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Verfasst am: 16.09.04, 09:22 Titel: Bedienungsanleitungen im Internet veröffentlichen...?
Hallo
vielleicht kann mir wer weiterhelfen. Für eine Antwort bedanke ich mich schon herzlich im voraus.
Nehmen wir an ich betreibe ein Portal über Kameras. Man kann dort Kameras vergleichen und bewerten. Es gibt auch einige Fotos. Also ein reines Informationsangebot.
Darf ich nun die eingescannte Bedienungsanleitungen der Kameras z.b. als pdf veröffentlichen und a) zum kostenlosen oder später vielleicht auch b) zum kostenpflichtigen Download anbieten ?
Wenn dies verboten ist, würde es etwas helfen, wenn ich unter oder auf dem pdf als Urheberhinweis die entsprechende Firma nenne? (c by Nokia, 1995)
Verfasst am: 16.09.04, 10:31 Titel: Re: Bedienungsanleitungen im Internet veröffentlichen...?
Manfred hat folgendes geschrieben::
Darf ich nun die eingescannte Bedienungsanleitungen der Kameras z.b. als pdf veröffentlichen und a) zum kostenlosen oder später vielleicht auch b) zum kostenpflichtigen Download anbieten ?
Ohne Genehmigung wäre das eine Urheberrechtsverletzung.
Wenn Sie das auch noch geschäftsmäßig machen (kostenpflichtig etc.), wird es strafrechtlich richtig übel.
Manfred hat folgendes geschrieben::
Wenn dies verboten ist, würde es etwas helfen, wenn ich unter oder auf dem pdf als Urheberhinweis die entsprechende Firma nenne? (c by Nokia, 1995)
Nein. Mal platt gesagt, Sie können auch niemandem das Auto klauen und dann unbehelligt damit fahren, nur weil sie "gehört Hans Müller" aufs Heck kleben.
Verfasst am: 16.09.04, 11:30 Titel: Re: Bedienungsanleitungen im Internet veröffentlichen...?
Vielen Dank für die Antwort, auch wenn Sie für mich nicht erfreulich ist. Ich hatte nur gedacht, da man ja durchaus Zitate mit "Herstellerhinweis" veröffentlichen kann, dass auch die Veröffentlichung einer Bedienungsanleitung möglich wäre. Zumal ich glaub ich schon mal irgenwann gelesen habe, dass gerade eine Bedienungsanleitung nicht unter die Kategorie "Urheberrecht" fällt, da sie kein eigenes Werk, sondern nur eine Beschreibung von Tätigkeiten darstellt...
Trotzdem vielen Dank.
Verfasst am: 16.09.04, 13:47 Titel: Re: Bedienungsanleitungen im Internet veröffentlichen...?
*Zitate* sind ja auch zulässig, vgl. allgemeines Zitierrecht.
Bei einer vollständigen 1:1-Kopie sieht das schon anders aus.
Und selbst wenn die textuelle Beschreibung in einer Bedienungsanleitung nicht dem Urheberrecht unterfallen mag (von dem Sonderfall habe ich noch nichts gehört*), so gilt dies mit Sicherheit nicht für die komplette Gestaltung incl. Bildern etc.
_____
* Auch eine "Beschreibung von Tätigkeiten" kann urheberrechtlich geschützt sein. Das hindert ja niemanden daran, dieselben Tätigkeiten mit eigenen Worten zu beschreiben.
Wenn Sie also eine Bedienungsanleitung selbst mit Ihren eigenen Worten erstellen, kann auch kein Hersteller etwas dagegen machen.
Verfasst am: 16.09.04, 20:51 Titel: Re: Bedienungsanleitungen im Internet veröffentlichen...?
Bedienungsanleitungen unterliegen nicht notwendigerweise dem Urheberrechtsschutz. Oftmals fehlt es an der geistigen Schöpfung, weil die Darstellung durch die technischen Anforderungen des Geräts vorgegeben ist und kaum Gestaltungsspielraum verbleibt.
Es kommt dabei aber immer auf den Einzelfall an.
Enthalten die Anleitungen Fotos, sind diese aber durch § 72 UrhG geschützt.
Verfasst am: 16.09.04, 23:39 Titel: Re: Bedienungsanleitungen im Internet veröffentlichen...?
Anonymous hat folgendes geschrieben::
Bedienungsanleitungen unterliegen nicht notwendigerweise dem Urheberrechtsschutz. Oftmals fehlt es an der geistigen Schöpfung,
Ich habe in meinen Unterlagen stehen, dass für technische Schriftwerke (wie auch für Software) Induvidualität genügt.
Ich habe im Urherrecht nur gefunden, dass das für wissenschalftl. Schriftwerke (und SW) gilt. § 70 UrhG. Leider weiß ich nicht, ob darunter auch technische Schriftwerke fallen.
Verfasst am: 17.09.04, 00:14 Titel: Re: Bedienungsanleitungen im Internet veröffentlichen...?
In Ihren Unterlagen steht bestimmt viel drin......
Es gibt keineVorschriften für technischen Schriftwerke. Schriftwerke sind nur solche Werke, die eine persönliche geistige Schöpfung darstellen (§ 2 Absatz 2 UrhG). Computerprogramme unterliegen speziellen Vorschriften (§§ 69a UrhG ff.) und bedürfen nur Individualität.
Darstellungen technischer Art, z. B. Zeichnungen, bedürfen ebenfalls einer persönlichen geistigen Schöpfung (§ 2 Absatz 2 UrhG).
Verfasst am: 17.09.04, 00:18 Titel: Re: Bedienungsanleitungen im Internet veröffentlichen...?
Anonymous hat folgendes geschrieben::
In Ihren Unterlagen steht bestimmt viel drin......
Es gibt keineVorschriften für technischen Schriftwerke. Schriftwerke sind nur solche Werke, die eine persönliche geistige Schöpfung darstellen (§ 2 Absatz 2 UrhG). Computerprogramme unterliegen speziellen Vorschriften (§§ 69a UrhG ff.) und bedürfen nur Individualität.
Das gilt aber zumindest auch für wissenschaftliche Werke nach § 70.
Verfasst am: 20.09.04, 23:16 Titel: Re: Bedienungsanleitungen im Internet veröffentlichen...?
1. Bedienungsanleitungen sind keine wissenschaftlichen Werke.
2. Datenbanken (§ 87a UrhG) bedürfen z. B. auch keiner geistigen Schöpfung. Die Ausnahmen von diesem Erfordernis (sog. Leistungsschutz) sind im Gesetz abschließend aufgezählt. Bedienungsanleitungen fallen nicht unter diese Ausnahmevorschriften.
Spielanleitungen sind in fast allen Fällen mehr als nur Bedienungsanleitungen.
Sie geben nicht eine bestimmte Bedienungsweise vor sondern eröffnen dem Spieler einen Handlungsspielraum. Spiele mit niedergeschriebener Spielanleitung sind als Werke wie z.B. Bücher einzustufen.
Die Betreiber von http://www.spielanleitung.com/ holen sich die Erlaubnis bei den Verlagen.
Diese betrachten das zumeist als Service, der die Anfragen an sie reduzert.
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