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Klein-Fritzchen
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.05.2005
Beiträge: 2262

BeitragVerfasst am: 14.06.05, 14:24    Titel: Antworten mit Zitat

Also nochmal:

Die Strafanzeige ist bereits erfolgt, indem der Anzeigende den Beamten den Sachverhalt geschildert hat.
Der Beamte hat die Personalien des Geschädigten festgestellt und Bilder von den Verletzungen gemacht. Ich wüßte nicht, was er noch mehr machen sollte.
Jedenfalls besteht seitens des Beamten keine Verpflichtung, ein Protokoll aufzunehmen. Die Zeugenaussage kann später noch jederzeit protokolliert werden.

Unabhängig davon hat die Polizei - wie jeder andere Bürger auch - natürlich ein Hausrecht, daß sie durchsetzen kann, wenn es ihr beliebt.

Sollte der Beamte sich in irgendeiner Weise unhöflich oder unangemessen verhalten haben, kann das natürlich Grund für eine Dienstaufsichtsbeschwerde sein.

Daß es der Polizei nicht gestattet sein soll, Verletzungen festzustellen, halte ich für ein Gerücht. Daß ein Arzt es eventuell besser kann, steht auf einem anderen Blatt.
_________________
Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
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Andy
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Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 40

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 10:35    Titel: Antworten mit Zitat

War der Sohnemann denn direkt nach Vorfall beim Arzt? Sonst wirds ja schon schwierig eine KV nachzuweisen.
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Lucky
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4099

BeitragVerfasst am: 15.06.05, 17:40    Titel: Antworten mit Zitat

peter638 hat folgendes geschrieben::
...3. Möchte ich nicht auf einer Feier in deinen Haushalt sein

Da bin ich aber so richtig traurig. Meine Feiern sind aber auch insofern langweilig, weil da nie die polizei auftaucht und auch nie geschlägert wird. Allerdings dauern die Feiern bei mir nie bis 4 Uhr.
MfG
Lucky
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