Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Wunsch nach einer anderen Tätigkeit
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Wunsch nach einer anderen Tätigkeit

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Beamtenrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
jurma
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.06.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 05.06.05, 11:43    Titel: Wunsch nach einer anderen Tätigkeit Antworten mit Zitat

A ist Beamter im g.D. (A 13), 44 Jahre, zu 50 % schwerbehindert und hat folgendes Problem:

A hat eine einfache Entfernung zur Diensstelle von 70 km. Zur Zeit hat er eine Tätigkeit die unregelmäßige und sehr stressbehaftete Arbeit beinhaltet (Arbeitszeit im Schnitt 9 Stunden , teilweise auch bis zu 12 Stunden, zzgl. 2 Stunden Fahrzeit mit PKW).
Aufgrund seiner Erkrankung (u.a. Schlafapnoe) schläft er im Schnitt 3 bis 4 Stunden.
A hat bereits im Juni 2004 seine Personalstelle darüber in Kenntnis gesetzt, dass er diese Art der Tätigkeit nicht mehr ausüben kann und um Übertragung einer Tätigkeit gebeten, die eine regelmäßige Arbeitszeit hat und heimatnah ist. A hat der Personalstelle dargelegt, dass er aufgrund seines angegriffenen Gesundheitszustandes nicht mehr in der Lage ist diese Tätigkeit auszuüben.
Am liebsten wäre A ein Telearbeitsplatz. A hat bereits ein Attest seines Arztes vorgelegt, aus dem hervorgeht, dass er aufgrund seines sehr wenigen Schlafes nur noch bedingt am Strassenverkehr teilnehmen kann, aber durchaus inder Lage ist 8 Stunden tgl. zu arbeiten. Nicht möglich ist danach aber noch eine Fahrzeit von 1 Stunde.
Reaktion der Personalstelle:
A soll öffentliche Verkehrsmittel benutzen.
Problem: Fahrzeit erhöht sich auf bis zu 4 Stunden.
Seit einem Jahr fragt A regelmäßig (alle 3 bis 4 Wochen) bei der Personalselle nach, ob sich irgendetwas für ihn ergeben hat. Auskunft ist immer die Gleiche: In "bälde" finden Gespräche statt. Einziges Ergebnis bis jetzt: A wurde durch die Blume "Teildienstfähigkeit" nahe gelegt. Dies will A zum einem aus finanziellen Gründen nicht und zum anderen fühlt sich A in der Lage, 8 Stunden tgl. eine seinem Gesundheitszustand entsprechende Tätigkeit auszuüben.
A ist der Meinung, dass der Dienstherr hier seine Fürsorgepflicht verletzt.
Wer kann A Tipps geben, wie er sich verhalten soll.
A ist so ziemlich am Ende und kann seiner jetzige Tätigkeit kaum mehr nachkommen.
PS: A war in den letzten 18 Monaten aufgrund seines Gesundheitszustandes insgesamt rd. 5 Monate (nicht zusammenhängend) krank geschrieben.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jurma
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.06.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 06.06.05, 08:06    Titel: Antworten mit Zitat

Kann den niemand A einen Rat oder Tipp geben??
Vielleicht ist A auch zu ungeduldig.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Gregorovius
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 10.02.2005
Beiträge: 122

BeitragVerfasst am: 09.06.05, 19:46    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
A ist so ziemlich am Ende und kann seiner jetzige Tätigkeit kaum mehr nachkommen.


A sollte dringend, bereits in seinem eigenem Interesse, seinen Wohnsitz an den Dienstort verlegen, und zwar möglichst so nahe an die Dienststelle, dass er sie zu Fuß erreichen kann. Es ist ja nicht auszudenken, was bei einem in diesem Zustand nicht unwahrscheinlichen PKW-Unfall alles passieren kann!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Hollie Lang
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.10.2004
Beiträge: 279

