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Illegaler Wohnraum / Ordnungsverfügung

 
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Asselinho
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.01.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 20:12    Titel: Illegaler Wohnraum / Ordnungsverfügung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,
ich habe Anfang März diesen Jahres ein Schreiben der Bauaufsicht bekommen. Der Grund des Schreibens war, dass meine Vermieterin meinen gemieteten Wohnraum nicht im Bebauungsplan angegeben wurde und die Baugenehmigung nur für zwei und nicht der vermieteten drei Wohnungen erteilt wurde. Mir wurde eine Frist eingeräumt mich zu diesem Sachverhalt zu äussern. Bei einem Gespräch mit der zuständigen Sachbearbeiterin habe ich daraufhin angeben, dass ich mir es bis zu dem Schreiben nicht bewusst war, dass ich auf illegalem Wohnraum lebe. Mein Nachbar hat das geliche Schreiben bekommen und ist darufhin Ende Mai ausgezogen.
Diese Woche habe ich eine Ordnugsverfügung der Stadt bekommen mit dem Inhalt, dass ich die Wohnung bi9s zum 31.19.2005 zu räumen habe ansonsten wird habe ich das festgesetzte Zwangsgeld zu entrichten. Da ich mich den rechtlichen Rahmen nicht so genau kenne wäre ich sehr dankbar wenn mir jemand mitteilen könnte welche Rechtsmittel ich ggfs. gegenübe der Vermieterin habe.

Vielen Dank im vorraus
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Lucky
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 10.06.05, 15:19    Titel: Antworten mit Zitat

Sie haben einen gültigen Mietvertrag. Für Baurecht und -genehmigungen sind Sie nicht zuständig, sondern Ihr Vermieter. Ihr Vermieter schuldet Ihnen die mietweise Überlassung der Wohnung. Wenn der Vermieter nicht liefern kann (z.B. wegen fehlender Baugenehmigung) dann ist er Ihnen gegenüber schadenersatzpflichtig, d.h. muß Ihnen ggf. die Umzugskosten erstatten, Maklergebühren, Inseratskosten etc. Fragen Sie den Mieterverein oder Rechtsanwalt.
MfG
Lucky
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Schickse
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 16.02.2005
Beiträge: 610

BeitragVerfasst am: 10.06.05, 16:05    Titel: Antworten mit Zitat

Der Erlaß der Ordnungsverfügung ist hier wirklich nicht recht nachvollziehbar. Bitte nennen Sie die Rechtsgrundlage aufgrund derer der Bescheid erlassen worden ist. Gegen den Bescheid selbst legen Sie fristwahrend Widerspruch ein. Dazu haben Sie seit Erhalt des Bescheides vier Wochen Zeit.

Adressat einer Ordnungverfügung kann eigentlich nur sein, wer sich rechtswidrig verhält. Sie haben eine Wohnung gemietet und sind davon ausgegangen, dass Sie diese Wohnung zulässigerweise nutzen dürfen. Die Ordnungsverfügung müßte sich daher gegen Ihren Vermieter richten, der Räume als Wohnraum vermietet hat, die zum Wohnen nicht geeignet bzw. nicht zulässig sind. Ordnungsverfügungen können sich daher nur gegen Ihren Vermieter richten, der Ihnen kündigen müßte und schadensersatzpflichtig wäre. Hat er Ihnen gekündigt? Sind die Gründe für die Ordnungverfügung angegeben, z.B. Einsturzgefahr?

Ein Schelm, der Böses dabei denkt: Ihr Nachbar ist schon ausgezogen. Ist das Freiwerden der Wohnungen das Ziel der ganzen Aktion....?
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