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Eigenbedarf die 100ste

 
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mausezahn23
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.01.2005
Beiträge: 32

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 18:23    Titel: Eigenbedarf die 100ste Antworten mit Zitat

Vorne weg muß ich sagen dass es etliche solche Fragen und Antworten dazu schon gab hab aber in folgenen den Fall nix passendes dazu gefunden.


Es handelt sich bei diesem Fall um ein 3 Familien Haus. Dieses Haus wird von der Besitzerin in der einen und von der Tochter mit Freund und deren 2 Kindern in der zweiten Wohnung (4 Zimmer, Küche, Bad gesamt 78 qm wobei das 4. Zimmer nur vom Treppenhaus zugänglich ist und 8,5 qm hat) bewohnt, die dritte ist leer. Die Tochter hat einen normalen Mietvertrag und die Miete richtet sich nach der untersten Grenze des örtlichen Mietspiegels. Jetzt will die Besitzerin das Haus verkaufen und meine Frage ist, kann der Käufer den Mietvertrag der Tochter kündigen und Eigenbedarf anmelden?

Ok, dass der Käufer das kann ist klar ^^ aber muß die Tochter dann auch die Wohnung räumen? Die Tochter ist noch 2 1/2 Jahre im Erziehungsurlaub und der Freund verdient nicht so viel um eine gleichwertige Wohnung bezahlen zu können. Welche Chancen hat die Tochter dass sie nicht die Wohnung räumen muß.
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 20:31    Titel: Antworten mit Zitat

Die Chancen hier kann niemand wirklich einschätzen ohne zu raten. Es gilt aber zu bedenken das der neue Eigentümer auch die Miete bis zur Vergleichsmiete anheben kann, natürlich unter Beachtung der Kappungsgrenze. Das würde dann bedeuten das die Tochter in Zahlungsschwierigkeiten kommt und somit dann eine Kündigung wegen den Zahlungsschwierigkeiten in Betracht kommt. Das wär eine Möglichkeit womit der VM den Auszug der Tochter erreichen könnte. Alternative sähe so aus das er sie rauskauft oder aber per Eigenbedarf kündigt. Dann entscheidet am Ende ein Richter ob die Kündigung gerechtfertig ist.
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FOC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 20:40    Titel: Antworten mit Zitat

Eine Eigenbedarfskündigung wird sicher schwierig, wenn eine der Wohnungen frei ist und der Käufer nicht darlegen kann, wieso er gerade diese Wohnung braucht (EG wegen Rollstuhl oder Garten ....).
Wenn er nur eine Wohnung braucht, kann er sicher gezwungen werden, die Tochter umzuquartieren in die zurzeit freie Wohnung (wenn er unbedingt in die Wohnung der Tochter muss/will).

Die Miete kann er natürlich anheben. Fristen hat er natülich einzuhalten: erhöht die Mutter die Miete nochmal schnell um 10 Euro, müßte er lange damit warten.

Als Käufer würde ich vorher mit Mutter und Tochter einen Vertrag darüber machen, wie es weiter gehen soll. Das bestimmt ja dann auch den Kaufpreis mit. Kauft der Käufer ohne solche Einigung, kann es für ihn (insbes. wegen der leeren Wohnung) hinterher ärgerlich, teuer und langwierig werden. Als Tochter würde ich dann VOR einer Kündigung noch schnell in den Mieterbund eintreten oder in eine Rechtsschutzversicherug.
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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