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Verfasst am: 12.06.05, 17:21 Titel: Quittung mit Rechtschreibfehlern
Guten Abend,
mir ist ein Mißgeschick im Bus passiert. Ich war körperlich in keiner guten Verfassung und musste mich übergeben. Daraufhin wollten 2 Kontrolleure meinen Ausweis sehen, den ich nicht dabei hatte und meinten, dass sie von mir jetzt 20 € bräuchten für die Reinungskosten. Ich hatte noch diskutiert, bis sie schließlich den Bus anhielten und die Polizei kontaktierten. Daraufhin bezahlte ich die 20€. Mir wurde auch eine Quittung ausgestellt, die aber für mich komplett unleserlich war, weil sie in fast jedem Wort Rechtschreibfehler enthielt.
Nun meine eigentliche Frage, ist diese Quittung gültig, oder kann ich diesen Beleg anzweifeln, weil er in einem Zustand der Unzurechnungsfähigkeit entstand und meiner Meinung nach nur teilwesie das widergibt, was eine Quittung eigentlich tun sollte. Es kommen Worte wie "bereschen", "Reinigongskosten!! etc.... Auch die Uhrzeit ist mit exakt 4.00 Uhr angegeben und ist meiner Meinung nach auch erfunden, bzw. nicht genau..
Sicherlich wird der Verkehrsbetrieb kein Problem damit haben, die Quittung neu und ohne Uhrzeit auszustellen. Aber was hat das mit Beamtenrecht zu tun?
Anmeldungsdatum: 22.09.2004 Beiträge: 114 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 13.06.05, 07:47 Titel:
Tsts, erst in den Bus kotzen und dann noch meckern, dass da Rechtschreibfehler auf der Quittung sind.
Also entweder ich hab den Sachverhalt nicht ganz verstanden, oder ich muss auch gleich kotzen.
Und hier nun meine Rechtsauffassung:
Die Quittung können Sie jederzeit anzweifeln. Allein, was bringt Ihnen das? Dann würden Sie ja anzweifeln, dass Sie 20 Euro bezahlt haben.
Vielmehr sollten Sie versuchen, die Zahlung anzufechten. Der Zivilrechtsweg steht Ihnen hierfür offen. Da die meisten Verkehrsbetriebe jedoch Reinigungskostenpauschalen in ihren Beförderungsbedingungen verankert haben, mit denen Sie sich vor Beginn der Fahrt konkludent einverstanden erklärt haben (sonst hätten Sie ja nicht mitfahren brauchen), dürfte das schwer werden.
Das ganze gehört dann aber wohl in das Forum Verbraucherrecht.
Gruß
R. H. _________________ Vor Gericht und auf hoher See bist du mit Gott allein...
An ihrem Beitrag sieht man, daß die Unzurechnungsfähigkeit wohl ein Dauerzustand ist.
Ich hätte Ihnen einen Eimer und einen Wischlappen gegeben, dann hätten Sie die Sauerei wegmachen können.
Und anschließend gibts dann auch eine Quittung ohne Rechtschreibfehler.
Das Universum und die menschliche Dummheit ist unendlich! (Verf. mir unbekannt)
Das Universum und die menschliche Dummheit ist unendlich! (Verf. mir unbekannt)
Das war Albert Schweitzer. Beim Universum war er sich jedoch nicht sicher. _________________ MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Einigermaßen zerknirscht muss ich diesen Lapsus zugeben , plädiere aber auf mildernde Umstände, da meine Äußerung vor dem ersten Kaffee erfolgte. Natürlich war es Einstein! _________________ MfG
Old Piper
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