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ich habe folgendes Problem: unser Haus steht in 3 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze. Der Nachbar hat in zirka 2,5 Meter Entfernung zur Grenze, ( also reichlich 5 Meter Abstand zu unserem Haus) auf seinem Pachtgrundstück, einen frei stehenden Schornstein mit dem er in seinem angeschlossenen Bungalow einen Beistellherd heizt. Dieser Schornstein ist nur 4 Meter hoch, so das er unterhalb unserer Obergeschoßfenster endet.
Wir sind einer sehr starken Rauch- und Geruchsbelästigung, auf unserem gesamten Grundstück ausgesetzt, da der Nachbar von früh bis abends heizt, vorwiegend mit Holz. Wir können keine Fenster öffnen und zeitweise riecht ist es so massiv, das bei einem kurzen Aufenthalt im Garten, die Kleidung nach Qualm „stinkt“. Auch verschiedene Windrichtungen helfen uns nicht. Der Schornstein befindet sich an der Westseite unseres Hauses, der häufigsten Wetterseite und bei anderen Windrichtungen entstehen durch unseren Hausgiebel immer Luftwirbel, die den Rauch und Geruch ständig in unsere Richtung treiben.
Mehrere Gespräche mit dem Nachbarn haben nichts gebracht.
Er steht auf dem Standpunkt: er muß ja seinen Bungalow irgendwie heizen; der Schornstein ist vom Schornsteinfeger abgenommen; er ist schon lange hier und hat schon immer geheizt, (wir haben vor 2 Jahren das Grundstück gekauft und bebaut, der Nachbar pachtet das Grundstück seit 35 Jahren von der Eigentümerin).
Im Nachbarschaftsgesetz unseres Bundeslandes habe ich keine Regelung solcher Fälle gefunden.
Müssen wir diese Geruchsbelästigung dulden ?
Muß der Nachbar seinen Schornstein nachträglich erhöhen ?
Gibt es Zeitbegrenzungen für den Betrieb eines solchen Schornsteins ?
Sofern der Nachbar nur mit zulässigen Festbrennstoffen heizt wird schwerlich was zu machen sein.
Vielleicht kann es hilfreich sein, diese Problematik mal mit dem zuständigen Bezirks-Schornsteinfegermeister/Kaminkehrer zu besprechen.
<edit> Selbst wenn der Nachbar von einer mängelfreien Abnahme erzählt<edit>
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