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Allerdings kann - je nach Verhalten des VM - die Klage treuwidrig sein, wenn er in der Vergangenheit den Eindruck erweckt hat, er wolle keine Rechtsfolgen aus der Kündigung herleiten.
Falls der Zahlungsverzug weiter besteht, kann der VM aber eine neue Kündigung aussprechen und danach Räumungsklage erheben.
Wenn der Mieter 14 Tage länger über den Kündigungstermin geblieben ist und der VM der "stillschweigenden Verlängerung" des Mietvertrages nach BGB in der Zeit nicht nachweisbar widersprochen hat, so hat sich das Mietverhältnis automatisch verlängert - dann ist nichts mehr mit Räumungsklage.
Also Vorsicht ! _________________ Herzliche Grüße
FOC
Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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