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Verfasst am: 12.06.05, 16:01 Titel: Schaden an Leih-Anhänger
Guten Tag,
stellen wir uns einmal den folgenden Fall vor.
Person A leiht sich bei einem professionellen Anhängerverleih eben einen Anhänger. Er ist leider so blöd, diesen nicht genau zu überprüfen und unterschreibt, daß er diesen unbeschädigt übernommen hat.
Bei der Rückgabe werden dann plötzlich diverse Schäden entdeckt, die einen schon kräftigen "Stoß" als Ursache haben müssen. So ist eine Rückleuchte beschädigt, die Metallzunge, an der diese montiert ist und die eine Stärke von immerhin einem Zentimeter hat ist verbogen und die Radkastenverkleidung hat einen Riß. Alles in allem hätte das Schadensereigniss bemerkt werden müssen, weil dazu mehr als nur ein "Anrempeln" benötigt wird.
Wie auch immer. Der Ausleiher bestreitet die Schuld an den Schäden, hinterläßt aber trotzdem unter Vorbehalt eine Summe von 75 EUR. Ein Protokoll mit den Schäden wird nicht erstellt. Einige Wochen später erhält er eine Rechnung. In dieser wird für nicht näher beschriebene Reparaturarbeiten und Arbeitszeiten eine Gesamtsumme von 250 EUR veranschlagt. Was genau nun an diesem Anhänger gemacht wurde ist also nicht erkenntlich. Er bittet darum, die vorgenommenen Arbeiten genau zu bezeichnen. Als Antwort erhält er einen Mahnbescheid.
Nun die Frage: Könnte es empfehlenswert sein, gegen den Mahnbescheid Einspruch einzulegen? Immerhin soll er für Arbeiten bezahlen, die in keiner Weise näher bezeichnet werden. "Reparaturarbeiten" als solche lassen keinen Rückschluss zu und könnten ja ein weites Feld sein.
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