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3-Sterne-Hotel gebucht - schlechtes 4 St. Hotel bekommen...

 
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brunokoch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.06.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 10.06.05, 20:31    Titel: 3-Sterne-Hotel gebucht - schlechtes 4 St. Hotel bekommen... Antworten mit Zitat

Ist mir nun schon 2 x passiert:

Zuerst bei einer Pauschalreise nach London. Wir buchten ein 3-Sterne-Hotel mitten im Zentrum. Bei Check-In wurde uns gesagt, daß nichts mehr frei ist, uns sie fuhren uns zum Ausgleich in ein 4-Sterne-Hotel der gleichen Kette. Nur war dieses völlig am anderen Ende von London, weit ab vom Zentrum. Zähneknirschend stimmten wir zu, was blieb uns auch anderes übrig?

Das 2. Mal passierte sowas auf Lanzarote. Wir buchten ein 3-Sterne-Strandhotel als Pauschalreise, bekamen aber schon am Flughafen gesagt, daß dieses überbucht ist und man verfrachtete uns in ein 4-Sterne-Hotel, ca. 10km außerhalb, ohne Strand.
Fanden wir natürlich nicht prickelnd.

In beiden Fällen stellte sich heraus, daß das 4-Sterne-Hotel im Katalog billiger war als das 3-Sterne-Hotel, eben weil diese so weit außerhalb lagen. Ich habe schon den Verdacht, die Veranstalter machen dies absichtlich um ihre abseits liegenden Hotels auf diese Weise doch noch zu füllen.

Was kann man in einem solchen Fall machen? Lediglich die Differenz zurückverlangen, oder sich weigern das schlechtere 4-Sterne-Hotel anzunehmen? Hat man überhaupt irgendwelche Ansprüche?
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 11.06.05, 10:42    Titel: Antworten mit Zitat

Man muss die Alternative nicht annehmen, wenn sie in wesentlichen Punkten vom gebuchten Objekt abweicht: Ort, Strand, Lage, Qualität - da muss man aber sofort bei Ankunft sich weigern und eine sofortige Rückkehr zum Abflughafen verlangen - auf Kosten des Reiseveranstalters natürlich!

Gruß
Peter
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brunokoch
Interessierter


Anmeldungsdatum: 10.06.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 11.06.05, 18:47    Titel: Und dann? Antworten mit Zitat

Danke für die Antwort, aber was mache ich denn im Falle des Falles?

Angenommen man kann mir keinen gleichwertigen Hotel- Ersatz anbieten.
Was mache ich, wenn man sich weigert mir einen sofortigen Rückflug zu buchen, was wenn man sich weigert mir eine Überbuchungsbestätigung zu unterschreiben?
Kann ich dann auf eigene Faust einen Rückflug buchen, und diesen der Reisegesellschaft in Rechnung stellen?

Wird im Falle einer Rückerstattung dann auch anteilig der Flug abgezogen und mir nur die Hotelübernachtung gutgeschrieben, oder bekomme ich trotz Flug den vollen Reisepreis zurück?
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mosaik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 07:05    Titel: Antworten mit Zitat

man kommt im Urlaubsort an.
Und man kommt in ein anderes Hotel, das nicht den Kriterien des gebuchten entspricht
hat man folgende Möglichkeiten:

a) zu akzeptieren

b) bei Minderleistungen die Differenz zwischen gebuchter und erhaltener Kategorie zurück zu verlangen (nach Ende des Urlaubs beim Veranstalter)

c) die Minderleistung abzulehnen, weil sie deutlich von der gebuchten abweist
ca) auf sofortigem Rückflug bestehen - kann dieser nicht angeboten werden, muss man so lange bleiben, bis man heimfliegen kann; allerdings kann man in diesem Fall den vollen Reisepreis vom Veranstalter zurück verlangen
cb) bei Unmöglichkeit des Veranstalters, gleichwertige Unterkunft und/oder sofortigen Rückflug zu organisieren, kann man unter nochmaliger Fristsetzung beim örtlichen Vertreter des Reiseveranstalters sich selbst eine Alternative suchen un die Mehrkosten dem Veranstalter verrechnen - aber bei dieser Lösung ist Vorsicht geboten.

Gruß
Peter
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