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Quittung mit Rechtschreibfehlern

 
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Ranger23
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.06.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 17:21    Titel: Quittung mit Rechtschreibfehlern Antworten mit Zitat

Guten Abend,

mir ist ein Mißgeschick im Bus passiert. Ich war körperlich in keiner guten Verfassung und musste mich übergeben. Daraufhin wollten 2 Kontrolleure meinen Ausweis sehen, den ich nicht dabei hatte und meinten, dass sie von mir jetzt 20 € bräuchten für die Reinungskosten. Ich hatte noch diskutiert, bis sie schließlich den Bus anhielten und die Polizei kontaktierten. Daraufhin bezahlte ich die 20€. Mir wurde auch eine Quittung ausgestellt, die aber für mich komplett unleserlich war, weil sie in fast jedem Wort Rechtschreibfehler enthielt.

Nun meine eigentliche Frage, ist diese Quittung gültig, oder kann ich diesen Beleg anzweifeln, weil er in einem Zustand der Unzurechnungsfähigkeit entstand und meiner Meinung nach nur teilwesie das widergibt, was eine Quittung eigentlich tun sollte. Es kommen Worte wie "bereschen", "Reinigongskosten!! etc.... Auch die Uhrzeit ist mit exakt 4.00 Uhr angegeben und ist meiner Meinung nach auch erfunden, bzw. nicht genau..

Für eine Antwort bin ich sehr dankbar
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FM
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 12.06.05, 18:42    Titel: Antworten mit Zitat

Sicherlich wird der Verkehrsbetrieb kein Problem damit haben, die Quittung neu und ohne Uhrzeit auszustellen. Aber was hat das mit Beamtenrecht zu tun?
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R. H.
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.09.2004
Beiträge: 114
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 13.06.05, 07:47    Titel: Antworten mit Zitat

Tsts, erst in den Bus kotzen und dann noch meckern, dass da Rechtschreibfehler auf der Quittung sind.
Also entweder ich hab den Sachverhalt nicht ganz verstanden, oder ich muss auch gleich kotzen.

Und hier nun meine Rechtsauffassung:
Die Quittung können Sie jederzeit anzweifeln. Allein, was bringt Ihnen das? Dann würden Sie ja anzweifeln, dass Sie 20 Euro bezahlt haben.

Vielmehr sollten Sie versuchen, die Zahlung anzufechten. Der Zivilrechtsweg steht Ihnen hierfür offen. Da die meisten Verkehrsbetriebe jedoch Reinigungskostenpauschalen in ihren Beförderungsbedingungen verankert haben, mit denen Sie sich vor Beginn der Fahrt konkludent einverstanden erklärt haben (sonst hätten Sie ja nicht mitfahren brauchen), dürfte das schwer werden.

Das ganze gehört dann aber wohl in das Forum Verbraucherrecht.
Gruß
R. H.
_________________
Vor Gericht und auf hoher See bist du mit Gott allein...
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gandalfdergraue
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.01.2005
Beiträge: 62
Wohnort: Wiesbaden

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 23:33    Titel: Antworten mit Zitat

An ihrem Beitrag sieht man, daß die Unzurechnungsfähigkeit wohl ein Dauerzustand ist.
Ich hätte Ihnen einen Eimer und einen Wischlappen gegeben, dann hätten Sie die Sauerei wegmachen können.
Und anschließend gibts dann auch eine Quittung ohne Rechtschreibfehler.


Das Universum und die menschliche Dummheit ist unendlich! (Verf. mir unbekannt)

Noch Fragen? Ich habe keine.

GdG
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Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 06:27    Titel: Antworten mit Zitat

gandalfdergraue hat folgendes geschrieben::
Das Universum und die menschliche Dummheit ist unendlich! (Verf. mir unbekannt)
Das war Albert Schweitzer. Beim Universum war er sich jedoch nicht sicher.
_________________
MfG
Old Piper
_____________________
Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
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fontane
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 01.12.2004
Beiträge: 257
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 13:13    Titel: Antworten mit Zitat

Old Piper hat folgendes geschrieben::
.... Das war Albert Schweitzer. Beim Universum war er sich jedoch nicht sicher.

*Besserwissermodusan*
... war das nicht Albert Einstein, der Schweizer?
*Besserwissermodusaus*
Grüße!
fontane
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Old Piper
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2538

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

Einigermaßen zerknirscht muss ich diesen Lapsus zugeben Verlegen , plädiere aber auf mildernde Umstände, da meine Äußerung vor dem ersten Kaffee erfolgte. Natürlich war es Einstein!
_________________
MfG
Old Piper
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