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Hallo, folgender Fall:
wir haben im Januar über Reiseveranstalter Y eine Reise von A nach B gebucht (Flug und Ferienwohnung). Eine Woche nach der Buchung kam die erste Flugzeitenänderung von Spätnachmittag auf Abend desselben Tages. Zwei Monate später im März kam wieder eine Flugzeitenänderung, diesmal um genau 10 Stunden vorverlegt auf frühen Morgen. Da mein Mann an dem Tag noch arbeiten muss und nicht frei bekommt, musste er einen Extra-Flug am folgenden Tag früh morgens buchen mit Zusatzkosten von 200€. Heute, zwei Tage vor seinem Abflug, wird er informiert, dass der zusätzlich gebuchte Flug gecancelt wird, und er erst am folgenden Tag abends fliegen kann - also erst 36 Stunden nach dem eigentlichen Urlaubsbeginn. Ihm wurde angeboten, die Flugkosten erstattet zu bekommen. Uns wurde in keinster Weise entgegen gekommen beim Preis der Ferienwohnung für eine Person. Mein Mann zahlt also nun für eine Woche Aufenthalt inkl. Flug, obwohl er nur vier volle Tage dort ist.
Wir halten das für Willkür. Gibt es keine Handhabe dagegen?
Bei Pauschalreisen in Verbindung mit Charterflügen können die Abflugzeiten in aller Regel verschoben werden. Entsprechende Klauseln sind bei den meisten Reiseveranstaltern in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) enthalten.
Der "erste" und der "letzte" Reisetag gelten daher in der Rechtsprechung als "Reisetage", an denen man sich außer An- und Abreise nichts vornehmen sollte.
Eine Grenze für die Verlegung von Flügen stellt Mitternacht dar; wenn der zweite Reisetag "angekratzt" wird, liegt meistens ein Reisemangel vor.
Danke für das schnelle Feedback!
Bei dem zusätzlich gebuchten Flug würde ja die "Mitternachtsgrenze" zum Tragen kommen: Gebucht Tag A frühmorgens, gecancelt, und verlegt auf Tag B am Abend.
Nun bin ich gerade mal bei lastminute-Angeboten gesurft und habe einen Flug an Tag A frühmorgens, allerdings von einem anderen Abflughafen gefunden. Wenn wir diesen selbst buchen würden und auf den anderen Flug verzichten, bliebe aber dazu noch der Rückflug, den wir dann bei dieser Buchung nicht antreten würden, da ja der Rückflug gemeinsam an Tag X erfolgt.
Vielleicht schaffen wir es ja auch, das der Reiseveranstalter uns entgegen kommt.
Hallo erstmal!
Ich habe zu diesem Thema noch eine ähnliche Frage.
Folgender Sachverhalt:
Wir haben mit der Familie (2 Erwachsene + 2 Kleinkinder) eine Urlaubsreise gebucht.
Abflugtag 01.06.2005, Rückreisetag 08.06.2005
Geplanter Hinflug war um 12:00 mittags, aber trotzdem haben wir das Vorabend-Check-in genutzt. Hier hat man mich zufällig nach meiner Handy-Nummer gefragt, "für alle Fälle".
Dieser Fall trat dann am Morgen des 01.06. auch ein, die (Wortsperre: Firma) rief gegen 9:30 bei mir an, das sich wegen technischer Mängel der Abflug von 12:00 auf 17:35 (voraussichtlich...) verzögern werde.
Bei 17:35 ist es denn immerhin geblieben, aber durch diese mehr als 5-stündige Verspätung kamen wir erst kurz nach Mitternacht ins Hotel (Mallorca, Can Picafort).
Im Normalfall wären wir - auch mit 2 Kleinkindern von 2 & 4 Jahren - gegen 18:00 einigermaßen entspannt dort angekommen und hätten noch den ersten Abend im Hotel genießen können.
Die Reise war (auch wegen all-inclusive) nicht ganz billig und durch die geschilderten Umstände ist der Familie ein halber (von ohnehin nur 7) Urlaubstag abhanden gekommen. Hätte es nach der Rechtsprechung Aussicht auf Erfolg, wenn man die (Wortsperre: Firma) dafür haftend machen würde?
Nur so am Rande: das Ganze wird noch abgerundet durch die Abflugzeit am 08.06.2005: morgens um 05:20 wurden wir am Hotel vom Bus abgeholt. Zu der spätest möglichen Ankunft kommt also noch der frühest mögliche Rückflug. Bei dieser 8-Tage-Reise hatten wir also nur 6 volle Tage am Urlaubsort. Natürlich kann dafür keiner was......aber irgendwie paßt es....
Zum Thema "Mitternacht"
Diese "Regelung" gilt nur für den Heimflug. Das heißt, der Hinflug muss am ersten Tag des Urlaubs beginnen (... und kann durchaus unter gewissen Voraussetzungen auch erst nach Mitternacht des ersten Tages enden). Der Rückflug jedoch muss am letzten Tag des Urlaubs enden. Endet er erst nach Mitternacht, so liegt ein Reisemangel vor.
Zum Problem @Florentiner
Solange der Veranstalter eine Flugplanänderung von Charterflügen vor Abflug innerhalb des ersten Reisetages angibt, hat man Pech, wenn man mit den Flugzeiten nicht einverstanden ist. Ich kann nur immer wieder und wieder wiederholen: der erste und letzte Tag eines Urlaubs gelten nach richterlichen Entscheidungen als Reisetage und nicht als Urlaubstage.
Daher darf man nicht auf Stunden oder gar Minuten bei der Urlaubsplanung bauen. Vielmehr muss man damit rechnen, dass sich Änderungen ergeben können. Somit sind Mehrkosten, verursacht durch aus eigenen Stücken selbst gebuchten Flügen auch selbst zu tragen.
Zum Problem von @raupi
Eine Verspätung von mehr als vier Stunden bei Charteflügen stellt einen Reisemangel im Rahmen einer Pauschalreise dar. Man kann für jede über die vier Stunden hinausgehende, angefangene Stunde rund fünf Prozent vom Tagespreis abziehen:
7 Tage - € 700.-- --> 1 Tag --> € 100.--, davon fünf Prozent = € 5.-- pro Person und Stunde
Ansonsten gilt das von Nils und von mir oben erwähnte zu Reise- bzw. Urlaubstagen!!!!!
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