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Rückabwicklung fondsgebundene Lebensversicherung

 
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Elmar_Küste
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.06.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 20:43    Titel: Rückabwicklung fondsgebundene Lebensversicherung Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

was würdet Ihr zu dem nachfolgenden Fall sagen:

A schließt vor 11 Monaten einen Vertrag mit einem Versicherungsvertreter, dem B, ab. Hierbei handelt es sich um eine fondsgebundene Lebensversicherung. Über die genaue Zusammensetzung und Risiken und Chancen etc. ist der Abschließende seitens des Versicherungsfachmannes nicht informiert worden. Die gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen ist in diesem Fall längst abgelaufen. Besteht die Möglichkeit aus dem Vertrag zu kommen, da der A nicht ordnngsgemäß informiert worden ist und ursprünglich diese Art von Versicherung nicht abschließen wollte. Kann man in Richtung "Aufklärungspflichtverletzung" was machen? Der B hatte hier nur ein "Geschäft" und das "schnelle Geld" gesehen - mehr nicht.

Was meint Ihr?! Danke für Eure Antwort (-en).

Gruß von der Nordseeküste
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 06:49    Titel: Antworten mit Zitat

nur wenn sie die "auskunftspflichtsverletzung" beweisen können. oder ihnen wichtige vertragsunterlagen nicht ausgehändigt wurden.

da sind sie nun nach 11 monaten aber echt spät dran...
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ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 08:42    Titel: Antworten mit Zitat

Ich frage mich, warum Sie den Antrag unter den Umständen überhaupt unterschrieben haben.

Es wäre möglich, den Vertrag zu kündigen, dann sind aber die bisher gezahlten Beiträge flöten. Doch bevor man sich mit so einer Police jahrelang rumärgert, ist es wahrscheinlich das Beste.

Eine "Auskunftspflichtverletzung" halte ich für aussichtslos. Sie haben ja eine Police zugeschickt bekommen, in der der Vertrag genauestens beschrieben ist.

Außerdem sind Vertreter an keine Beratungspflicht gebunden (anders als Versicherungsmakler z. B.).
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WM- ich war dabei!!
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Thom
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 288

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 22:29    Titel: Antworten mit Zitat

Mal von dem konkreten Fall abgesehen den ich auch so sehe:
zu Ihuehn
Aber nicht mehr lange. Oder doch... Bei Neuwahlen dauert es noch etwas länger, aber dann muss auch von Vertretern ein Beratungsprotokoll angefertigt werden. Leider wirds aber nach Entwurf nur ne Lachnummer. Also, doch zum Beratungsoriginal gehen-dem Makler. Der muss schon immer für seine Beratung haften. Lachen Lachen
Grüße Thom
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ihuehn
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 17.03.2005
Beiträge: 558
Wohnort: Bielefeld

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 08:41    Titel: Antworten mit Zitat

Frage mich sowieso, wie ich BERATEN soll, wenn ich nur die Produkte einer Versicherungsgesellschaft anbieten kann (von den sogenannten "Ventillösungen" über einen kooperierenden Makler mal abgesehen). Ist doch klar, dass jeder Kunde es woanders billiger, umfassender usw. bekommt... Naja, man tut, was man kann.
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