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Beihilfeanspruch des Ehepartners und Zuverdienst

 
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dianoia
Interessierter


Anmeldungsdatum: 23.01.2005
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 12:40    Titel: Beihilfeanspruch des Ehepartners und Zuverdienst Antworten mit Zitat

Hallo, ich bin mir nicht sicher, ob ich hier richtig bin, aber stelle trotzdem mal meine Frage:

Meine Frau ist Bundesbeamtin, sodass ich, da ich zur Zeit ohne Einkommen bin, einen Beihilfeanspruch (in diesem Falle bei der Anbieter X) von 70% habe.
Ich bin daher nun auch privat versichert. Meine Frage ist nun:
Wieviel darf ich als *Freiberufler* verdienen, ohne den Beihilfeanspruch von 70% zu verlieren? Mir wurde von der Anbieter X-Beihilfestelle der Wert 18.000,- EUR/Jahr mitgeteilt, was mir aber ziemlich hoch vorkommt - und so sicher klang die Frau am Telefon auch nicht... Aber Probleme mit einem geringeren Verdienst hätte ich wohl nur, wenn ich sozialversicherungspflichtige Einnahmen hätte, was ich als Selbständiger nicht habe.
Ich war übrigens vorher (während und nach einem Studium) freiwillig bei einer gesetzlichen KK versichert und habe keinen Anspruch auf ALG o.Ä.

Kann mir von Euch vielleicht jemand den Wert von 18.000,- EUR bestätigen oder sogar sagen, wo ich das (im Internet) verbindlich nachlesen kann?
Danke für die Hilfe,
Jens
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 13:39    Titel: Antworten mit Zitat

Das steht hier:

§ 5 Absatz 4 Nr. 3 BhV

Im Internet z.B.:

http://www.hjkrenzer.de/BhV/Index-2004.htm#Para5

Übrigens ist diese Vorschrift eine Unverschämtheit ohnegleichen. Wäre Ihre Frau nicht Beamtin, sondern als Angestellte gesetzlich krankenversichert, könnten Sie höchstens 4.800 Euro verdienen ohne Auswirkung auf die Familienversicherung.

Ein freiberuflich tätiger Ehegatte wäre sogar bei geringeren Einkommen ganz von der Familienversicherung ausgeschlossen, wenn die Tätigkeit als hauptberuflich gilt (was manche Gerichte schon bei 10 Std. wöchentlich angenommen haben) und müßte für eine freiwillige gesetzliche KV/PV ca. 3.360 Euro Mindestbeitrag zahlen - auch wenn er z.B. nur 5000 Euro im Jahr verdient. Die Beamtengattin (bzw. -gatte) kann 18.000 Euro jährlich verdienen unmd zahlt lediglich den geringen Beitrag für eine 30-Prozent-PKV.
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Hans Speicher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 1063

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 19:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo FM,

bei dem unverschämten Vorteil, den der Beamtengatte hat, sollte man berücksichtigen, dass er den nicht durch die Beihilfeleistungen gedeckten Anteil in vollem Umfang bei der privaten Krankenversicherung versichern lassen muss. Selbst bei nur 30 % können da schnell 100 - 200 Euro rumkommen, je nach Eintrittsalter des Versicherten.

Die Familienversicherung - wenn denn ein Anspruch besteht - liefert kostenlos den vollen Krankenversicherungsschutz und der Beitrag richtet sich "nur" nach dem Verdienst des Pflichtversicherten.

Überspitzt formuliert: hier werden versicherungsfremde Leistungen kostenlos einem Familienangehörigen aus den Beiträgen der Beitragszahler geschenkt.

Der Beamte muss auch für die beihilfeberechtigten Kinder eine ergänzende Privatkrankenversicherung abschließen. D.h. für mich etwas älteren Versicherungsnehmer mit einem noch beihilfeberechtigten Kind sind das "nur" 496 € monatlich. Dabei ist die Höhe meiner Bezüge ohne Auswirkung, denn es wird nur "das Versicherungsrisiko" abgedeckt.

Ich will mich nicht beklagen sondern nur versuchen zu versachlichen.

Gruß
Hans
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