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Für 10 personen gebucht - 4 Personen haben eingecheckt!

 
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Ric
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 13.06.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 19:18    Titel: Für 10 personen gebucht - 4 Personen haben eingecheckt! Antworten mit Zitat

hallo wir haben eine großes problem!

kann ein hotel, nach der pauschal buchung einer gruppe die eine anzahlung geleistet hat....von der restgruppe die dann tatsächlich die hotelreservierung in anspruch nahm, den gesamten reisepreis fordern?

gebucht war für 10 personen pauschal - ohne namen der anreisenden Personen -
eingemietet haben sich nur 4 personen.

(obwohl ein teil der appartments (einen tag vorher) mit zustimmung des hotels abgesagt wurde).

müssen nun die 4 personen den gesamten preis für alle unbenutzten und gebuchten abgesagten appartments bezahlen?

es wurde weder bei der buchung noch bei an- und abreise etwas unterschrieben!
nun ist der anwaltsbrief schon da, der fordert nun die volle summe.....


wäre dankbar für eine antwort,
den 2/3 des reisepreises wurde von den 4 personen ja eh schon vor ort bezahlt.....
reiseland ist österreich...
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mosaik
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 1055
Wohnort: Anif

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 07:42    Titel: Antworten mit Zitat

In diesem Fall muss man zwei Dinge auseinander halten:

1. Der Hotelier hat Anspruch auf Stornogebühr gemäss den vereinbarten bzw. in dem jeweiligen Land geltenden Bestimmungen (die übrigens in Deutschland viel brutaler sind als in Österreich, dies aber nur nebenbei).

Auch eine Stornierung einen Tag vor Anreise kann Stornokosten zur Folge haben. Dies müsste man also unbedingt nachweislich vorher bzw. im Moment der Stornierung aushandeln.

2. Auf den Punkt gebracht haftet der Buchenden nur dann für seine mitgebuchten Personen, wenn es für den Hotelier erkennbar sein kann, dass er als Familienoberhaupt im Namen der Mitbuchenden bestellt. Aber meist wird man bei einer Gruppenbuchung einfach für X Personen reservieren. In diesem Fall - streng nach den Regeln des Gesetzes - muss der Hotelier sich an jeden einzelnen wenden und von ihm die Gebühren einheben. Da wird es aber dann für alle Beteiligten kompliziert: der Hotelier, der auf eine Bestellung von Hr. Meier verweist, und der Beklagte Herr Huber, der wieder behauptet, nie und nimmer bei Hr. Meier bestellt zu haben oder etwas unterschrieben zu haben. Dann wird meist wieder Hr. Meier in die Haftung genommen, weil er für Personen bestellt hat, die ihn gar nicht beauftragt hätten und er daher für die Gebühren gerade stehen muss.

Also Fakt ist, dass Stornogebühren im Hotel zulässig und üblich sind.

Gruß
Peter
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Ric
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Anmeldungsdatum: 13.06.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 16:59    Titel: Antworten mit Zitat

danke für deine antwort peter

es handelt sich um einen reisepreis von 1.101,25 €

bereits (gezwungenermasen) wurden von den 4 personen
insgesamt nun schon 650,00 € gezahlt.......

von stornogebür wurde vorher und bei absage leider nicht gesprochen!

pech für die, die es nun ausbaden müssen!

lg Ric
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peterO
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 10.10.2004
Beiträge: 1080

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 11:53    Titel: Antworten mit Zitat

Das Problem mit "Zehn kleine Negerlein" kenne ich. Darum habe ich mir von allen die mitreisen wollten, immer schon den vollen Reisepreis vor der endgültigen Anmeldung geben lassen. Bei 50 begeisterten potentiellen Mitreisenden war mir das Risiko zu groß, dass meist nur 20 mitgefahren sind.
_________________
Pecunia non olet!
Ne discere cessa.
Es gibt viel zu verdienen, langt zu!
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