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Es gibt folgende Situation. Mieter einigt sich mit Vermieter über Nachmieter. Nachmieter besichtigt in Anwesenheit des Mieters und des Beauftragten des Vermieters (Wohnungsgesellschaft) Wohnung und erklärt sich auch einverstanden über Ablöse der Küche (auch Ablösesumme von € 1000,-- wurde akzeptiert), die aber direkt mit Miter zu erledigen sei. Stand auch schon so in Annonce (Küchenablöse erforderlich). Es wurde vereinbart, daß bei Vertragsunterzeichnung die Ablösesumme in bar an jetzigen Mieter bei Vermieter hinterlegt wird. Vermietbeauftragter schlug aber vor es doch der Einfachheit halber direkt an Mieter zu überweisen. Mieter erklärte sich aufgrund des Vorschlages des Vermieterbeauftragten damit einverstanden. Wollte nicht groß noch dies diskutieren, da sich Vermieter auch kulnat wegen Nachmieterlösung gezeigt hat und Vorschlag nun auch von ihm kam. Vertrag wurde durch Nachmieter mittlerweile unterzeichnet, aber Überweisung der Küchenablöse erfolgte nicht.
Nach einigen Tagen auf Nachfrage Mieter beim Nachmieter erklärte dieser, er hätte nur prinzipielles Interesse an der Küche geäußert, aber er hätte ja nichts unterschrieben und sehe daher nicht die Notwendigkeit die Küche zu übernehmen, außer man einige sich auf einen Preis. (Er nannte nun einen Betrag, der bedeutend unter der vereinbarten Summe liegt). Mieter teilte ihm darauf hin per SMS Nachmieter mit, denn dessen Anschrift hat er nicht, daß auch ein mündlicher Vertrag, hier sogar unter Zeugen (auch Mitmieterin aus der WG war damals anwesend und auch die Lebensgefährtin des Nachmieters, sowie selbstverständlich der Beauftragte der Wohnungsgesellschaft), einzuhalten ist. Stellte ihm nun noch eine Nachfrist von 5 Tagen zur Begleichung der Ablösesumme, ansonsten er dies seinem Anwalt zur Eintreibung übergeben wird.
Hat jemand hier noch Tipps, wie Mieter sonst noch zu seinem Geld kommen könnte, denn er ist auf das Geld angewiesen, da er in der neunen Mietwohnung ebenfalls eine Ablöse zu tätigen hat. Ach ja, Nachmieter meinte noch eine Verquickung zwischen Mietvertrag und Ablösesumme wäre ohnehin nicht statthaft.
Das Eine hat mit dem Anderen nichts zu tun. Mietvertrag für Wohnung ist unabhängig von Kauf der Küche. Wenn der Nachmieter die Küche nicht abkaufen will, dann können Sie ihn nicht dazu zwingen.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
@Lucky: Meiner Meinung nach hat der Nachmieter bereits die Küche abgekauft.
"erklärt sich auch einverstanden über Ablöse der Küche (auch Ablösesumme von € 1000,-- wurde akzeptiert)" "Mieter erklärte sich aufgrund des Vorschlages des Vermieterbeauftragten damit einverstanden." --> mündlicher Kaufvertrag... oder? _________________ An die vielen Fragesteller, die sich über Antworten von "questionable content" aufregen: qc schreibt nicht nur sehr viele, sondern auch durchgehend sehr gute Beiträge.
..Meiner Meinung nach hat der Nachmieter bereits die Küche abgekauft. "erklärt sich auch einverstanden über Ablöse der Küche (auch Ablösesumme von € 1000,-- wurde akzeptiert)" "Mieter erklärte sich aufgrund des Vorschlages des Vermieterbeauftragten damit einverstanden." --> mündlicher Kaufvertrag... oder?
Das ist die Frage. Der verhinderte Küchenkäufer könnte auch sagen "ja, wir haben über die Küche verhandelt, der Wohnungsverwalter sagte was von 1.000,-EUR, aber der ist ja nicht der Eigentümer der Küche und für diese Preisverhandlung nicht zuständig. Mit ihm habe ich den Mietvertrag abgeschlossen, und die Verhandlung über die Küchenablöse /-kauf habe ich nicht weiterverfolgt". Was ist, wenn er es so schildert? Ggf. könnte der Wohnungsverwalter als Zeuge dienen. Ihn können Sie doch mal fragen, was er gehört bzw. verstanden hat. Oftmals ist das was gesagt wird, etwas völlig anderes, als das was gehört bzw. verstanden wird.
Falls er das Zustandekommen eines Kaufvertrages (nicht die Abgabe eines Angebotes, auch nicht die Nennung eines Vergleichsvorschlages) bestätigt, dann ist die Sachlage ja klar.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
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Hallo Lucky, ja es war so, daß der Verwalter, nachdem ich ihm von der Rückzugstaktik des Nachmieters erzählt habe, er mir bestätigt hat, daß dies ja ein mündlicher Vertrag gewesen wäre wegen der Küchenablöse.
Werde heute noch ev. Zahlungseingang abwarten, wenn nicht. gehe ich an den Verwalter heran.
Nach vorliegendem Sachverhalt hat der Nachmieter die Küche gekauft, nur noch nicht bezahlt. Der Nachmieter hat das Kaufangebot angenommen (Zeitungsinserat).
Sehe ich genauso. Ein Kaufvertrag scheint zustande gekommen zu sein. Der Vormieter muß nun den Restbetrag mit Fristsetzung und per Einschreiben einfordern. Nach Verstreichen der Frist muß dann wohl der Mahnbescheid erfolgen, damit ein weiteres Verfolgen sinnvoll ist. _________________ Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung und stellt keine Rechtsberatung im eigentlichen Sinne dar.
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