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Verfasst am: 08.05.05, 11:55 Titel: beamter z.A. wird DU
Hallo, ich bin Beamter z.A. und seit drei Monaten krank geschrieben.
Ein Jahr fehlt noch zur Vollverbeamtung. Welche Folgen könnte diese Krankheit für mich haben.
Die Krankheit ist psychischer Natur hervorgerufen durch die Arbeit.
Ist das ein Dienstunfall oder einfach nur Pech.
Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 196 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 09.05.05, 15:18 Titel:
Es ist, lieber Opa Gerd, mit einer Verlängerung der Probezeit (bis zu 2 Jahren) zu rechnen. Bei einer Prognose, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit damit gerechnet werden muss, dass Sie vor Erreichen der Altersgrenze wegen DU ausscheiden werden, ist die sofortige Entlassung möglich. Erst, wenn Ihnen ein erstes Amt übertragen worden ist (Wegfall des z.A.), kann man Sie aus Krankheitsgründen - auch als Beamter auf Probe - nicht mehr entlassen.
Ein Dienst-"unfall" liegt nach der Legaldefinition des § 31 BeramtVG nicht vor. Möglicherweise aber eine Dienst-"beschädigung" i. S. v. Abs. III a.O. Dies ist immer dann der Fall, wenn ein Beamter nach seiner dienstlichen Verrichtung der Gefahr der Erkrankung an bestimmten Krankheiten besonders ausgesetzt ist und daran erkrankt (z.B. Umgang mit gefährlichen Stoffen oder mit Personen mit ansteckenden Krankheiten). Ob dies auch bei Ihnen in Betracht kommt, ist von hier aus nicht zu beurteilen und eher unwahrscheinlich.
wir haben gerade vor unserem VG Gelsenkirchen eine Beamtin in der Probezeit mit ihrer Klage gegen die Verlängerung der Probezeit wegen Übergewicht und damit vom Amtsarzt prognositizierter möglicher vorzeitiger Dienstunfähigkeit verhandelt.
Der Richter hat uns ins Stammbuch geschrieben, auch zu erwartende Arbeitsunfähigkeitszeiten rechtvertigen die Verlängerung der Probezeit.
Außerdem wären wir sehr großzügig, denn wir müßten die Probezeit gar nicht verlängern, wir könnten die Beamtin schon jetzt wegen mangelnder (gesundheitlicher) Bewährung entlassen.
Wenn der Amtsarzt wegen der psychischen Erkrankung eine entsprechende Diagnose stellt, dann sieht es wirklich nicht gut aus.
Anmeldungsdatum: 12.05.2005 Beiträge: 1614 Wohnort: schönste Stadt der Welt
Verfasst am: 18.05.05, 07:01 Titel:
Wolfgang Belz hat folgendes geschrieben::
Erst, wenn Ihnen ein erstes Amt übertragen worden ist (Wegfall des z.A.), kann man Sie aus Krankheitsgründen - auch als Beamter auf Probe - nicht mehr entlassen.
Ist dies richtig? M.E. nur eingeschränkt. Nach § 31 BBG kann ein Beamter auf Probe wegen Dienstunfähigkeit entlassen werden, wenn er nicht wegen DU in den Ruhestand versetzt wird. Das Gesetz unterscheidet hier nicht zwischen Beamten auf Probe vor der Anstellung oder nach Anstellung. Die Entlassung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit ist daher auch außerhalb der laufbahnrechtlichen Probezeit möglich (vgl. auch Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis)
Hallo
ich meine, lawyer hat Recht. Der Beamte auf Probe - auch nach Anstellung, kiann immer noch aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden, wenn er dienstunfähig ist und nicht in den Ruhestand versetzt werden kann (nciht ausreichende ruhegehaltsfähige Dienstzeit oder selbstverschuldete DU).
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