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beamter z.A. wird DU

 
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micki42
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.04.2005
Beiträge: 25
Wohnort: Braunschweig

BeitragVerfasst am: 08.05.05, 11:55    Titel: beamter z.A. wird DU Antworten mit Zitat

Hallo, ich bin Beamter z.A. und seit drei Monaten krank geschrieben.

Ein Jahr fehlt noch zur Vollverbeamtung. Welche Folgen könnte diese Krankheit für mich haben.
Die Krankheit ist psychischer Natur hervorgerufen durch die Arbeit.
Ist das ein Dienstunfall oder einfach nur Pech.

Vielen Dank Opa Gerd
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Wolfgang Belz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 196
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 09.05.05, 15:18    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist, lieber Opa Gerd, mit einer Verlängerung der Probezeit (bis zu 2 Jahren) zu rechnen. Bei einer Prognose, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit damit gerechnet werden muss, dass Sie vor Erreichen der Altersgrenze wegen DU ausscheiden werden, ist die sofortige Entlassung möglich. Erst, wenn Ihnen ein erstes Amt übertragen worden ist (Wegfall des z.A.), kann man Sie aus Krankheitsgründen - auch als Beamter auf Probe - nicht mehr entlassen.

Ein Dienst-"unfall" liegt nach der Legaldefinition des § 31 BeramtVG nicht vor. Möglicherweise aber eine Dienst-"beschädigung" i. S. v. Abs. III a.O. Dies ist immer dann der Fall, wenn ein Beamter nach seiner dienstlichen Verrichtung der Gefahr der Erkrankung an bestimmten Krankheiten besonders ausgesetzt ist und daran erkrankt (z.B. Umgang mit gefährlichen Stoffen oder mit Personen mit ansteckenden Krankheiten). Ob dies auch bei Ihnen in Betracht kommt, ist von hier aus nicht zu beurteilen und eher unwahrscheinlich.


MfG W. Belz
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Hans Speicher
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 1063

BeitragVerfasst am: 11.05.05, 22:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo micki und W. Belz,

wir haben gerade vor unserem VG Gelsenkirchen eine Beamtin in der Probezeit mit ihrer Klage gegen die Verlängerung der Probezeit wegen Übergewicht und damit vom Amtsarzt prognositizierter möglicher vorzeitiger Dienstunfähigkeit verhandelt.

Der Richter hat uns ins Stammbuch geschrieben, auch zu erwartende Arbeitsunfähigkeitszeiten rechtvertigen die Verlängerung der Probezeit.

Außerdem wären wir sehr großzügig, denn wir müßten die Probezeit gar nicht verlängern, wir könnten die Beamtin schon jetzt wegen mangelnder (gesundheitlicher) Bewährung entlassen.

Wenn der Amtsarzt wegen der psychischen Erkrankung eine entsprechende Diagnose stellt, dann sieht es wirklich nicht gut aus.

Gruß
Hans
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lawyer
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 12.05.2005
Beiträge: 1614
Wohnort: schönste Stadt der Welt

BeitragVerfasst am: 18.05.05, 07:01    Titel: Antworten mit Zitat

Wolfgang Belz hat folgendes geschrieben::
Erst, wenn Ihnen ein erstes Amt übertragen worden ist (Wegfall des z.A.), kann man Sie aus Krankheitsgründen - auch als Beamter auf Probe - nicht mehr entlassen.



Ist dies richtig? M.E. nur eingeschränkt. Nach § 31 BBG kann ein Beamter auf Probe wegen Dienstunfähigkeit entlassen werden, wenn er nicht wegen DU in den Ruhestand versetzt wird. Das Gesetz unterscheidet hier nicht zwischen Beamten auf Probe vor der Anstellung oder nach Anstellung. Die Entlassung eines Beamten wegen Dienstunfähigkeit ist daher auch außerhalb der laufbahnrechtlichen Probezeit möglich (vgl. auch Schnellenbach, Beamtenrecht in der Praxis)
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Hans Speicher
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 1063

BeitragVerfasst am: 18.05.05, 21:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo
ich meine, lawyer hat Recht. Der Beamte auf Probe - auch nach Anstellung, kiann immer noch aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden, wenn er dienstunfähig ist und nicht in den Ruhestand versetzt werden kann (nciht ausreichende ruhegehaltsfähige Dienstzeit oder selbstverschuldete DU).

Gruß
Hans
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micki42
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.04.2005
Beiträge: 25
Wohnort: Braunschweig

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 16:07    Titel: Wenn ich nachversichert werde bei der rentenversicherung Antworten mit Zitat

Hallo,


bekomme ich dann Arbeitslosengeld, wenn ich entlassen werde und in der Rentenkasse nachversichert werde???

Gruß Opa Gerd
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Hans Speicher
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.01.2005
Beiträge: 1063

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 18:31    Titel: Antworten mit Zitat

Opa Gerd,
mit Arbeitslosengeld ist nichts zu erwarten. Da wir Beamten dort keine Beiträge eingezahlt haben, gibt es auch keine Leistungen von der BA.

Nachversicherung bei der BfA wird durchgeführt.

Grupß
Hans
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