BeitragVerfasst am: 10.06.05, 15:22    Titel: Antworten mit Zitat

Personalrat und Schwerbehindertenvertretung einschalten
_________________
H.L.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
R. H.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 114
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 10.06.05, 16:10    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, A. ist nicht zu ungeduldig.
Nur leider kann ihm hier keiner eine Antwort geben, die ihm wirklich weiterhilft. Der Dienstherr entscheidet über den (räumlichen und sachlichen) Einsatz eines Beamten nach pflichtgemäßem Ermessen. Eine Ermessensreduzierung auf Null - also der Rechtsanspruch des A., genau auf einem bestimmten Dienstposten in der Dienststelle X. in Y-Stadt eingesetzt zu werden - kann es hierbei nicht geben, denn der Beamte hat sich mit voller Hingabe seinem Beruf zu widmen (§ 54 Bundesbeamtengesetz). Es mag sein, dass es für Sie aus persönlichen Gründen nicht vorstellbar ist, an den jetzigen Dienstort umzuziehen. Das wird auch nicht von Ihnen im Sinne einer Rechtspflicht verlangt. Allerdings ist der Dienstvorgesetzte aus den von Ihnen geschilderten Gründen auch nicht verpflichtet, Sie zu versetzen.

Meine Tipps: A. sollte umziehen, dann kann er auch arbeiten. Ansonsten bleibt nur Dienstunfähigkeit oder Teildienstunfähigkeit. Hierbei könnten Sie die Problematik mit dem Amtsarzt besprechen, der dann in sein Gutachten so was formulieren könnte wie "bei Versetzung nach X-Stadt ist mit der Wiederherstellung der vollen Dienstfähigkeit bis zum XX.XX.XX zu rechnen.

Viel Glück
R. H.
_________________
Vor Gericht und auf hoher See bist du mit Gott allein...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
jurma
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.06.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 11.06.05, 10:03    Titel: Antworten mit Zitat

Zunächst dankt A für die Antworten.
Aber was heisst das jetzt?
Soll sich A krank schreiben lassen und warten bis der Dienstherr ihn zum Amtsarzt schickt?
Personalrat einschalten bringt A aus verschiedenen Gründen (die er hier nicht nennen kann) nichts. Schwerbehindertenvertretung ist eingeschaltet und bemüht sich auch.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
kunne60
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 377

BeitragVerfasst am: 11.06.05, 14:07    Titel: Antworten mit Zitat

Ich muss an dieser Stelle mal eine Lanze für den Personalrat brechen.

Immer wieder lese ich, Personalrat einschalten bringt nichts oder Personalrat macht nichts oder auch DIE können sowieso nicht helfen ......

Ich arbeite seit mehr als 15 Jahren teilweise ehrenamtlich aber auch in Form einer Freistellung für den Personalrat in unserer Behörde. Wir haben in dieser Zeit auch vielen Kollegen helfen können, aber auch einigen ( wenigen ) Kollegen sagen müssen, dass sie ganz einfach im Unrecht sind, dass wir hier nicht helfen können und der Beamte auch gewisse Pflichten hat, ob ihm das paßt oder nicht !!!!!

Aber ich will hier eigentlich nur auf eins aufmerksam machen. Der Personalrat muss manchmal einfach angesprochen werden, ob er helfen kann. Das wird oftmals vergessen !!!!
Der Personalrat kann doch nicht jeden Morgen durch die Dienststelle ziehen und die Kollegen nach ihren Kummer und Sorgen fragen. WEr würde ihn denn dann noch ernst nehmen ????

Immer wieder erlebe ich es, dass Kollegen in ihren Dienstzimmern sitzen und einen Haufen Probleme haben. Natürlich weiss der Personalrat manchmal von diesen Problemen. Aber es sind alles Erwachsene, der Personalrat geht dann ganz einfach davon aus, dass diese Hilfe aus unterschiedlichen Gründen nicht gewollt ist, wenn man sich nicht meldet.

Außerdem, der Personalrat besteht nicht nur aus einer Person, mit der man vieleicht seine Probleme hat ( ist ganz normal !!!! ), dann wendet Euch doch einfach an die anderen Mitglieder.

Aber fragen, ob sie mir helfen können, würde ich immer !!! Der Personalrat ist zur Auskunft verpflichtet und ebenfalls zur Verschwiegenheit.


mfg

Kunne60

PS: Das bezieht sich nicht auf A., der hast ja wenigstens den Weg zur Schwerbehindertenvertretung gefunden !
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Beamtenrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.