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recht.de :: Thema anzeigen - Fristlose Kündigung - Bis wann ist Räumungsklage möglich?
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Fristlose Kündigung - Bis wann ist Räumungsklage möglich?

 
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julalak
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.02.2005
Beiträge: 34

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 10:42    Titel: Fristlose Kündigung - Bis wann ist Räumungsklage möglich? Antworten mit Zitat

Bis zu welchem Zeitpunkt muss der Vermieter nach Aussprache einer fristlosen Kündigung die Räumungsklage einreichen?
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thdoerfler
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.09.2004
Beiträge: 2042

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 12:24    Titel: Antworten mit Zitat

Da gibt es keine Fristen.

Allerdings kann - je nach Verhalten des VM - die Klage treuwidrig sein, wenn er in der Vergangenheit den Eindruck erweckt hat, er wolle keine Rechtsfolgen aus der Kündigung herleiten.

Falls der Zahlungsverzug weiter besteht, kann der VM aber eine neue Kündigung aussprechen und danach Räumungsklage erheben.
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FOC
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 671

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 19:16    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn der Mieter 14 Tage länger über den Kündigungstermin geblieben ist und der VM der "stillschweigenden Verlängerung" des Mietvertrages nach BGB in der Zeit nicht nachweisbar widersprochen hat, so hat sich das Mietverhältnis automatisch verlängert - dann ist nichts mehr mit Räumungsklage.
Also Vorsicht !
_________________
Herzliche Grüße
FOC

Alle gemachten Angaben ohne Gewähr u.ä..
Ratschläge sind allgemeiner Art (auch wenn sie sich mal anders anhören sollten) und nicht als Rechtsberatung misszuverstehen.
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