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Die Strafanzeige ist bereits erfolgt, indem der Anzeigende den Beamten den Sachverhalt geschildert hat.
Der Beamte hat die Personalien des Geschädigten festgestellt und Bilder von den Verletzungen gemacht. Ich wüßte nicht, was er noch mehr machen sollte.
Jedenfalls besteht seitens des Beamten keine Verpflichtung, ein Protokoll aufzunehmen. Die Zeugenaussage kann später noch jederzeit protokolliert werden.
Unabhängig davon hat die Polizei - wie jeder andere Bürger auch - natürlich ein Hausrecht, daß sie durchsetzen kann, wenn es ihr beliebt.
Sollte der Beamte sich in irgendeiner Weise unhöflich oder unangemessen verhalten haben, kann das natürlich Grund für eine Dienstaufsichtsbeschwerde sein.
Daß es der Polizei nicht gestattet sein soll, Verletzungen festzustellen, halte ich für ein Gerücht. Daß ein Arzt es eventuell besser kann, steht auf einem anderen Blatt. _________________ Wenn alle das täten, was viele mich könnten, käme ich nicht mehr zum Sitzen!
...3. Möchte ich nicht auf einer Feier in deinen Haushalt sein
Da bin ich aber so richtig traurig. Meine Feiern sind aber auch insofern langweilig, weil da nie die polizei auftaucht und auch nie geschlägert wird. Allerdings dauern die Feiern bei mir nie bis 4 Uhr.
MfG
Lucky _________________ Meine Beiträge stellen lediglich meine private Meinung sowie ggf. Transparenzinformationenen dar. Ich gebe grundsätzlich weder Steuer- noch Rechtsberatung.
Warnhinweis: Ich bitte zu beachten, daß ich auch "einfach nur unsinnige" Beiträge schreibe.
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