeitragVerfasst am: 14.10.04, 10:57    Titel: Rechnung für WRS vom Kiefrchirurgen gerechtfertigt ??? Antworten mit Zitat

Hallo liebe Leser,
vor ca. 1 Monat musste ich mich nach Überweisung meiner Zahnärztin, einer WRS (Wurzelspitzenresektion) an einem überkronten, vorletzten Backenzahn, in einer kompletten Zahnreihe unterziehen. Der Kieferchirurg sagte mir, dass dies KEINE Kassenleistung sei, sondern nur an Frontzähnen, und eine WRS an einem Backenzahn generell aus privater Tasche bezahlt werden muss. In meiner Schmerzensnot habe ich ihm dann natürlich dies auch unterschrieben um schnell zu meiner Behandlung zu gelangen - in diesem Moment war mit fast alles egal! Behandlung prima, nix auszusetzen, mein überkronter Backenzahn konnte gerettet werden und ich war endlich schmerzfrei.

Nach einer Woche erhielt ich eine Rechnung über 370,00 Euro von diesem Kieferchirurg, da ich wegen einer Füllung noch zu meiner normalen Zahnärztin musste, erzählte ich ihr von der Rechnung. Sie war überhaupt nicht damit einversanden, dass ich diese Operation aus eigener Tasche bezahlen muss. Nach nochmaliger Prüfung der Röntgenbilder und genauem Nachlesen in der Verordnung für Zahnärzte geht hervor, das die Kasse wohl bezahlt, wenn

a) der Zahn in einer geschlossenen Zahnreihe sitzt
b) eine Krone o.ä. nicht mehr gerettet werden kann

BEIDES trifft bei mir lt. Aussage meiner Zahnärztin und verschiedener, anderer Zahnärzte und Kieferchirurgen absolut zu.

Der Kieferchirurg ist, selbst nach einem Gespräch mit meiner Zahnärztin, uneinsichtig und will meine Thematik nun am Chirurgenstammtisch diskutieren .... (super Idee ... wollte ich schon immer haben ...). Mein netter Bearbeiter bei der AOK sagt, er ist kein Arzt und kann sich nur nach der Aussage das Kieferchirurgen richten. Klar würde die AOK meine Rechnung übernehmen. Nur er braucht eben eine letztendliche Aussage von meinem Arzt.

Nun hängt diese Rechnung noch immer in der Luft und ich weiss nicht wie die Sachlage tatsächlich ist. Kann mir bitte jemand helfen ??? Geschockt

Viele Grüße und auf bald!
Tina
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Jens
Gast





BeitragVerfasst am: 16.10.04, 12:49    Titel: Re: Rechnung für WRS vom Kiefrchirurgen gerechtfertigt ??? Antworten mit Zitat

Hallo Tina,
WSR am Seitenzahn ist lt.aktuellem BEMA (=Kassenleistungskatalog) eine Leistung, die zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen abzurechnen ist.
BEMA Gebühren Nr. 54b: WSR an einem Seitenzahn einschl. der 1. resizierten Wurzelspitze (96 Punkte)
BEMA Gebühren Nr 54c: WSR am Seitenzahn, je weitere Wurzelspitze (48 Punkte)
Da eine Kassenbehandlung immer die Kriterien der Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit UND Wirtschaftlichkeit erfüllen muß, kann die von Ihnen unterzeichnete Privatvereinbarung durchaus Ihre Berechtigung haben. Sollte Ihre Krankenkasse hier ein Kompetenzproblem haben, können Sie sich an die Schlichtungsstelle der zuständigen Landeszahnärztekammer wenden.
Viele Grüße Jens
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