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Verfasst am: 13.06.05, 09:47 Titel: Rückflug ohne Hinflug
Für alle diejenigen, die sich wie ich das schon gefragt haben, hier meine Erfahrung die ich gerne Teilen möchte. (nachdem ich nun schon 2 offene Rückflugtickets habe)
Die Frage ist verfällt der Rückflug, wenn der Hinflug nicht angetreten wurde.
Die Antwort ist: NEIN (falls es Ausnahmen gibt, dann Bitte hier diskutieren)
Bei den jeweiligen "Hotlines" oder Servicestellen wird man meistens eine falsche Antwort erhalten. Antworten wie z.B. Nein das Ticket ist nicht rerouting fähig, oder nein das geht nicht, nein das ist in Ihrem Tarif nicht möglich wird man wohl erhalten und das für sich genommen ist wohl alles korrekt.
Allerdings gibt es keine rechtliche Handhabe, wenn man einen kompletten Flug, also Hin- und Rückflug auf einem Ticket bezahlt hat. Das bedeutet, dass ich sehr wohl nur den Rückflug antreten kann, obwohl der Hinflug nicht angetreten ist.
Der Hintergrund, weswegen so verfahren wird, ist der dass die Airlines sogenannte Cross-over Tickets unterbinden wollen und durch diese Informationspolitik eine Verunsicherung schaffen. Denn ein einfacher Flug wird stets mit einem Business Class Flug veranschlagt. Nutzt man also Cross Over Tickets, kann man, obwohl nur in eine Richtung geflogen wird, erhebliche Kosten einsparen. Nun es gibt aber auch andere Gründe, weswegen man seinen Hinflug nicht angetreten ist, denn es ist ja durchaus denkbar, dass man durch andere Möglichkeiten an das Ziel gelangt ist (zum Beispiel hat ein Freund oder Kollege Sie mitgenommen) ohne den Hinflug zu nutzen.
Gerade erst in diesem Frühjahr sind wieder ein paar Reisende hängen geblieben: da sie ihren Hinflug nicht angetreten hatten, hatte das System automatisch die komplette Buchung storniert.
Oh je,
hin her, rauf runter, das ist ja nicht zum aushalten.
Wie sieht das denn rechtlich aus. Ist die Airline tatsächlich berechtigt den Rückflug zu verweigern, wenn der Hinflug nicht angetreten wurde, obwohl man ein bezahltes Ticket für Hin- und Rückflug hat?
.... die Fluglinie bietet einen Tarif zu besonderen Bedingungen an, beispielsweise: dieser Tarif ist nur mit Abflug von X gültig und es muss der erste Flugcoupon als erster Flug abgeflogen werden...
... dann ist das eine rechtsgültige Vereinbarung, sofern sie dem Kunden vor Buchung spätestens bei Buchung mitgeteilt wurde...
...dreht ein Kunde die Reihenfolge der Flugcoupons um, obwohl dies bei Tarif X nicht gestattet ist, kann die Fluglinie sich auf ihre Bedinungen beziehen und den Rückflug verweigern....
So, dagegen steht nun aber ein Urteil, in dem die Richter meinten, wer in einem Computersystem gebucht ist und seinen "Transport" bezahlt hat, ist gefälligst ohne wenn und aber zu transportieren. In diesem Fall ging es jedoch darum, dass Kunden ihr Flugticket verloren hatten.
Kurzum. Ich meine, wenn Bedingungen aufgestellt sind, so wie im Fussballspiel, dann muss man sich daran halten. Bahnkarten, die am Wochenende Gültigkeit haben, müssen ja auch nicht wochentags akzeptiert werden; eine Stadtbusfahrt, die für zwei Haltestellen gilt, kann man auch nicht für drei verwenden.
... man könnte ja auch anders an den Zielpunkt gekommen sein, beispielsweise von einem Freund mitgenommen werden...
... man könnte aber auch festgestellt haben, dass ein einfacher Flug just an diesem Termin teurer ist, als wenn man einen Hin- und Retourflug bucht...
Beispiel:
München - Paris, wenn ich heute oder morgen nur hinfliegen möchte: € 440.--
München - Paris - München... hin und retour... € 82.--
da lohnt es also schon "mit einem Freund mitfahren und nur retour fliegen"...
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