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Nebenkostenabrechnung

 
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Isabella
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.06.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 11.06.05, 12:24    Titel: Nebenkostenabrechnung Antworten mit Zitat

Hallo,

vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Wir haben 5 Jahre lang zur Miete gewohnt. Heizung und Wasser wurden regelmässig im April/Mai abgelesen. Nun sind wir aber zum 31.12.2004 ausgezogen. Bei der Schlüsselübergabe wurde das Wasse, in meiner Gegenwart, vom Hausmeister abgelesen. Heizung aber nicht. Im Anschluss wurde die Wohnung von dem Vermieter renoviert. Dann ist für ein paar Tage eine Familie eingezogen, nach nur einer Nacht ( Kein Witz Lachen ) wieder zurück in die alte Wohnung. War Ihnen zu laut. Kurz darauf (Anfang Mai 05) kam eine Karte von der Ablesefirma, mit dem Termin zum Ablesen. Ich habe dort angerufen und die wusten noch nichts davon, das die Wohnung nicht mehr vermietet ist und leersteht. Ich habe nun doch die Befürchtung, das uns die Heizungskosten, die die anderen nun wohl ja vermutlich verbraucht haben, auf uns angerechnet werden. Ich muss dazu sagen, das wir die Wohnung seit April letzen Jahres fast ausschlieslich dafür benutzt haben, um unsere Möbel unterzustellen. Da es nicht anders möglich war. So vielen fast keine Heizkosten an, noch wurde viel Wasser verbraucht.
Mir ist klar, das die Abrechnung erst zum 31.12.2005 erfolgen muss. Mir ist aber fast schon klar, dass es Ärger geben wird. Ist der Vermieter nicht irgendwie verpflichtet, eine Zwischenablesung bei einem Auszug des Mieters vorzunehmen?


MfG
Tanja
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Strider
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 11040

BeitragVerfasst am: 11.06.05, 12:45    Titel: Antworten mit Zitat

Nein ist er nicht, aber der Mieter kann eine Zwischenablesung verlangen, die er dann aber auch bezahlen muss.
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 12:57    Titel: Antworten mit Zitat

Wo ist Dein Problem? Wenn die Wohnung derzeit nicht geheizt wurde, sind auch keine (bzw. nur geringere) Heizkosten angefallen. Wenn der VM mangels Zwischenablesung nicht mehr zuordnen kann, wieviel Du verbraucht hast, muß er den gesamten Betrag auf die gesamte Zeit verteilen und Du mußt nur für Deinen Zeitanteil zahlen.

Du ziehst also Gewinn daraus!
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