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Verfasst am: 16.10.04, 14:07 Titel: Hauswand durch Kinder beschädigt
Hallo,
als Eigentümer einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus habe ich festgestellt das Kinder die Außenfassade des Hauses mit Steinen beworfen haben. Durch das bewerfen ist die Wäredämmung und die Putzschicht beschädigt, die Kosten für eine Reperatur betragen ~ 1000 Euro.
Dieser Vorfall wurde unserer Hausverwaltung zusammen mit der Adresse der Kinder mitgeteilt. Seitens der Hausverwaltung ist man jedoch der Meinung das der Schaden nicht von den Eltern der Kinder oder deren Versicherrung erstattet werden muss, da die Kinder erst 10 Jahr alt waren und somit eine weitere Verfolgung sinnlos wäre.
Ist es nun wirklich so das wir als Eigentümergemeinschaft für den Schaden aufkommen müssen ?
Verfasst am: 16.10.04, 15:52 Titel: Re: Hauswand durch Kinder beschädigt
Normalerweise müsste die Haftpflichtversicherung der Eltern für den Schaden aufkommen. Soviel ich weiß, haften die für Schäden, die die Kinder ab dem 7. Lebensjahr anrichten.
"Normalerweise" hat ja jeder eine Haftpflicht und wer Kinder hat, hat die auch mitversichert.
Ich würde mich also als Eigentümergemeinschaft an die Eltern wenden und die sollen das der Haftpflicht melden.
Verfasst am: 17.10.04, 08:20 Titel: Re: Hauswand durch Kinder beschädigt
Das geschilderte Problem ist ein typischer Musterfall für die Aufsichtspflichtverletzung.
Die Versicherung der Kinder/Eltern haftet nämlich nur, wenn die Aufsichtspflicht der Eltern durch diese verletzt worden ist. Das klingt zwar paradox, ist aber so.
Es ist den nämlich nicht zuzumuten, die Kinder 24 h am Tag zu Beaufsichtigen. Besonders das Spielenlassen im Umfeld der Wohnung stellt keine Verletzung der Aufsichtspflicht dar. Eine Möglichkeit ist allerdings vielleicht das Alter der Kinder, die Altersgrenze ist nämlich bei 10 Jahren. Ab diesem Alter setzt man voraus, daß Kinder ihr Tun soweit einschätzen können und in diesem Fall wissen, daß das Schmeißen mit Steinen auf Hauswände nicht erlaubt ist und zu Beschädigungen führen kann.
Dennoch könnte es sein, daß Ihr in der Tat auf dem Schaden sitzen bleibt.
Mein Sohn hat z.B. mit 8 Jahren mit einigen Kindern den Zaun der Schule beschädigt. Unsere Haftplicht hat die Begleichung abgeleht, da die Aufsichtspflicht nicht verletzt war, die Schule mußte den Schaden selber zahlen (wir haben als Eltern allerdings den Zaun später in Eigenleistung wiederhergestellt .-) )
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