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Verfasst am: 13.06.05, 13:15 Titel: Renovierung bei Gewerbeobjekt
Ein gewerbliches Objekt war auf sechs Jahre vermietet. Der Mieter nach Einzug maßgebliche Veränderungen der Räumlichkeiten vorgeommen. Diese wurden nur für kleinen Teilberreich angesagt, die Hauptarbeiten wurden ohne Bekanntmachung vorgenommen. Rückbau/Wiederherstellung des alten Zustands sind im Mietvertrag festgelegt.
Der Mieter beruft sich auf die Verbesserung der Räume und ist der Meinung, der Vermieter sollte froh darum sein. Deshalb wurde das Objekt ohne Renovierung zurückgegeben.
Die Einbauten sind teilweise schadhaft oder nicht besonders qualitätvoll (z. B. Rigipsdecken reißen, die neue Elektrifizierung ist vollkommen undurchschaubar, Räume sind verändert etc.) und evtl. vom nächsten Mieter so nicht nutzbar.
Bei der Abnahme durch einen RA und Vermieter // RA und Mieter wurde der Zustand lediglich aufgenommen und festgelegt, dass eine eventuelle Übernahme durch den nächsten Mieter abgewartet werden sollte.
Fragen :
1.) gibt es eine zeitliche Begrenzung, in der die Forderungen dem Mieter bekannt gemacht werden müssen ?
2.) gilt auch bei einem gewerblichen Objekt, dass in gewissen Abständen Renovierungsarbeiten vorzunehmen sind bzw. die Räume so übergeben werden müssen, wie sie übernommen wurden (nämlich zum Einzug frisch gestrichen!)
3) Fußböden wurden von Teppich auf Fliesenbelag geändert. Dies wird akzeptiert. Jedoch weißt der Boder goße farbliche unterschiede auf (Stand- und Laufflächen). Dies ist doch wohl auch durch den Mieter wieder auf einen ansehbaren Zustand zu bringen, oder ?
4.) Das Objekt wurde erst am ersten Tag nach der Mietzeit zur Übernahme bereitgestellt. Was passiert, mit der Zeit, in der dir Räume nun renoviert werden müssen ? Eigentlich hätte dies ja bereits in der Mietzeit passieren müssen und führt jetzt dazu, dass man bei diesem Zustand keinen Mieter findet bzw. nicht vermieten kann, da man renovieren muss. Mietausfall ?
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